Was kann ich tun?!

13. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Was kann ich tun?!

Hallo zusammen

Meine Kinder sind 13 und 15 Jahre. Es besteht seid 2 Jahren keinen kontakt weil ich den Kindern das falsche Weihnachtsgeschenk gekauft habe. Deswegen möchten beide keinen kontakt. Die kindesmutter ist mit meiner Einwilligung 600 km weit weg gezogen . Da hatte ich noch kontakt zu den beiden Kindern und habe gefragt ob sie das möchten .

Meine Frage ist. Die kindesmutter gibt mir keine Auskunft über die Kinder, Zeugnisse und sonst was Kinder betrifft. Das Jugendamt hilft mir nicht die sagen ich solle mich an das Jugendamt in meiner Stadt wenden . Und das Jugendamt in meiner Stadt sagt das dass Jugendamt in der neuen Stadt zuständig sei. Ich zahle jeden Monat unterhaltsvorschuss was das Amt in meiner Stadt bezahlt hat. Jetzt hat die Stadt wo die Kinder wohnen neu berechnet und ich muss 300 Euro mehr bezahlen. Ich habe nur noch 20 Euro zum leben . Die kindesmutter geht ohne unterhalt und Kindergeld mit 3000 Euro nach hause inklusive eine Eigentumswohnung in meiner Stadt.

Was kann ich tun um zu erfahren wie es den Kindern geht? Wie die Zeugnisse sind und so weiter? Geld fürs Gericht habe ich nicht.. Die grosse geht jetzt in die 9 Klasse hat sie informationspflicht mir gegenüber was bewerbungen betrifft? Die kindesmutter sagt die Kinder möchten nicht das ich die Zeugnisse sehe also hätte sie keine Pflicht mir die zuzusenden

Gruß

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28 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Jetzt hat die Stadt wo die Kinder wohnen neu berechnet und ich muss 300 Euro mehr bezahlen.
Bis zu dieser Stelle in Ihrem Text habe ich mich gefragt, ob es nicht am Ende doch nur um Geld geht. Und siehe da. Es geht doch nur um Geld.

Zitat:
Ich habe nur noch 20 Euro zum leben .
Dann sollten Sie Ihre monatlichen Kosten reduzieren und/oder eine besser bezahlte Arbeitsstelle suchen. Der zu zahlende Mindestunterhalt liegt bei nur 850 Euro. Ich gehe davon aus, dass Sie sich diese Zahlung leisten können.

Sie sparen immerhin auch einiges an Geld dadurch, dass der Umgang nicht mehr stattfindet. Und dabei hatten Sie einem Umzug zugestimmt, der pro Umgangstermin für Sie dann eine Fahrtstrecke von bis zu 2400 Kilometern bedeutet hätte. Wie sollte das denn finanziert werden?

Was machen Sie beruflich und wie kommen Sie morgens zur Arbeit? Erkennt das Jugendamt die Kosten für den Arbeitsweg sowieso weitere berufsbedingte Kosten voll an?

Zitat:
Die grosse geht jetzt in die 9 Klasse hat sie informationspflicht mir gegenüber was bewerbungen betrifft?
Da das Mädchen sich überhaupt nicht bewerben muss, muss es Ihnen gegenüber auch keine Nachweise über die Bewerbungen erbringen. Ich selbst würde mich ja in erster Linie auch darum bemühen, dass meine minderjährige Tochter bei Bewerbungen geeignete Hilfe angeboten bekommen, statt mit einer Forderung über Nachweise ins Haus zu fallen. Fördern statt fordern.

Zitat:
Die kindesmutter sagt die Kinder möchten nicht das ich die Zeugnisse sehe also hätte sie keine Pflicht mir die zuzusenden
Fragen Sie sich selbst, wie wichtig Ihnen die Zeugnisse sind. Was würden Sie denn in Abhängigkeit von dem Inhalt der Zeugnisse anschließend tun wollen?

Meiner Meinung nach sind die Zeuhnisse Ihr kleinstes Problem. Und meiner Vermutung nach sind die ein vorgeschoeben Nebenschauplatz.

Die Tochter kann es auch richtig teuer werden lassen, indem Sie noch 4 bis 6 Jahre länger zur Schule geht und Abitur macht. Danach dann geht sie für 5 Jahre oder mehr studieren. Während dieser Zeit bleiben Sie unterhaltspflichtig. Ihr Trost ist, dass ab Vollährigkeit das Einkommen der Mutter ebenfalls berücksichtigt wird. Dann hätten Sie vermutlich nur noch deutlich weniger zu zahlen.

-- Editiert von User am 14. September 2022 01:51

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Und das Jugendamt in meiner Stadt sagt das dass Jugendamt in der neuen Stadt zuständig sei.
Diese Auskunft ist korrekt. Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist verpflichtet dir eine Beratung zum Umgang oder Sorgerecht zu leisten. Ich empfehle dir, dein Anliegen etwas zu konkretisieren.

Zitat (von nichtwar):
Was kann ich tun um zu erfahren wie es den Kindern geht?
Die Mutter schriftlich um Auskunft bitten. Wenn das nicht klappt, das Jugendamt um Hilfe bitten. Wenn das nicht klappt, kann man diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Aber es wird sich niemand hinsetzen und dir einen Bericht schreiben. Auch hier ist dein Anliegen zu konkretisieren. Die Frage wie es jemandem geht muss niemand beantworten.

Zitat (von nichtwar):
Geld fürs Gericht habe ich nicht.
Wer kein Geld hat, kann Verfahrenskostenhilfe für Gerichtskosten und Beratungshilfe für Anwaltskosten beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Mensch die Möglichkeit rechtliche Ansprüche zu verfolgen.

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#3
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Bis zu dieser Stelle in Ihrem Text habe ich mich gefragt, ob es nicht am Ende doch nur um Geld geht. Und siehe da. Es geht doch nur um Geld.


Nicht ganz . Ich zahle gern für meine Kinder auch wenn man keinen kontakt hat
Zitat (von Zuckerberg):
dadurch, dass der Umgang nicht mehr stattfindet. Und dabei hatten Sie einem Umzug zugestimmt, der pro Umgangstermin für Sie dann eine Fahrtstrecke von bis zu 2400 Kilometern bedeutet hätte. Wie sollte das denn finanziert werden?

