Was geschieht mit meinem Kind im Sterbefall??

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sorajati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was geschieht mit meinem Kind im Sterbefall??

Hallo,

ich habe einen 6 jaehrigen unehelichen Sohn aus einer frueheren Beziehung, fuer den ich das alleinige Sorgerecht habe. Ich bin seit 2 Jahren mit meinem Mann verheiratet und lebe seit derzeit in den USA (mein Mann ist amerikaner). Mein Mann ist der einzige "Vater" den mein Sohn je kannte. Sein leiblicher Vater hatte nie ein richtiges Interesse fuer ihn und darher bestand zwischen ihnen auch nie ein Vater Kind Verhaeltnis. Jezt bin ich wieder Schwanger und mein Mann und ich moechten gerne ein Testament aufsetzen, in dem wir den Verbeleib der Kinder klaeren. Ich moechte gerne dass im Falle meines Ablebens mein Sohn weitherhin bei meinem Mann in den USA bleibt, gemeinsam mit seinem Geschwisterchen. Natuerlich ist sein erzeuger nicht damit einverstanden. Meine Frage lautet nun: Muss mein Sohn im Falle meines Todes zurueck nach Deutschland zu seinem Erzeuger? Es wuerde dem Kindeswohl absolut nicht dienen. Fuer meinen Sohn ist sein Erzeuger nur eine Fremde Person, den er nicht als Vater nocht Freund anerkennt. Mein Mann wiederum ist sein Vater, den er ebenfalls Papa nennt. Meine Schwiegereltern lieben den kleinen ueber alles und sie verbringen jedes Jahr 4 bis 8 Wochen miteinander. Seine leiblichen Grosseltern wollten mich dazu bringen den kleinen abzutreiben. Mein Sohn spricht kein Deutsch mehr, sondern nur englisch. Er geht hier zur Schule (ist eines der besten Schueler in seiner Klasse). Er hat sehr viele Freunde und spielt hier Fussball.

Wie stehen die Chances dass mein Sohn hier in den USA bei seinem Papa bleiben kann, falls ich sterbe. Ausserdem, wir werden in 2 Jahren die U.S. Staatsbuergerschaft beantragen. Womit mein Sohn ein amerikaner sein wird. Macht das einen Unterschied?

Kann ich in meinem Testament schreiben, dass ich will dass mein Sohn im Falle meines Todes bei Seinem Ziehvater und Geschwisterchen bleibt?

Bin dankbar fuer jeden Rat.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.12.2009 00:01:00
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst ein schriftstück aufsetzen wo drin steht das es dein wunsch ist, das dass kind bei deinem mann bleibt. endgültig entscheidet dann eh das gericht was für das wohl des kindes am besten ist aber umso länger ihr zusammen seid und umso länger dein sohn bei seinem sozialen vater lebt entscheiden die gerichte auch so das das kind in den usa bleibt dann.

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo Sorajati,

hier in Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Sorgerechtsverfügung (klick) zu erstellen, um den gewünschten Verbleib eines Kindes im Falle eines Falles zu regeln.

Ob das dann auch in den Staaten gültig wäre oder es dort etwas vergleichbares gibt, solltest du vielleicht vor Ort klären.

Abseits davon scheint mir der Vater des Jungen doch nicht so gänzlich desinteressiert zu sein, wie du es schilderst, wenn er deinem Vorhaben, seinen Sohn im Falle deines Todes in den Staaten belassen zu wollen, klar widerspricht.

quote:
Fuer meinen Sohn ist sein Erzeuger nur eine Fremde Person, den er nicht als Vater nocht Freund anerkennt.


Das kann auch schwerlich anders sein oder jemals anders werden, wenn er empfinden kann, dass seine Mutter extrem abwertende Empfindungen seinem Vater gegenüber hegt.

Und mit sechs Jahren ist er schlicht entschieden zu jung, um irgendeine Chance zu haben, die Vorkommnisse zwischen dir und seinem Vater zu verstehen oder gar zu hinterfragen.

Damit bleibt ihm nur die Option, sich loyal zu dir und deiner Haltung zu zeigen.

Ob es für sein Leben tatsächlich günstiger sein wird, ihm einen Zugang zu seinen biologischen Wurzeln väterlicherseits so drastisch und nachhaltig abzuschneiden, wird die Zeit zeigen.

