Was sollte man beachten bei Trennungsdatum ?

22. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Was sollte man beachten bei Trennungsdatum ?

Hallo zusammen,

ich bin getrennt von meiner Ex-Frau. Sie hat mir geschrieben, dass es für sie okay ist das Trennungsdatum auf den Januar 2021 festzulegen, was auch wahr wäre, wir waren im Grunde getrennt. Nur der Auszug war erst im November 2021.

Nun meine Frage.
Ist das Trennungs- oder das Scheidungsdatum für die Aufteilung des Vermögens entscheidend ?

Was ich jetzt an Vermögen habe ist relativ klar. Was ich Anfang Januar 2021 an Vermögen hatte kann ich nur abschätzen.

Sich schnell friedlich scheiden lassen, wäre in unserem Interesse. Natürlich muss ich gucken, dass ich auch finanziell gut da durch komme.

Kann einer bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. Wir hatte eine "normale" Eheschliessung ohne Ehevertrag.
Danke.



-- Editiert von Paule99 am 22.02.2022 20:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8043 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
Ist das Trennungs- oder das Scheidungsdatum für die Aufteilung des Vermögens entscheidend ?

Weder noch. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Weder noch. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung des Scheidungsantrags.


Kannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft. Wir hatte eine "normale" Eheschliessung ohne Ehevertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8043 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
Kannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft

Da gibt es keinen Ablauf.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat und behält jeder sein eigenes Vermögen.

Der Ausgleich im Fall der Scheidung erfolgt über den Zugewinnausgleich. Hierzu wird von jedem Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Ehegatten wird ausgeglichen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
Kannst du bitte in einfachen Worten erklären, wie das mit der Vermögensteilung abläuft.

Das geht ganz einfach: zwei Leute einigen sich, wer was bzw. wieviel bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der Ausgleich im Fall der Scheidung erfolgt über den Zugewinnausgleich. Hierzu wird von jedem Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Ehegatten wird ausgeglichen.


Das Datum des Anfangsvermögen ist der Tag der gesetzlichen Eheschließung ?!
Das Datum des Endvermögens ist der Tag der Antrags der Scheidung ?!

Also kann ich in Ruhe Miete usw. zahlen, Auto reparieren lassen, mir z.B. ein neues Smartphone kaufen und das Smartphone selbst behalten (also nicht teilen bzw Wert mit Ex teilen). Darf ich mein Geld also ausgeben (werde nichts verprassen :) , nur das nötige )

Wie läuft das mit einem Unterhalt nach der Scheidung an die Ex ? Wovon hängt es ab, dass ich diesen zahlen muss ?

-- Editiert von Paule99 am 23.02.2022 08:39

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ob Unterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung zu zahlen ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt auch hier, Unterhalt muss geltend gemacht werden, sonst gibt es keinen. Es gibt da keinen Automatismus, und das Gericht wird nur aktiv, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Grundsätzlich sollte jeder Ehepartner spätestens nach der Scheidung für sich selbst sorgen, aber es gibt natürlich auch viele Ausnahmen. Voraussetzung ist immer, dass ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Hier einige Faktoren, die zu einer längeren Unterhaltspflicht führen können: Ehe von langer Dauer, Versorgung von Kindern, Krankheit, Unmöglichkeit einen Job mit angemessenem Verdienst zu finden.

Einer von Euch benötigt eh einen Anwalt, denn nur der kann überhaupt einen Antrag auf Ehescheidung bei Gericht stellen. Der berät Dich auch in allen Scheidungsfolgesachen umfassend.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32205 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Paule99):
ich bin getrennt von meiner Ex-Frau.
NÖ. Ihr habt euch nur getrennt. Es ist noch lange nicht deine Ex-Frau. Es ist deine Frau und ihr seid verheiratet bis zum Tag, an dem das FamGericht die Scheidung feststellt.

Fast ein Jahr getrennt zusammen gewohnt? Wenn das wahr ist, dann kann man das annehmen. Dann ist das Trennungsjahr vorbei und sie kann den Scheidungsantrag einreichen. Sie wird wohl einen Anwalt haben.
Zitat (von Paule99):
Was ich Anfang Januar 2021 an Vermögen hatte kann ich nur abschätzen.
Das ist wurscht. Gemeint ist der Zugewinnausgleich/Vermögensaufteilung.
Zitat (von Paule99):
Das Datum des Anfangsvermögen ist der Tag der gesetzlichen Eheschließung ?!
Ja.
Zitat (von Paule99):
Das Datum des Endvermögens ist der Tag der Antrags der Scheidung ?!
Ja, der Tag der Zustellung bei Gericht.
Zitat (von Paule99):
Also kann ich in Ruhe
Ja.
Zitat (von Paule99):
Wovon hängt es ab, dass ich diesen zahlen muss ?
Vom Einkommen. Und nur, wenn sie Unterhalt von dir verlangt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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