Hallo zusammen,
ich bin getrennt von meiner Ex-Frau. Sie hat mir geschrieben, dass es für sie okay ist das Trennungsdatum auf den Januar 2021 festzulegen, was auch wahr wäre, wir waren im Grunde getrennt. Nur der Auszug war erst im November 2021.
Nun meine Frage.
Ist das Trennungs- oder das Scheidungsdatum für die Aufteilung des Vermögens entscheidend ?
Was ich jetzt an Vermögen habe ist relativ klar. Was ich Anfang Januar 2021 an Vermögen hatte kann ich nur abschätzen.
Sich schnell friedlich scheiden lassen, wäre in unserem Interesse. Natürlich muss ich gucken, dass ich auch finanziell gut da durch komme.
Kann einer bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. Wir hatte eine "normale" Eheschliessung ohne Ehevertrag.
Danke.
-- Editiert von Paule99 am 22.02.2022 20:34
Was sollte man beachten bei Trennungsdatum ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst das Trennungs- oder das Scheidungsdatum für die Aufteilung des Vermögens entscheidend ? :
Weder noch. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags.
ZitatWeder noch. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags. :
Kannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. Wir hatte eine "normale" Eheschliessung ohne Ehevertrag.
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ZitatKannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft :
Da gibt es keinen Ablauf.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat und behält jeder sein eigenes Vermögen.
Der Ausgleich im Fall der Scheidung erfolgt über den Zugewinnausgleich. Hierzu wird von jedem Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Ehegatten wird ausgeglichen.
ZitatKannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. :
Das geht ganz einfach: zwei Leute einigen sich, wer was bzw. wieviel bekommt.
ZitatDer Ausgleich im Fall der Scheidung erfolgt über den Zugewinnausgleich. Hierzu wird von jedem Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Ehegatten wird ausgeglichen. :
Das Datum des Anfangsvermögen ist der Tag der gesetzlichen Eheschließung ?!
Das Datum des Endvermögens ist der Tag der Antrags der Scheidung ?!
Also kann ich in Ruhe Miete usw. zahlen, Auto reparieren lassen, mir z.B. ein neues Smartphone kaufen und das Smartphone selbst behalten (also nicht teilen bzw Wert mit Ex teilen). Darf ich mein Geld also ausgeben (werde nichts verprassen , nur das nötige )
Wie läuft das mit einem Unterhalt nach der Scheidung an die Ex ? Wovon hängt es ab, dass ich diesen zahlen muss ?
-- Editiert von Paule99 am 23.02.2022 08:39
Ob Unterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung zu zahlen ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt auch hier, Unterhalt muss geltend gemacht werden, sonst gibt es keinen. Es gibt da keinen Automatismus, und das Gericht wird nur aktiv, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Grundsätzlich sollte jeder Ehepartner spätestens nach der Scheidung für sich selbst sorgen, aber es gibt natürlich auch viele Ausnahmen. Voraussetzung ist immer, dass ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Hier einige Faktoren, die zu einer längeren Unterhaltspflicht führen können: Ehe von langer Dauer, Versorgung von Kindern, Krankheit, Unmöglichkeit einen Job mit angemessenem Verdienst zu finden.
Einer von Euch benötigt eh einen Anwalt, denn nur der kann überhaupt einen Antrag auf Ehescheidung bei Gericht stellen. Der berät Dich auch in allen Scheidungsfolgesachen umfassend.
wirdwerden
NÖ. Ihr habt euch nur getrennt. Es ist noch lange nicht deine Ex-Frau. Es ist deine Frau und ihr seid verheiratet bis zum Tag, an dem das FamGericht die Scheidung feststellt.Zitatich bin getrennt von meiner Ex-Frau. :
Fast ein Jahr getrennt zusammen gewohnt? Wenn das wahr ist, dann kann man das annehmen. Dann ist das Trennungsjahr vorbei und sie kann den Scheidungsantrag einreichen. Sie wird wohl einen Anwalt haben.
Das ist wurscht. Gemeint ist der Zugewinnausgleich/Vermögensaufteilung.ZitatWas ich Anfang Januar 2021 an Vermögen hatte kann ich nur abschätzen. :
Ja.ZitatDas Datum des Anfangsvermögen ist der Tag der gesetzlichen Eheschließung ?! :
Ja, der Tag der Zustellung bei Gericht.ZitatDas Datum des Endvermögens ist der Tag der Antrags der Scheidung ?! :
Ja.ZitatAlso kann ich in Ruhe :
Vom Einkommen. Und nur, wenn sie Unterhalt von dir verlangt.ZitatWovon hängt es ab, dass ich diesen zahlen muss ? :
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