Was darf eine Mutter-Kind Einrichtung? strong text

12. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Snowy01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was darf eine Mutter-Kind Einrichtung? strong text

Meine 15jährige Tochter ist, zusammen mit ihrem 6 Wochen altem Baby, in einer privaten Mutter-Kind Einrichtung untergebracht. Dies wird vom Jugendamt über Jugendhilfe finanziert.
Es stimmt, es ist sicher nicht ideal gelaufen wenn eine 15jährige ein Kind bekommt. Aber nun ist es so.
Aber zur Situation:
Das Verhältnis zwischen mir und meiner Tochter ist weder zerrüttet noch irgenwie anders zerstört. Mir wurde nicht das Sorgerecht entzogen noch gab es bisher Probleme in unserer Familie oder mit meiner Tochter.
Da ich allein erziehend bin und berufstätig, wurde meine Tochter nach der Geburt des Kindes in einer Mutter Kind Einrichtung untergebracht.
Hier soll ihr geholfen werden, mit ihrem Baby zurecht zu kommen, die Schule zu beenden und die von ihr angestrebte Ausbildung zu machen (sie wird Erzieherin) .
Nur leider gestaltet sich das alles nicht so einfach. In der Einrichtung ist meine Tochter die einzige junge Mutter unter 18. Alle anderen Mütter sind bereits Erwachsen, kommen aus zerrütteten Verhältnissen, sind geistig nicht auf der Höhe oder haben sonstige Probleme. Das habe ich nicht erwartet. Die Betreuerinnen haben zugegeben das sie nun das erste mal eine minderjährige Mutter in ihrer Einrichtung haben. Und es ist auch zum ersten mal so das eine junge Mutter Kontakt zur Familie, sprich zu mir und meinen Eltern, pflegt. Auch ist es das erste mal das eine junge Mutter nicht aus extrem schlechten oder total zerrütteten Verhältnissen kommt.
Nun hat man in der Einrichtung beschlossen, da es der Chefin wohl nicht gefällt, den Kontakt zwischen mir und meiner Tochter auf ein Minimum zu reduzieren, mit der Begründung meiner Tochter das Erwachsen werden zu erleichtern. Des weiteren soll immer einer der MitarbeiterInnen meine Tochter zu Terminen (Arzt, Behörden, Schule usw.) begleiten. Bislang habe ich das gemacht. Zudem wurde nun ein Termin beim Kinderarzt bewusst vorverlegt, ohne mein Wissen, damit ich nicht dabei sein kann. Außerdem wurde meiner Tochter erklärt das alle Papiere und Klausuren von der Schule, die für gewöhnlich von mir unterschrieben werden müssen, nur noch von der Leiterin der Einrichtung zu leisten wären.
Meine Tochter darf mich auch nicht mehr besuchen, dies sei nicht üblich in diesem Hause.
Zudem hat die Leiterin Kontakt zum Lehrer meiner Tochter aufgenommen um zu klären das nun alles über die Mutter-Kind Einrichtung läuft. Auch an Elternabenden oder der bald anstehenden Adventsfeier möchte sie statt meiner teilnehmen.
Meine Tochter wird im nächsten Jahr die Schule mit dem Realschulabschluß beenden und danach eine Berufsschule besuchen um ihre Ausbildung zur Erzieherin zu beginnen. Hier ist sie bereits angemeldet und hat auch schon einen Praktikumsplatz, wie auch einen Hortplatz. Auch dies wird nun von der Leiterin der Mutter-Kind Einrichtung in Frage gestellt, mit dem Argument, meine Tochter könne genauso gut eine Ausbildung zur Verkäuferin machen im benachbarten Supermarkt.
Meine Frage ist nun, was darf die Leiterin eigentlich entscheiden? Geht das alles nicht zu weit? Ich fühle mich als Mutter ausgeschlossen. Betonen möchte ich noch mal, in unserer Familie hat es bislang keine Probleme gegeben, ich habe das alleinige Sorgerecht und es besteht nicht der geringste Grund das ich es nicht haben sollte. Ich bin weder in irgendeiner Form süchtig, noch kriminell, habe einen mittleren Bildungsstand und einen Beruf. Das ich einiges falsch gemacht habe bei er Erziehung, streite ich nicht ab, auch nicht das die Situation in der sich meine Tochter befindet nicht ideal ist. Aber mit Unterstützung wird sie ihren Weg gehen, da bin ich mir sicher.
Was kann ich also tun? Sollte ich mir einen Rechtsbeistand zulegen?
Und eine weitere Frage: Hat eine Lehrer Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden? Danke!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo

Also wenn ich das jetzt mit ner anderen Einrichtung vergleiche wie Psychiatrie z.B., dann sind da die Lehrer in der Einrichtung und somit läuft vieles über die Betreuer.

Aber bei deiner Tochter ist die Schule außerhalb und deine Tochter ist ja älter und ist wegen dem Kind da und nicht wegen sich, von daher glaube ich nicht, daß die Lehrerin bei den Elternabenden dabei sein darf, aber Gespräche mit dem Lehrer führen darf um sich zu informieren.