Was machen Sie beruflich und wie kommen Sie morgens zur Arbeit? Erkennt das Jugendamt die Kosten für den Arbeitsweg sowieso weitere berufsbedingte Kosten voll an?


Ich bin busfahrer in einem städtischen Unternehmen. Ich muss leider das Auto nutzen und die benzinkosten werde. Nicht berücksichtigt
Zitat (von smogman):
Wer kein Geld hat, kann Verfahrenskostenhilfe für Gerichtskosten und Beratungshilfe für Anwaltskosten beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Mensch die Möglichkeit rechtliche Ansprüche zu verfolgen.


Verfahrenskosten wurden abgelehnt
Das Problem ist . Die gehen von dem Durchschnitt Lohn aus. Ich bin 2 mal über 3000 Euro netto gekommen. , dadurch habe ich einen durchbittslohn von 2600 Euro in Wirklichkeit beträgt mein netto Lohn 1800 Euro

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich versuche mal, die Problemkreise auseinander zu dividieren.
1. Du hast einen Anspruch auf Auskünfte über die Kinder. Bitte verspreche Dir da nicht allzuviel von, es geht im wesentlichen um die Übersendung von Zeugniskopien und Infos über Besonderheiten. Wenn Du noch das Sorgerecht hast, kannst Du auch versuchen, direkt über die Schule Auskünfte zu bekommen, manche Schulen verschicken sogar Zeugniskopien direkt, das wird unterschiedlich gehandhabt. Die große Tochter wird sich mit Sicherheit zwei Jahre vor Schulende noch nicht irgendwo bewerben, wie kommt man nur darauf?

2. Unterhalt: hier muss der Fachmann rechnen. Du hast einen Selbstbehalt, der nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf. Und sorry, wovon lebst Du? Wie zahlst Du Miete u.s.w., wenn nach Unterhalt nur 20 € übrig bleiben? Da stimmen Deine Aussagen und die Realität nicht überein.

3. Wenn Du bedürftig bist, dann kommt der Staat für die Anwaltskosten auf. Gerade, wenn es um Unterhalt geht, sollte man diese Hilfe in Anspruch nehmen.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Unterhalt: hier muss der Fachmann rechnen. Du hast einen Selbstbehalt, der nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf. Und sorry, wovon lebst Du? Wie zahlst Du Miete u.s.w., wenn nach Unterhalt nur 20 € übrig bleiben? Da stimmen Deine Aussagen und die Realität nicht überein.


Ich lebe von 20 Euro im Monat. Bin kurz davor die Wohnung zu kündigen und im auto zu wohnen . Ich hatte 300 Euro unterhaltsvorschuss bezahlt im Monat. Habe mir vor 3 Monaten einen privat Kredit genommen um mir ein vernünftiges Auto zu kaufen. Zahle es mit 400 Euro die kosten habe ich jetzt auf 200 rabgesetzt . Habe Spritkosten von gut 250 Euro im Monat. Öpvn zu benutzen geht es ich darf dann 20 km nach Feierabend oder vor Arbeitsbeginn laufen weil kein Bus fährt . Habe 430 Euro Miete 190 Euro Strom. Weil das Amt den Durchschnittlohn nimmt was viel höher als der tatsächliche Lohn ist

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Es liegt mir fern, hier irgendein Ausgabeverhalten zu kritisieren. Aber Dein Leben scheint Meilen von einer vernünftigen Finanzplanung entfernt zu liegen. Vielleicht da auch mal Hilfe in Anspruch nehmen. Du lebst jedenfalls über Deine Verhältnisse.

Aber, lass das alles einen Fachmann anschauen. Wobei ich mich immer frage, wieso man so weit entfernt vom Arbeitsplatz sich für einen einsamen Berg oder eine Hallig als Wohnort entscheidet, von welchem man quasi gar nicht zu seinem Arbeitsplatz kommen kann. Schon mal auf die Idee gekommen, insoweit vielleicht einen Wechsel anzudenken, oder aber auf ein Mofa, einen Roller (Vespa) umzusteigen, mit dem man bis zur nächsten Bahnstation kommt? Machen bei uns ganz viele. Funktioniert und ist preiswert. Und 190 € Stromkosten, für eine Person, die ganztägig außer Haus ist?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ausgabeverhalten zu kritisieren. Aber Dein Leben scheint Meilen von einer vernünftigen Finanzplanung entfernt zu liegen. Vielleicht da auch mal Hilfe in Anspruch nehmen. Du lebst jedenfalls über Deine Verhältnisse.

Aber, lass das alles einen Fachmann anschauen. Wobei ich mich immer frage, wieso man so weit entfernt vom Arbeitsplatz sich für einen einsamen Berg oder eine Hallig als Wohnort entscheidet, von welchem man quasi gar nicht zu seinem Arbeitsplatz kommen kann. Schon mal auf die Idee gekommen, insoweit vielleicht einen Wechsel anzudenken, oder aber auf ein Mofa, einen Roller (Vespa) umzusteigen, mit dem man bis zur nächsten Bahnstation kommt? Machen bei uns ganz viele. Funktioniert und ist preiswert. Und 190 € Stromkosten, für eine Person, die ganztägig außer Haus ist?


Ich lebe nicht über meine Verhältnisse. Ich die Firma hat mir den busschein bezahlt und deswegen bin ich insgesamt 5 Jahre also noch 3 Jahre gebunden . Ich bin jeden Tag 10 Std oder länger ausser Haus und da habe ich persönlich das recht im Winter eine warme Möglichkeit zu finden um auf Arbeit zu kommen. Genauso im Regen habe ich das recht trocken zur arbeit zu kommen . Mit Bahn zur arbeit bringt nichts, wenn ich feiern habe fährt keine Bahn wenn ich früh Dienst habe fährt auch nichts. Aber ich habe schon gemerkt das man als Vater leider nur die Person ist die zahlen darf mehr Rechte hat man nicht. Die Mutter hat ohne Kinder Geld und Unterhalt fastb4000 Euro netto sie hat noch ETW . Finde es schade das dass egal . Der Vater kann obdachlos sein , ist ja egal ob er was tu essen hat Hauptsache er bezahlt. Und ob das fair ist?