Aber aus seiner ablehnenden Haltung zu mutmaßen, er habe grundsätzlich kein Bedürfnis, seinen leiblichen Vater mal richtig kennen zu lernen, halte ich für Selbstbetrug.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sorajati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Haselstrauch:

[Das kann auch schwerlich anders sein oder jemals anders werden, wenn er empfinden kann, dass seine Mutter extrem abwertende Empfindungen seinem Vater gegenüber hegt]

Ich habe NIERGENDS erwaehnt dass ich ABWERTEND ueber seinen Vater rede. Was ich im Internet ueber ihn sage ist die Wahrheit und dient der Reglung seines Verbleibes im Notfall. Ich weiss nicht wie du den Entschluss getroffen hast, dass ich ABWERTENDE Empfindungen seinem Vater ueber hege. Absolut falscher Eindruck. Ich erwaehne seinen Vater gar nicht. Dass hat nichts mit abwertend zu tun.

[Abseits davon scheint mir der Vater des Jungen doch nicht so gänzlich desinteressiert zu sein, wie du es schilderst, wenn er deinem Vorhaben, seinen Sohn im Falle deines Todes in den Staaten belassen zu wollen, klar widerspricht.]

Das kommt ganz darauf an was man unter "Interesse" versteht. 15 Minuten von seinem Kind ernfernt zu wohnen und ihn dennoch 3 bis 4 mal im JAHR besuchen zu kommen, nenne ich NICHT Interesse haben. Ich habe Verwandte im Ausland die ihn oefters besuchen kamen.

[Aber aus seiner ablehnenden Haltung zu mutmaßen, er habe grundsätzlich kein Bedürfnis, seinen leiblichen Vater mal richtig kennen zu lernen, halte ich für Selbstbetrug.]

Nochmal, ich weiss nicht was Dir an dem Woertchen "ablehnend/abwertend" so gefaellt. Mein Sohn verhaelt sich NICHT ablehnend seinem Erzeuger gegenueber. Jemanden den du nicht kennst kannst du auch nicht ablehnend gegeuebertreten.

Ich persoenlich faende es falsch und unfair, dem Erzeuger in meinem Fall das Kind zu ueberlassen. Aus einem ganz einfachen Grund: Wenn ein "Vater" nicht dazu bereit ist ein Vater zu sein (ganz gleich ob noch mit der Mutter zusammen oder nicht) dann hat er es auch nicht verdient "spaeter" Papa zu spielen. Punkt! Vor allem nicht, wenn ein voellig anderer Mensch sich dazu bereit erklaert die Vaterrolle zu uebernehmen, und dem Kind sein ganzes Leben widmet. Wenn's nach mir gehen wuerde (geht's aber leider nicht) wuerde ich nicht mal die Einverstaendniserklaerung des Erzeugers benoetigen muessen um eine Adoption durchzufuehren. Ich weiss dass mag sich fuer manche hart anhoeren, aber ich finde den Maennern, die einem Kind ein Vater sein wollen, ganz gleich ob Blutsverwandt oder nicht, muss man anerkennen und es ihnen sehr hoch anrechnen. Denn wenn es nicht fuer dieser Maenner waere, haetten viele Kinder gar keinen Papa!

Liebe Gruesse



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.05.2009 17:53:03
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 33x hilfreich)

dein kind ist kein "Gegenstand" zum Vererben,aber wie wäre es, wenn dein amerikanische Mann den Jungen legal adoptieren würde ???

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo Sorajati,

quote:
Ich weiss nicht wie du den Entschluss getroffen hast, dass ich ABWERTENDE Empfindungen seinem Vater ueber hege.


Ganz offen?

Ich habe bisher noch keinen Beitrag gelesen, in dem das Wort ERZEUGER für den leiblichen Vater eines Kindes anders als ent-bzw abwertend interpretierbar war.

quote:
Ich habe NIERGENDS erwaehnt dass ich ABWERTEND ueber seinen Vater rede.


Das ist auch völlig zweitrangig. Kinder haben ein extrem feines Sensorium für die Befindlichkeit ihrer engsten Bezugspersonen.

Auch eine unausgesprochene Haltung wirkt ...


Grüße

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