Liebes Forum,
ich habe Abänderungsantrag (Trennungsvereinbarung mit Scheidungsfolgeregelung; Scheidung ist rechtskräftig) nach § 239 FamFG gestellt. Gegenantrag wurde ebenfalls gestellt. Schriftliches Vorferfahren ist beenet. Zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin teilt die Gegenseite gravierende Tatsachenänderung mit (Auswirkung für die Zukunft) mit, die der Gegenseite bereits seit November bekannt ist.
Mein Antrag erfolgte Mitte Dezember. Hätte ich Kenntnis von den Veränderungen gehabt, hätte ich den Antrag nicht oder nicht so gestellt, wie er eingereicht worden ist.
Meine Frage ist: Was geschieht mit dem Gegenantrag, wenn mein Antrag jetzt abgewiesen wird? Erledigt sich der Gegenantrag dann automatisch oder bleibt er bestehen?
Ich hoffe, die Frage ist verständlich. Es geht mir wirklich nur um verfahrensrechtliche Dinge bzgl. des Gegenantrages.
Vielen Dank an alle, die hierzu einen hilfreichen Gedanken posten!
LG
Was geschieht mit dem Gegenantrag, wenn Abänderungsantrag abgewiesen wird?
30. Mai 2021
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Frage vom 30. Mai 2021 | 10:38
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 4x hilfreich)
Was geschieht mit dem Gegenantrag, wenn Abänderungsantrag abgewiesen wird?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2021 | 11:30
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 72x hilfreich)
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