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Das Problem ist . Die gehen von dem Durchschnitt Lohn aus.
Was ist daran ein Problem? Zum Einkommen gehören alle Bestandteile, auch Einmalzahlungen oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.

Zitat (von nichtwar):
Ich bin 2 mal über 3000 Euro netto gekommen. , dadurch habe ich einen durchbittslohn von 2600 Euro in Wirklichkeit beträgt mein netto Lohn 1800 Euro
Diese Rechnung ergibt überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn du zweimal 3.900 € und 10 mal 1.800 € verdienen würdest, so ergäbe sich ein Durchschnitt von 2.150 € und nicht von 2.600 €. Entweder ist also in der Unterhaltsberechnung das zugrunde gelegte Einkommen falsch oder du weißt selbst nicht wie hoch dein Einkommen ist.

Zitat (von nichtwar):
Verfahrenskosten wurden abgelehnt
Wenn, dann wurde Verfahrenskostenhilfe abgelehnt und nicht Verfahrenskosten. Das liegt dann in der Regel daran, dass man objektiv eventuell doch mehr Geld hat, als man subjektiv denkt. Oder daran, dass du den Bogen falsch ausgefüllt hast. Für welches Verfahren wurde das überhaupt beantragt?

Zitat (von nichtwar):
Ich lebe nicht über meine Verhältnisse.
Das ist immer eine subjektive Einschätzung. Ich habe z.B. ein höheres Einkommen als du und würde mir im Wissen meiner Unterhaltsverpflichtungen trotzdem kein KfZ für 400 Euro im Monat leisten. Ich würde mir auch keine Wohnung 20 Kilometer entfernt vom Arbeitsplatz suchen und dann am Ende zusammen mit Sprit 650 Euro im Monat ausgeben, um damit meine Arbeitsstelle für 1.800 € Verdienst ohne Sonderzahlungen zu erreichen. Du gibt 1/3 deines Gehaltes aus, um deine Arbeit zu erreichen. Dass das nicht sonderlich gut durchdacht ist, da kann man schon auch selbst drauf kommen. Wenn du es trotzdem machst, dann ist das dein gutes Recht. Du kannst es aber nicht deinen Kindern entgegenhalten, wenn diese Unterhalt einfordern.

Zitat (von nichtwar):
Die Mutter hat ohne Kinder Geld und Unterhalt fastb4000 Euro netto sie hat noch ETW . Finde es schade das dass egal .
Ist es nicht. Die Mutter ist genauso unterhaltspflichtig wie du. Wenn man eine anteilige Barunterhaltshaftung des anderen Elternteils geltend machen will, dann muss man das eben tun. Es ins Internet zu schreiben oder einfach zu behaupten, dass das nicht geht, ist halt für die Füße. Ganz sicher wird man dir das nicht anbieten oder unter die Nase reiben. Du wirst das aktiv einfordern müssen und dazu wirst du deine Behauptung auch ein wenig substantiiert darlegen müssen.

Zitat (von nichtwar):
Und ob das fair ist?
Was wäre denn aus deiner Sicht fair?

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#9
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ist es nicht. Die Mutter ist genauso unterhaltspflichtig wie du. Wenn man eine anteilige Barunterhaltshaftung des anderen Elternteils geltend machen will, dann muss man das eben tun. Es ins Internet zu schreiben oder einfach zu behaupten, dass das nicht geht, ist halt für die Füße. Ganz sicher wird man dir das nicht anbieten oder unter die Nase reiben. Du wirst das aktiv einfordern müssen und dazu wirst du deine Behauptung auch ein wenig substantiiert darlegen müssen.


Warum wurde das all die Jahre vom Richter abgelehnt das sie ihre Einnahmen offenlegen sollte? Es heisst doch dur Mutter gibt emotional unterhslt und der Vater bar unterhalt

Es sind keine einfachen Behauptungen .

Und wie macht man diese barunterhaltshaftung ?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich finds immer dolle, wenn so nach und nach scheibchenweise die Fakten serviert werden, aber vorher allgemein auf hohem Niveau gejammert wird. Also, es gibt einen Titel, d.h., es ist auch gerechnet worden. Das Einkommen der Mutter spielt nur dann eine Rolle, wenn ersichtlich ist, dass sie sehr viel mehr als der Vater verdient. Wenn das jetzt der Fall ist, dann muss man halt auf Abänderung des Titels klagen. Und eben darlegen, wieso man unbedingt mehr benötigt als den Selbstbehalt.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich finds immer dolle, wenn so nach und nach scheibchenweise die Fakten serviert werden, aber vorher allgemein auf hohem Niveau gejammert wird. Also, es gibt einen Titel, d.h., es ist auch gerechnet worden. Das Einkommen der Mutter spielt nur dann eine Rolle, wenn ersichtlich ist, dass sie sehr viel mehr als der Vater verdient. Wenn das jetzt der Fall ist, dann muss man halt auf Abänderung des Titels klagen. Und eben darlegen, wieso man unbedingt mehr benötigt als den Selbstbehalt.


Ich finde es immer dolle das Behauptungen in die Welt gesetzt werden . Es besteht keinen Titel

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Warum wurde das all die Jahre vom Richter abgelehnt das sie ihre Einnahmen offenlegen sollte?
Warum und in welchem Verfahren/Zusammenhang wurde das beantragt? In dem Beitrag hier hast du wiederholt behauptet, das Einkommen der Mutter zu kennen.

Der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr in einem Fall u.a. entschieden:
"Der auf Unterhalt für sein minderjähriges Kind in Anspruch genommene Elternteil trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine eigene Leistungsunfähigkeit und damit sowohl dafür, dass bei der begehrten Unterhaltszahlung sein angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt wäre, als auch dafür, dass andere leistungsfähige Verwandte im Sinne des § 1603 Absatz II 3 Hs. 1 BGB vorhanden sind."

Grundsätzlich hast du keinen Auskunftsanspruch über das Einkommen der Mutter. Man muss also schon etwas Sinnvolles vortragen können, um vor Gericht mit diesem Anliegen erfolgreich zu sein.

