Was gibt es beim Hilfelangespräch zu beachten?

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gugelhupf9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gibt es beim Hilfelangespräch zu beachten?

Laut Guten sind wir 100% erziehungsfähig. Trotzdem wurde uns gerichtlich ein Familienhelfer "reingedrückt". Der sagte mir, wir bräuchten eigentlich keinen, da wir alles richtig machen. Nun steht ein Hilfeplangespräch vom Jugendamt an. Ich weiß, dass die Sachbearbeiterin ein "falsche Schlange" ist, und auch bei den Familiengericht u. Oberlandesgericht gelogen hatte, sogar anwaltliche Schreiben verfälscht hatte. Dieser Jugendamtmitarbeiterin ist NICHT zu trauen, zudem sie bislang jegliches Gespräch zu unseren Ungunsten verfälscht hatte. Wir wollen nicht wieder neue Probleme, aufgrund deren Lügen. WAS GILT ES BEI DEN ANSTEHENDEN HILFEPLANGESPRÄCH ZU BEACHTEN? Bitte ALLES erklären, danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Familienhelfer hat für das Jugendamt einen Bericht zum HPG verfasst, den Bericht haben Sie gelesen?
Der Inhalt stimmt?
Sie sind sich mit dem Familienhelfer einig?
Dann kann nicht wirklich viel schief gehen. Auch die Mitarbeiterin des Jugendamts weiß, dass der Familienhelfer die Lage einschätzen kann, weil er eng mit Ihnen zusammenarbeitet. Und wenn der sagt, er sieht keinen Bedarf mehr, dann ist das ein Wort, das auch zählt. Mir ist keine Hilfe bekannt, die fortgesetzt wurde, obwohl der Familienhelfer dies nicht für sinnvoll hält.
Sie müssen beachten, dass die Vereinbarungen, die ja auf freiwilliger Basis im HPG getroffen werden, zutreffen. Dann prüfen Sie den Bericht über das HPG, den die JA-Mitarbeiterin nach dem Gespräch verfassen wird und den man regelhaft per Post erhält, auf Richtigkeit. Stimmt da irgendetwas nicht, teilen Sie das dem JA schriftlich mit.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Maßnahmen des Familiengerichtes sind keine Strafen, die man "reingedrückt" bekommt, sondern Hilfen für Eltern und Kinder. Diese Maßnahmen werden aus knappen kommunalen Kassen finanziert, das JA hat keinerlei Interesse sinnlose Maßnahmen aus ihren knappen Mitteln zu bezahlen. Ich rate zur Kooperation mit der Sachbearbeiterin, Konfrontation scheint mir sinnlos. Sollte es Belege für die von dir angeführten Straftaten geben, gibt es die Möglichkeit der Strafanzeige. Sollte es sich um unbelegbare Gerüchte handeln, rate ich dazu diesbezüglich den Mund zu halten. Evtl. gibt es die Möglichkeit den Familienhelfer, mit dem du scheinbar gut klar kommst, am HPG zu Beteiligen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
gugelhupf9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antwort vom ANDREAS stimmt so gar nicht! Die Jugendamtmitarbeiterin hatte wegen Kindeswohlgefährdung meine Tochter geraubt. Beim GEricht wurde festgestellt, dass eine Kindeswohlgefährdung NIE stattgefunden hatte. Dann wurde 3 Monate striktes Umgangsverbot eingeleitet, danach bewachte Besuche nur alle 14 Tage zwecks Kindesentfremdung, Erziehungsgutachten wurden angefertigt. Kinderarzt sagte mein Kind wäre nicht normal, dann zum Kinderpsychiaterin, die sagte mein Kind wäre geistesgestörrt. Andere Untersuchungen wurden dokumentiert mit Eltern erziehungunfhig, Kind zurück geblieben. Familiengerichtsprozesse und Oberlandesgerichtsprozesse. Alle habe ich gewonnen. Im Gutachten steht 100% erziehungsfähig mit sofortiger Rückführung meines Kindes. Das wurde dann auf 8 Wochen verzögert. Musste Familienhilfe zustimmen, um weitere Gerichtsprozesse und Kindesentfremdung abzuwehren. Bei den Gerichten wurden anwaltliche Schreiben verfälscht, und nur gelogen, um unser Kind dauerhaft zu entfernen. So, nach Kindesrückfhrung bescheinigte mir Kinderarzt (anderer) und anderer Kinderpsychiater, sowie Kindergarten und Familienhelfer, ect. dass mein Kind 100% völlig in Ordnung und gesund ist. ES IST SO, DASS UNS DIE FAMILIENHILFE reingedrückt wurde....und nicht anders. Und ich arbeite, wie du mir vorschreiben möchtest, KEINESFALS mit dem Jugendamt zusammen. Eher schmeiss ich die aus meiner Wohnung, wenn die nur ein Mucks gegen mich nochmal sagen, Dann gibt's NEUE Gerichtsverhandlungen! Die letzten Verfahren hatten über 20000 Euro gekostet...zahlte die BRD. Eine Kooperation mit dem Jugendamt ist für mich 100% nicht geplant! FÜr mich ist das eine dreckige Kinderklaubehörde...so und nun weisst du was ich zu deiner Antwort denke...die Jugendämter sind nicht immer im Recht, wie du anscheinend meinst, und es ist für mich mittlerweile schon fast ein Hobby geworden den deutschen Staat wegen jeder Kleinigkeit zu verklagen, aber erst seit der ungerechtfertigten Kindeswegnahme/Kinderraub meiner Tochter. Wenn du hier Ratschlge gibt's und versuchst mir zu raten ich solle mit einer Organisation zusammen arbeiten, die von nfang bis Ende Gesetze missachtet hat, Straftaten begangen hat, ect. so sage ich dir, gib solche Ratschläge an Personen weiter, die sich nicht wehren können, Duckmäusser sind, Ja Sagers sind, und sich von der Kinderklaubehörde einschüchtern lassen. Aber NICHT MIT MIR!

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kein Fisch mehr für den Troll.

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