Was passiert mit dem Kind?

11. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Was passiert mit dem Kind?

Hallo!

Was passiert mit dem Kind, wenn die alleinsorgeberechtigte Mutter verstirbt?

Der Kontakt zum Kindsvater existiert so gut wie gar nicht (nur sporadisch mal alles halbe Jahr).

Das Lebensumfeld des Kindes befindet sich bei der Kindsmutter und deren Vater und Stiefmutter, wo das Kind während der Arbeitszeiten der Kindsmutter auch betreut wird.

Kann man festlegen lassen, daß das Kind im Falle des Versterbens der Mutter zu den Großeltern kommt?

Das Kind selbst will den Kindsvater nicht besuchen und der Kontakt ist seit mehr als einem Jahr ziemlich abgebrochen und beschränkt sich auf kurze Kontakte ca. 1-2 Mal im Halbjahr wenn das Kind doch mal den Wunsch äußert den Vater zu sehen.

Kann man so eine Art "Testament" für die Unterbringung des Kindes im Falle des Ablebens der Kindsmutter aufsetzen und wenn ja, welche Form muß es haben und wo muß es hinterlegt werden?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG
Claudia

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fam-Cly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Claudia,

also so weit ich weiss gibt es ein "Testament", dass die KM beim zuständigen Ja hinterlegen könntest.
Beim Tod der KM wird ansonsten das Gericht im allgemeinen zum Wohle des Kindes entscheiden, ferner können sich auch die Grossletern um die Personensorge etc. "bewerben".

Gurss - Chris

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
gastmutter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo claudia,

ich kenne deine sorgen!
es wäre für mich das schlimmste, wenn mein kind zu seinem vater, der mich in der schwangerschaft bedroht hat und sich wie bei dir nur alle halbe jahre mal blicken läßt kommen würde!
soviel ich weiß reicht es, wenn du ein handschriftliches testament mit datum und unterschrift an einem ort hinterlegst, an dem die entscheidende person (z.b.dein vater oder stiefmutter) es auch im notfall findet!
beim ja gibt es aber auch einen "merkzettel" über testamente!
empfehlen kann ich dir auch ein tagebuch, in dem du jeden kontakt zum vater, seine briefe etc. vermerkst, so kann ein richter im notfall besser nachvollziehen, ob sich der vater wirklich nicht um sein kind gekümmert hat!
wünsche dir alles gute für die zukunft!

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#4
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Ich danke Euch für Eure Antworten!

Mittlerweile ist es so, daß der Vater sich gar nicht mehr meldet und seine Familie (darunter auch die Paten der Kleinen) ebenfalls nicht mehr - es besteht also seit über einem halben Jahr überhaupt kein Kontakt mehr zur väterlichen Seite.

Werde dann mal ein Testament verfassen.
Alles, was den Umgang des KV mit der Kleinen betrifft ist bei meiner Anwältin hinterlegt.

Danke für Eure Hilfe!

LG
ClaudiaK

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
edenrose
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Soweit ich weiß, ist es besser, solch ein Testament direkt bei einem Notar verfassen zu lassen. Verwandte haben das auch so gemacht und mir berichtet, dass auch wirklich genau festgelegt und erklärt werden muss, warum eine bestimmte Person für die Erziehung in Frage kommt und warum der Vater das Kind im Todesfall der Mutter auf keinen Fall bekommen soll.

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich denke, dieses ist ein Super-Wichtiges Thema.
Es gibt sicherlich Fälle wie den von Claudia.

Aber mal allgemeiner:
Wenn es also möglich sein sollte, ein Testament aufzumachen, in dem die Mutter bestimmt, wer nach ihrem Tod die Sorge für das Kind tragen soll, dann kann das ja auch in
solchen Fällen getan werden, in denen der Vater sich wirklich um das Kind kümmert.
Dem Vater würde dadurch ja das Kind genommen, ohne dass er gefragt wird.

Können solche Testamente wirklich gemacht werden und wirksam sein, ohne dass der leibliche Vater informiert wird ?
Gilt das auch bei gemeinsamem Sorgerecht ?

Wer weiß mehr ?

Grüße,
nachgefragt

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#9
 Von 
Smutje
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Testament der KM ist nicht bindend. Es ist lediglich eine Hilfestellung für den Richter, wenn es um die Sorgerechtsfrage geht. Entscheiden wird das Gericht aber hilfreich wäre so eine Verfügung sicher.

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#11
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

ja,wie ist es denn wenn ich wieder neu verheiratet bin und der kv das halbe sorgerecht hat ,er die kinder bzw.das kind nicht nehmen möchte?muss dann mein jetztiger mann dann das sorgerecht beantragen?

lg
beccy

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#12
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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