Im o. g. Fall hatte der Vater übrigens deutlich weniger Geld als du und sich trotzdem durch drei Instanzen gekämpft. Die in seinem Fall ersatzweise in Anspruch genommenen Großeltern (!) sind auch nur "Polizist" und "Postangestellte" mit regulären Einkünften. Es gibt noch einige andere Entscheidungen zur Unterhaltshaftung und ansonsten auch einfach das Gesetz - § 1607 BGB. Wer also Rechte geltend machen will, der muss das tun. Einzige Voraussetzung ist ein richtig guter Anwalt, der mit voller Hingabe und sehr viel Fachkenntnis seine Mandanten vertritt. Und den muss man erst mal finden.

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#13
 Von 
Zuckerberg
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Eine richtige Bindung an das Unternehmen dürfte arbeitsrechtlich unzulässig sein. Mag sein, dass das Unternehmen im Fall des Arbeitgeberwechsels einen Ersatzanspruch bezüglich der Kosten hat (oder eines Teils davon). Aber dann würde man immer noch genauer rechnen müssen, ob sich das auf die lange sich nicht trotzdem lohnen könnte. Für das Auto haben Sie einen Kredit aufgenommen. Warum nicht auch für den Busschein? Darüber hinaus wurde der Vertrag anscheinend zu einer Zeit unterschrieben, als die Barunterhaltspflicht schon bekannt war.

Wenn die Behörden das Durchschnittseinkommen nehmen, dann sehe ich darin absolut kein Problem. Anderd wäre es vielleicht, wenn sie genauer darlegen könnten, warum das Nettogehalt grundsätzlich immer den genannten 1800 Euro entspricht und wirklich nur ganz einmalig (bzw. zweimalig) höher ausfiel aufgrund von Umständen, die sich nicht in vergleichbarer Form wiederholen werden. Das würde wohl aber unmöglich sein, wenn es sich bei den beiden Monsten um den Juli und den Dezember handeln würde, in denen Sie ein 13. und 14. Gehalt erhalten haben. Woher stammt nun also dieses kurzzeitig so erheblich höhere Nettoeinkommen?

Aber selbst dann muss man sich fragen, was Sie denn mit dem Geld gemacht haben, von dem Sie in zwei der letzten Monaten so viel mehr als sonst erhalten haben. Das müssen ja ganz deutlich mehr als 3000 Euro gewesen sein, damit Sie auf den genannten Schnitt von 2600 Euro kommen. Das Geld hätten Sie sparen können, um damit in den Folgemonaten einen höheren Unterhalt zahlen zu können.

Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Aber natürlich nicht in beliebiger Höhe. Hier würden 650 gegenüber 1800 Euro schon nachdenklich machen, wenn vielleicht auch noch im Rahmen. Aber mit der Anschaffung des Autos bzw. der Kredittilgung wurde ja auch in einen Vermögenswert investiert. Vielleicht lassen sich die Tilgungen reduzieren oder wäre ein günstigeres Auto infrage gekommen? Was hat das Auto denn gekostet und wie viel davon ist abbezahlt?

Eine Bahncard 100 (inklusive ICE durch ganz Deutschland) kostet nur 350 Euro im Monat. Sie hingegen geben fast 35 Euro pro Arbeitstag für die Anfahrt aus.

Haben Sie für 2021 eine Steuererklärung abgegeben? Haben Sie sich die hohen Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Können Sie dazu etwas sagen?

Und wie sah Ihr Stromverbrauch in 2021 aus? Sind die Abschlagszahlungen realistisch?

Bei den jetzt nur noch 200 Euro für den Kredit, 250 für Benzinkosten, 190 Euro Stromabschlag, 390 Euro im Übrigen für die Wohnung komme ich auf 1030 Euro Fixkosten. Schlagen wir dann den Hartz4-Satz ohne Energiekosten (dafür bekommen Hartz4-Empfänger übrigens weniger als 40 Euro) oben drauf, dann liegt Ihr eigener Bedarf mit dem "Luxuswunsch" des Autos bei 1450 Euro oder so. Es bleiben dann von den 1800 also noch mindestens 350 und nicht nur die bisher gezahlten 300 für die Kinder übrig.

Bei all dem müsste man dann such noch bedenken, dass vielleicht andere Arbeitsstellen in Betracht kommen, dass das Auto vielleicht doch nicht immer notwendig ist, dass Sie sich einen Minijob suchen könnten, dass 190 für den Strom wirklich viel sind, dass die Deklarierung der Werbungskosten zu einem höheren Netto führen könnte, usw.

Sie sprechen von Ihrem Recht, warm und trocken zur Arbeit zu kommen. So ein Recht kenne ich im deutschen Recht nicht. Es müsste dieses dann ja auch auch Sozialrecht, im Arbeitsrecht, im Schuldrecht und anderswo geben. Und es würde die Frage bleiben, ob das Recht auf Wärme und Trockenheit im Sommer nicht auch auf einem Fahrrad gewahrt ist.

Das Gericht könnte Ihrem Recht auf komfortable Anfahrt zur Arbeit das Recht der Kinder gegenübersetzen, anständig ernährt zu werden.

Ich sehe zwar ein gewisses Missverhältnis dadurch, dass die Mutter (angeblich) so viel besser verdient. Aber wenn die Mutter selbst Hartz4 beziehen würde, dann müssten Sie sich jetzt zum Wohle der Kinder auch etwas einfallen lassen.

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#14
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Warum und in welchem Verfahren/Zusammenhang wurde das beantragt? In dem Beitrag hier hast du wiederholt behauptet, das Einkommen der Mutter zu kennen.


Ich habe 7 Jahre gekämpft um meine Kinder immer sehen zu können.

Die KM verdient da wo sie wohnt laut google in ihrem Beruf im Durchschnitt 2200 Euro netto . Dazu hat sie in meiner Stadt eine Eigentumswohnung. Also hat sie minimum 3000 Euro. Hinzu kommt noch das Gehalt von dem neuen Partner ( bei Mütter hat der Partner nichts mit Kinder zu tun , aber wenn ich lit einer Frau zusammenziehe und den mindestunterhalt nicht bezahlen kann muss sie mir "Taschengeld " zahlen)
Die KM wohnt in dem Haus ihrer Eltern also hat sie fast keine Fixkosten. Vor ein paar Jahren ist sie mit einem neuen Auto vorgefahren. Ich fragte wie kannst du dir das leisten? Sie sagte du bezahlst doch ubterhalt und somit die Raten fürs Auto.