Genauso die Sache mit dem Besuch. Besuch muß sich ankündigen.....
Da die Tochter ja wegen dem Kind täglich in der Einrichtung wohnen muß, kann sie nicht wie in der Psych am WE nach Hause. Alleine deswegen schon müßten sie sie als Mutter besuchen dürfen, sie sind auch ihre Bezugsperson, Sorgeberechtigte und Oma des Kleinen.
Das mit den Terminen, soweit ich aus nem anderen Threat weiß, arbeiten sie viel. Da wäre es doch nicht schlecht, wenn die jetzigen Betreuer das mitmachen, allerdings immer in Absprache mit ihnen.

Frage wäre noch, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, den müßte man denke ich mal ansprechen.

Ich würde verlangen, daß ein Plan gemacht wird mit ihnen. Denn sie sind diejenige, die die ganze Zeit die Bezugsperson war. Alle Punkte schriftlich auflisten lassen mit Begründung. Als Absicherung.

Meiner Meinung nach lehnen die sich zu sehr aus dem Fenster.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Solange Du das uneingeschränkte Sorgerecht für Deine Tochter hast, bist Du an allen wesentlichen Entscheidungen zumindest zu beteiligen. Also an Problemen mit der Schule und was sonst noch so anfällt. Das ist die eine Seite der Angelegenheit.

Die andere ist, dass es in dieser Einrichtung mit Sicherheit sowas wie eine Hausordnung gibt. Aus der müsste sich ergeben, wann wer wen besuchen darf, wie sich die Bewohnerinnen zu benehmen haben, was sie wann dürfen. Daran müsst Ihr Euch natürlich halten. Schon aus Sicherheitsgründen ist es häufig so, dass in so Einrichtungen uneingeschränkte Besuche nicht möglich sind. Also, mach Dich da mal schlau. Auch könnte sich was aus dem Vertrag ergeben. Da reinschauen.

Das ist der äußere Rahmen, aus dem sich ergibt, wie der Kontakt zu gestalten ist. Nun zur Schule. Da würde ich schriftlich der Schule mitteilen, dass Deine Tochter zwar vorrübergehend nicht zu Hause wohnt aus den bekannten "Umständen", dass Du aber nach wie vor Inhaberin des alleinigen Sorgerechts seist. Ich würde der Schule untersagen, Interna, die Deine Tochter betreffen an eine Vertretung der Einrichtung weiter zu geben.

Bleibt der Elternabend. Einladende ist insoweit nicht die Schule, sondern der Elternbeirat. Letztlich kann man niemandem verbieten, dort hin zu gehen. Allerdings kann man Dir auch nicht verbieten, teilzunehmen. Und abstimmungsberechtigt bist nun mal nur Du! Das vielleicht auch dem Elternbeirat mitteilen.

Bleibt noch Dein Enkelkind. Wenn ich mich recht erinnere, hat bei minderjährigen Müttern das Sorgerecht einmal die Mutter, und dann noch eine zweite volljährige Person. Kann ein Verwandter sein, kann aber auch das Jugendamt sein. Kommt drauf an. Ich frage deshalb, weil es ja nicht wünschenswert ist, dass das Jugendamt jetzt in irgend einer Form den Säugling als Druckmittel einsetzt.

Ich würde bei der Leiterin dieser Einrichtung nicht unbedingt Bösartigkeit voraussetzen. Ist wohl das erste mal, dass sie eine minderjährige Mutter da hat. Das kann auch alles Unwissenheit sein.

Meine abschliessende Überlegung: geht es wirklich nicht bei Dir zu Hause? Du bist doch abends da. Das Baby könnte tagsüber zu einer Tagesmutter. Auch die würde vom Jugendamt bezahlt werden. Der Vorteil wäre eine große Flexibilität. Bei weniger Schule eben kürzer, wenn mehr zu üben wäre, länger. Zusätzlich könnte das Jugendamt ja regelmäßig eine Familienbetreuerin vorbei schicken. Das wäre ja auch eine preiswertere Lösung, und erscheint mir sinnvoll.

Und jetzt noch was ganz zum Schluss: mach Dich von diesem Schuldkomplex frei. Alle, die wir Kinder erziehen, machen Fehler. Das ist zu verkraften, menschlich. Auch sind die Meinungen darüber, was in der Erziehung richtig oder falsch ist, sehr unterschiedlich. Versuche jetzt für Euch drei eine gute Lösung zu finden.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#3
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Gastrogewerbe....

Wenn jemand im Mutter-Kind-Heim lebt, dann wurde das meistens durchs Jugendamt so festgelegt.

Das macht man bei zu Jungen Frauen und wenn sie ne Auflage durchs Jugendamt haben oder weil die jungen Mütter das selber wollen.

Ansich hat jedes Mutter-Kind-Heim Erfahrung mit jungen Müttern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann es das Jugendamt nicht einfach mal so festlegen!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Deswegen ja, entweder ging die Kleine selber hin oder die Mutter hat man nicht als wichtig gesehen, weil sie arbeitet.

Es gibt auch noch ne Zwischenstufe. Nämlich wenn Kinder abhaun oder schon woanders gelebt haben und in einer Frauenunterbringung untergebracht waren, was nicht mit nem Frauenhaus gleichzusetzen ist.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Eltern mit einer solchen Unterbringung nicht einverstanden sind, ist zwingend das Familiengericht anzurufen, seitens des Jugendamtes!

wirdwerden

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