Was passiert mit dem Ehegattenunterhalt, wenn man ein eheähnliches Verhältnis nachweisen könnte?

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit dem Ehegattenunterhalt, wenn man ein eheähnliches Verhältnis nachweisen könnte?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Ich bin seid 2002 von Meiner Frau getrennt, da sie mich betrogen hat.

2003 Frau hat wieder einen neuen Partner (den es noch heute gibt).

Juli 2004 von meiner Frau glücklich geschieden.
Im Scheidungsurteil wurde verkündet, dass ich für meine Ex-Frau und meine beiden Kinder Unterhaltspflichtig bin.

September 2004 beide Kinder (6 Jahre und 8 Jahre) sind in der Grundschule und werden bis 16:00 Uhr betreut.
Des weiteren bietet die Grundschule eine Betreuung bis 16:00 Uhr während der Ferien an, welches von meiner Ex-Frau schon für die 2 Wochen Herbstferien genutzt wurde.

Meine Ex-Frau ging sowohl während der Ehe halbtags arbeiten, wie auch danach.

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Wie lange hat meine Ex-Frau Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Was passiert mit dem Ehegattenunterhalt, wenn man ein eheähnliches Verhältnis nachweisen könnte?

Wirkt sich die Ganztagsbetreuung der Kinder auf die Überobligatorische Tätigkeit aus bzw. müsste dieser zum teil auf den Ehegattenunterhalt mit angerechnet werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-80
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

die Ganztagsbetreuung für die Kinder kann nicht herangezogen werden, zu sagen, die Ex-Frau müsse auf Grund dessen einen Vollzeitjob annehmen. Das kann man schon mal ausschließen. Auch haben Ehegatten- und Kindesunterhalt nichts miteinander zu tun. Der zu zahlende Kindesunterhalt geht immer vor und wird von Deinem Nettoeinkommen zunächst abgezogen. Was dann übrig bleibt, danach wird der Ehegattenunterhalt berechnet.
Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach oben oder unten um mindestens 10 Prozent, kann eine Abänderungsklage bezüglich des Ehegattenunterhaltes eingereicht werden.

Lebt die Ex-Frau seit mindestens zwei Jahren mit dem neuen Partner zusammen - (zusammmen heißt hier in einem gemeinsamen Haushalt, er muß also polizeilich bei ihr gemeldet sein, sonst wird es schwieriger, etwas nachzuweisen) gilt die neue Beziehung als gefestigt und man könnte dann eine Abänderungsklage versuchen.
Ich würde mich da aber trotzdem nochmal anwaltlich beraten lassen.


-----------------
"espoir"

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

"(zusammmen heißt hier in einem gemeinsamen Haushalt, er muß also polizeilich bei ihr gemeldet sein, sonst wird es schwieriger, etwas nachzuweisen)"

Leider ja!
Manche Richter geben den behördlichen Meldebestätigungen mehr Gewicht als anderen Anhaltspunkten!
Und damit ist Betrug Tür und Tor geöffnet!

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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