Und da sollen es Behauptungen sein ?
Leider fehlt mir das Geld für einen Anwalt

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#15
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
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Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wenn die Behörden das Durchschnittseinkommen nehmen, dann sehe ich darin absolut kein Problem. Anderd wäre es vielleicht, wenn sie genauer darlegen könnten, warum das Nettogehalt grundsätzlich immer den genannten 1800 Euro entspricht und wirklich nur ganz einmalig (bzw. zweimalig) höher ausfiel aufgrund von Umständen, die sich nicht in vergleichbarer Form wiederholen werden. Das würde wohl aber unmöglich sein, wenn es sich bei den beiden Monsten um den Juli und den Dezember handeln würde, in denen Sie ein 13. und 14. Gehalt erhalten haben. Woher stammt nun also dieses kurzzeitig so erheblich höhere Nettoeinkommen?


Naja dann kann man her gehen in 1 monat 5000 euro netto verdienen und in den anderen nur 1600 netto . Dann wäre es ihrer Meinung nach auch ok wenn man einen durschchnittlohn von run 3000 Euro netto hat? Obwohl man in dem Beispiel nur 1600 Euro netto hat?
Zitat (von Zuckerberg):
Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Aber natürlich nicht in beliebiger Höhe. Hier würden 650 gegenüber 1800 Euro schon nachdenklich machen, wenn vielleicht auch noch im Rahmen. Aber mit der Anschaffung des Autos bzw. der Kredittilgung wurde ja auch in einen Vermögenswert investiert. Vielleicht lassen sich die Tilgungen reduzieren oder wäre ein günstigeres Auto infrage gekommen? Was hat das Auto denn gekostet und wie viel davon ist abbezahlt?


Das Auto hat 5300 Euro gekostet . Günstigeres auto bedeutet mehr Reparatur . Ich habe mir in den letzten 5 Jahren nur Autos gekauft die 1000 Euro gekostet haben. Und immer nur Reparatur ohne Ende. Also habe ich mir einen von einem vertragshändler gekauft natürlich kein neuwagen
Zitat (von Zuckerberg):
Eine Bahncard 100 (inklusive ICE durch ganz Deutschland) kostet nur 350 Euro im Monat. Sie hingegen geben fast 35 Euro pro Arbeitstag für die Anfahrt aus.


Ich weiß nicht ob man es nicht versteht. Wenn ich früh dienste habe fährt weder Zug noch Bus noch strassenbahn oder sonst irgendwas . Selbst wenn das monatsticket 1 Euro kostet müsste ich mit Auto fahren
Zitat (von Zuckerberg):
Haben Sie für 2021 eine Steuererklärung abgegeben? Haben Sie sich die hohen Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Können Sie dazu etwas sagen?


100 Euro wieder bekommen . Von der lohnsteuer
Zitat (von Zuckerberg):
Bei all dem müsste man dann such noch bedenken, dass vielleicht andere Arbeitsstellen in Betracht kommen, dass das Auto vielleicht doch nicht immer notwendig ist, dass Sie sich einen Minijob suchen könnten, dass 190 für den Strom wirklich viel sind, dass die Deklarierung der Werbungskosten zu einem höheren Netto führen könnte, usw.


In einem anderen Job würde ich nur den Mindestlohn bekommen also viel weniger verdienen. Klar nach dem ich 12 Std ausserhaus war habe ich noch Lust einen nebenjob zu suchen . Warum arbeite ich keine 24 Std am Tag? Muss ja schließlich unterhslt bezahlen.. vorstellen haben manche leute
Zitat (von Zuckerberg):
Sie sprechen von Ihrem Recht, warm und trocken zur Arbeit zu kommen. So ein Recht kenne ich im deutschen Recht nicht. Es müsste dieses dann ja auch auch Sozialrecht, im Arbeitsrecht, im Schuldrecht und anderswo geben. Und es würde die Frage bleiben, ob das Recht auf Wärme und Trockenheit im Sommer nicht auch auf einem Fahrrad gewahrt ist.


Natürlich hat ein unterhalspflichtiger kein Recht trocken und warm zur arbeit zu kommen. Warum auch? Wenn er krank Wird egal Hauptsache ubrerhalt kommt . Im Sommer fshre ich mit einem 50 ccm Roller aber nicht bei Regen und Schnee und Kälte
Zitat (von Zuckerberg):
Das Gericht könnte Ihrem Recht auf komfortable Anfahrt zur Arbeit das Recht der Kinder gegenübersetzen, anständig ernährt zu werden.


Haben Sie mitgelesen? Anscheinend nicht
Zitat (von Zuckerberg):
Ich sehe zwar ein gewisses Missverhältnis dadurch, dass die Mutter (angeblich) so viel besser verdient. Aber wenn die Mutter selbst Hartz4 beziehen würde, dann müssten Sie sich jetzt zum Wohle der Kinder auch etwas einfallen lassen.
Das wäre dann eine ganz andere Geschichte

Also wenn ich Ihren textverstehe heisst es. Warum Auto? Man kann laufen bei Wind und Wetter. Warum eine Wohnung? Wenn es auch eine Brücke tut . Und die arme arme KM hat ja nur 3000 Euro netto ohne Kindergeld und ohne unterhslt und keine Fixkosten, sie muss schauen das sie die paar Pfennige 3 mal umdreht

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Die KM verdient da wo sie wohnt laut google in ihrem Beruf im Durchschnitt 2200 Euro netto .
Was soll das denn für ein Unsinn sein?

Du hast gefragt, was du tun kannst, damit du deine Kinder sehen kannst.
Dann kommt die ganze Lebenslitanei, aber ---es geht nur um (zuviel) Unterhalt.
Hör auf, hier noch weiterhin zu erzählen, welchen Unsinn du seit Jahren machst.

Lass dir eine aktuelle Unterhaltsberechnung machen und zahle den Unterhalt, zu dem du verpflichtet bist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich sehe jemanden, der offensichtlich keine vernünftige finanzielle Planung hat. Ich versuche es nochmal. Wenn es wegen des Unterhalts Gerichtsverfahren gab, dann existiert auch ein Titel. Möglicherweise weißt Du nicht, dass der in der Welt ist. Und es ist die absolut übliche und sinnvolle Vorgehensweise, die Höhe des Unterhalts auf der Basis eines Jahreseinkommens, mitunter auch bis zu drei Jahreseinkommen zu berechnen. Wie soll man bei schwankenden Einkommen ansonsten zu einem festen Betrag kommen? Wenn sich da wesentliche Veränderungen ergeben, dann steht es frei, auf Abänderung zu klagen und dann wird neu gerechnet.

Falsch ist auch die Behauptung, die Kindsmutter hätte gegenüber ihrem neuen Lebensgefährten einen Anspruch auf Taschengeld. Ein solcher Anspruch besteht lediglich bei Verheirateten. Und ich grübele immer noch, wo der extreme Strompreis her kommt. Obwohl ich Warmwasser über Strom bekomme, fast den ganzen Tag zu Hause bin, sorry, ich komm nur etwa auf 1/3 von dem, was Du verbrauchst. Es ist doch absolut lebensfremd, sich so weit von seiner Arbeitsstelle einzumieten, dass man ohne einen sündhaft teures Beförderungsmittel dort nicht hin kommt. Es gibt millionen von Menschen, die trotz Berufstätigkeit und Unterhaltsverpflichtungen gut mit wesentlich weniger auskommen. Man muss halt rechnen, und jeder, wirklich jeder Posten muss auf den Prüfstand.

Dringender Rat: such Dir sofort eine kleinere Wohnung, die in der Nähe des Arbeitsplatzes liegt. Steig von Auto auf Vespa oder was weiß ich um. Kontrolliere Deinen Stromverbrauch. Und dann klappt es auch mit dem Unterhalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Du solltest mal aufhören zu bärmeln und dir irgendwelche Stammtischparolen zusammenzureimen. Das ist hier ein Rechtsforum und keine Facebook-Gruppe.

Zitat (von nichtwar):
laut google
Dein Ernst?

Zitat (von nichtwar):
aber wenn ich lit einer Frau zusammenziehe und den mindestunterhalt nicht bezahlen kann muss sie mir "Taschengeld " zahlen
Nein!? Wir kommst du auf diesen Unfug? Wenn du mit einer neuen Partnerin zusammenlebst, könnte allenfalls dein Selbstbehalt gesenkt werden, weil ihr gemeinsam wirtschaftet und deine Kosten somit geringer sind, als sie es wären, wenn man alleine wohnt.

Zitat (von nichtwar):
Sie sagte du bezahlst doch ubterhalt und somit die Raten fürs Auto.
Und auf diese völlig inhaltslose, wertlose und dümmliche Provokation der Mutter steigst du voll ein.

Zitat (von nichtwar):
Und da sollen es Behauptungen sein ?
Deine einzige Quelle für das Gehalt der Mutter ist eine Internetsuchmaschine und deine ggf. völlig veralteten Kenntnisse über eine etwaige ETW, die schon längst verkauft oder auch gar nicht bewohnt sein könnte. Ja, das sind bloße Behauptungen, die deinerseits konkret darzulegen und zu beweisen wären. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, deine Behauptungen zu beweisen oder zu erforschen. Es ist schon gut, dass in Unterhaltsverfahren Anwaltspflicht besteht.

Zitat (von nichtwar):
Naja dann kann man her gehen in 1 monat 5000 euro netto verdienen und in den anderen nur 1600 netto . Dann wäre es ihrer Meinung nach auch ok wenn man einen durschchnittlohn von run 3000 Euro netto hat?
Selbstverständlich wäre das vollkommen okay, richtig und auch logisch.

Zitat (von nichtwar):
Das Auto hat 5300 Euro gekostet .
Das klingt vernünftig. Dann fällt diese Belastung ja in absehbarer Zeit weg.

Zitat (von nichtwar):
100 Euro wieder bekommen . Von der lohnsteuer
Diese 100 Euro sind ebenfalls dem Einkommen hinzuzurechnen, und zwar mit 1/12 = 8,33 €.

Zitat (von nichtwar):
Im Sommer fshre ich mit einem 50 ccm Roller aber nicht bei Regen und Schnee und Kälte
Klingt auch vernünftig. Bedeutet dann aber auch, dass du im Sommer gar keine 250 Euro für Sprit brauchst, wie von dir angegeben.

Wenn du dich wirklich mit der Materie auseinandersetzen willst, dann solltest du dir erst mal ein bisschen Basiswissen zulegen. Dafür kann man mal die §§ 1601 ff. BGB lesen und anschließend die Unterhaltsleitlinien vom Bezirk des zuständigen Oberlandesgerichtes. Beides ist auch für einen Nichtfachmann durchaus verständlich geschrieben und enthält letztlich die Antwort auf die Masse aller Fragen zum Unterhalt.

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#19
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich sehe jemanden, der offensichtlich keine vernünftige finanzielle Planung hat. Ich versuche es nochmal. Wenn es wegen des Unterhalts Gerichtsverfahren gab, dann existiert auch ein Titel. Möglicherweise weißt Du nicht, dass der in der Welt ist. Und es ist die absolut übliche und sinnvolle Vorgehensweise, die Höhe des Unterhalts auf der Basis eines Jahreseinkommens, mitunter auch bis zu drei Jahreseinkommen zu berechnen. Wie soll man bei schwankenden Einkommen ansonsten zu einem festen Betrag kommen? Wenn sich da wesentliche Veränderungen ergeben, dann steht es frei, auf Abänderung zu klagen und dann wird neu gerechnet.


Ich wiederhole mich ungern . Es gibt keinen Titel .
Zitat (von wirdwerden):
Falsch ist auch die Behauptung, die Kindsmutter hätte gegenüber ihrem neuen Lebensgefährten einen Anspruch auf Taschengeld. Ein solcher Anspruch besteht lediglich bei Verheirateten. Und ich grübele immer noch, wo der extreme Strompreis her


Sie haben es falsch gelesen oder nicht nicht verstanden auch diesen Absatz wiederhole ich . Wenn DER unterhaltspflichtige ( ich) mit einer Frau zusammen zieht , und der ubterhalt nicht in voller Höhe bezahlen kann muss die Partnerin dem unterhaltspflichtigen ( mir) einen Taschengeld zahlen . Bei der KM ist dies nicjt der Fall. Wenn ich alles zusammenrechne ( das Einkommen des neuen partners spielt keine rolle) haben die ein Einkommen von 4500 Euro. Nur die KM alleine 3000 Euro hat . Das dies nicht fair ist wissen wir alle.

Aber dieses forum zeigt mir , kann bekommt keine Tipps man bekommt nur gesagt Das man zahlen muss und zur Not ubter der Brücke wohnen kann

Würde Eine Frau in diesem forum schreiben ich habe ein Einkommen von 3000 Euro der Vater hat 1180 Euro wie kann ich ihm die letzten 20 Euro bis zum minimum noch aus der Tasche hole? Dann würde sie Tipps bekommen und keiner sagt du hast genug lass den Vater auch leben

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#20
 Von 
wirdwerden
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(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Nochmals, nein, auch ein neuer Partner von Dir muss kein Taschengeld an Dich zahlen. Das gilt nur bei Verheirateten. Ich hoffe, das ist jetzt klar, glaub es mir einfach mal. Wieso es nicht gerecht ist, dass die Frau mehr Geld als Du zur Verfügung hat, das erschließt sich mir auch nicht. Sie führt ein geordnetes Leben, arbeitet, das ist doch in Ordnung. Wie hat denn seinerzeit das Gerichtsverfahren geendet?

wirdwerden

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#21
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Dein Ernst?


Ja das ist mein ernst

Zitat (von smogman):
Und auf diese völlig inhaltslose, wertlose und dümmliche Provokation der Mutter steigst du voll ein.


Das nehme ich voll ernst weil UH sollte den Kindern zugute kommen und nicht das Vergnügen der KM
Zitat (von smogman):
Selbstverständlich wäre das vollkommen okay, richtig und auch logisch.[/quote

Warum logisch? Logisch wäre das man nach dem aktuellen Lohn geht . Beispiel man verdient netto 1600 . Hat 2 mal Gehalt von 5000 Euro bekommen und hat dann durschchnittlohn von 2900 Euro. Was ist dann daran logisch?
Zitat (von smogman):
Klingt auch vernünftig. Bedeutet dann aber auch, dass du im Sommer gar keine 250 Euro für Sprit brauchst, wie von dir angegeben.


Das ist richtig , dann kann ich mir msl neue anziehsachen leisten oder steht das einem nicht zu ?
Zitat (von smogman):
Deine einzige Quelle für das Gehalt der Mutter ist eine Internetsuchmaschine und deine ggf. völlig veralteten Kenntnisse über eine etwaige ETW, die schon längst verkauft oder auch gar nicht bewohnt sein könnte. Ja, das sind bloße Behauptungen, die deinerseits konkret darzulegen und zu beweisen wären. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, deine Behauptungen zu beweisen oder zu erforschen. Es ist schon gut, dass in Unterhaltsverfahren Anwaltspflicht besteht.


Die Wohnung hat sie für 890 Euro plus Nebenkosten vermietet weis ich aus sichere Quelle habe sogar den Mietvertrag gesehen

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#22
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals, nein, auch ein neuer Partner von Dir muss kein Taschengeld an Dich zahlen. Das gilt nur bei Verheirateten. Ich hoffe, das ist jetzt klar, glaub es mir einfach mal. Wieso es nicht gerecht ist, dass die Frau mehr Geld als Du zur Verfügung hat, das erschließt sich mir auch nicht. Sie führt ein geordnetes Leben, arbeitet, das ist doch in Ordnung. Wie hat denn seinerzeit das Gerichtsverfahren geendet?


Dann singt mein Selbstbehalt ist das gleiche nur anders gesagt .

Die Gerichtsverfahren gingen alle nur wegen umgsngsrecht . Glauben sie mir wenn sie die ganze Geschichte kennen würden sie die KM auslachen und mir auf die Schulter klopfen . Leider bin ich nicht mehr in der Lage mir alles an Gesetze durchzulesen und noch msl ohne Anwalt zu kämpfen .

Wieso es nicht gerecht ist das sie mehr Geld hat kann ich erläutern. Wenn die KM H4 bekommen würde jnd nicht wüsste wie sie die Kinder ernähren soll dann wäre es verständlich das ich voll zahle und unter der Brücke wohne. Aber da die KM wesentlich mehr Einkünfte und weniger Ausgaben hat ( bin leider nicht in einer reichen Familie aufgewachsen) sollten die Unkosten für die Kinder auf beide aufgeteilt werden. Das wäre fair . Es kann nicht sein das man 12 Std ausser Haus ist und nicht weiß ob man genug Geld hat um sich zu ernähren. Und die Kindesmutter lebt von dem ubterhalt in saus und Braus. Und wenn der Vater wissen will wie es den Kindern geht bekommt man keine Auskunft

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wir drehen uns im Kreis. Es macht doch keinen Sinn, hier rum zu jammern und gleichzeitig aber beratungsresistent zu sein. Alles, was nicht in Dein Weltbild passt, das wird verdrängt, so läuft das aber nicht. Und das Argument, sie gebe das Geld nicht für die Kinder aus, meine Güte, klar, sie lässt die Kinder verhungern, kauft keine Klamotten, Strom dürfen sie auch nicht verbrauchen, u.s.w. Und das eigene Ausgabenverhalten erschliesst sich mir auch nicht. Nochmals dringender Rat: Du musst Dein Leben auch ändern.

Aber, entscheidend ist, dass da jetzt mal ein Fachmann ran kommt. Der sauber rechnet. Aber das willst Du ja auch nicht. Warum nur nicht?

wirdwerden

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#24
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber, entscheidend ist, dass da jetzt mal ein Fachmann ran kommt. Der sauber rechnet. Aber das willst Du ja auch nicht. Warum nur nicht?


Weil ich mir keinen Anwalt leisten kann . Dann würde raus kommen das sie auch zahlen darf.

Wenn dies ein Rechtsforum wäre warum sagt man mir du hast kein Recht warm und trocken zur Arbeit zubkommenv. Du hast kein Recht ein Auto zu haben. Warum sagt man mir nicht was ich gegen jugendamt tun kann ohne Geld zu investieren

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Aber dieses forum zeigt mir , kann bekommt keine Tipps man bekommt nur gesagt Das man zahlen muss und zur Not ubter der Brücke wohnen kann
Völliger Unsinn. Du solltest dir eine korrekte und aktuelle Unterhaltsberechnung machen lassen. Und dann diesen Unterhalt zahlen. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Lass doch das Jammern und Neiden und Ablenken sein.

Zitat (von nichtwar):
Warum sagt man mir nicht was ich gegen jugendamt tun kann ohne Geld zu investieren
Gehts noch? Längst wurde geschrieben, was man dagegen tun kann.
Zitat (von nichtwar):
Das Problem ist . Die gehen von dem Durchschnitt Lohn aus. Ich bin 2 mal über 3000 Euro netto gekommen. , dadurch habe ich einen durchbittslohn von 2600 Euro in Wirklichkeit beträgt mein netto Lohn 1800 Euro
DAS kann man dem Jugendamt ohne jedes Lamento mitteilen und nachweisen. Und Nachberechnung/Korrektur/Neuberechnung fordern.

Viel schreiben kannst du ja... :augenroll:

p.s. Sie zahlt garantiert mehr als du... für die Kinder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Faustregel ist doch, dass ich die Rechte habe, die ich mir leisten kann. War schon immer so. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die verwöhnte Tochter eines Versandhändlers, der pleite gegangen war. Mit brechender Stimme erzählte sie von der neuen Härte ihres Lebens. Sie habe sogar den Gärtner entlassen müssen. Tja, das Leben kann hart sein.

Du hast doch zwei Alternativen: entweder Du regelst mit einem Fachmann, was zu zahlen ist oder aber Du zahlst weiter wie bisher. Die dritte Alternative wäre die teuerste. Die Zahlungen einfach so zu reduzieren. Dann kommt mit Sicherheit eine Klage, die Du nicht gewinnen kannst. Denn die Kinder haben einen Anspruch auf einen Titel! Deshalb wundert es mich so, dass da keiner existieren soll. Wenn Ihr Euch ständig streitet.

... und wenn man dann eine saubere Berechnung hat, dann übermittelt man die dem Jugendamt oder der Mutter direkt, erklärt gleichzeitig, dass man einen entsprechenden Titel beim Jugendamt unterzeichnen werde (das ist gratis), tut man dann auch, geht bei jedem JA, und wenn die Mutter dann meint, sie müsse mehr bekommen, dann soll sie klagen. Das wäre der Weg, den ich dringend empfehlen würde.

wirdwerden

-- Editiert von User am 14. September 2022 17:42

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#27
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Naja dann kann man her gehen in 1 monat 5000 euro netto verdienen und in den anderen nur 1600 netto . Dann wäre es ihrer Meinung nach auch ok wenn man einen durschchnittlohn von run 3000 Euro netto hat?
Nein. Denn der Durchschnittslohn läge in diesem Fall bei 1880 Euro. Sie müssen nur richtig rechnen. In Ihrem Fall wurde ja vermutlich auch richtig gerechnet. Immerhin hat nebem dem Jugendsmt offenbar auch das Amtsgericht schon nachgerechnet.

Vor allem liegt das Einkommen in Ihrem Fall nicht nur bei 1600 und sind Sie sogar zwei Mal über die 3000 hinaus geschossen.

Sie haben das Jahr über hinweg ein Netto von mindestens (!) 24.000 Euro. Wenn Sie sich das Geld gleichmäßig einteilen, können Sie nunmal jeden Monat mindestens 2000 Euro ausgeben. Dabei zahlen Sie aktuell nur noch 200 Euro für den Kredit und irgendwann gar nichts mehr. Bei der bisherigen Rate von 400 Euro müsste ja schon einiges abbezahlt sein.

Wie Sie als Single, der kaum zu Hause ist, so viel Strom verbrauchen können, bleibt ein Rätsel. Und bei den im Sommer gekauften Kleidungsstücken muss dann ganz einfach auf den Preis geachtet werden.

Zitat:
Wenn dies ein Rechtsforum wäre warum sagt man mir du hast kein Recht warm und trocken zur Arbeit zubkommenv. Du hast kein Recht ein Auto zu haben. Warum sagt man mir nicht was ich gegen jugendamt tun kann ohne Geld zu investieren
Weil das Recht nicht so aussieht, wie Sie das gerne hätten. Dafür können wir ja nun auch nichts.

Es ist schon etwas interessant zu sehen, wie Sie bei dem Ratespiel zu dem Einkommen der Mutter mit hohrn Hausnummern nur so um sich werden. Aber wehe das Jugendamt wendet in Bezug auf Sie selbst eine mathematisch nicht zu beanstandende Rechenweise an.

Bei der Mutter scheinen Sie das Thema Fahrtkosten auch irgendwie vollständig auszublenden. Dabei sollten Sie selbst wissen, wie viel die ausmachen können.

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#28
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Sie sind Busfahrer, vermutlich im Liniendienst? Dann wird folgendes Sie erfreuen:

Busfahrer im Liniendienst üben eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit aus.

Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit geben alle ihre Fahrtkosten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (also auch die Rückfahrt!) in der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten an und senken damit das zu versteuernde Einkommen und ihre Steuerlast.

Außerdem ist dann jede berufliche Abwesenheit von zu Hause von der ersten Minute an eine DIENSTREISE!! Das heißt, Sie können an jedem Arbeitstag Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause weg sind! Die Höhe derer bemisst sich an den aktuell geltenden Regelungen und der Dauer der Abwesenheit von zu Hause. Derzeit sind das 14 € pro Tag mit mehr als 8 Std Abwesenheit von zu Hause.

Ihr Arbeitgeber muss das Vorliegen einer Einsatzwechseltätigkeit bescheinigen.

Wenn Sie die Lohnsteuererklärung machen, klingeln wahrscheinlich/voraussichtlich ein paar tausend Euro in der Kasse.

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Und jetzt?

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