Was steht mir und meinem Sohn nach der Scheidung an Unterhalt zu?

5. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Was steht mir und meinem Sohn nach der Scheidung an Unterhalt zu?

Hallo, ich bin seit 2 jahren verheiratet und wir wollen uns demnächst scheiden lassen. wir haben ein eheliches kind, unser sohn ist 9 monate alt. ich gehe nicht arbeiten und kriege nur 154 euro kindergeld. was steht mir und meinem sohn nach der scheidung an unterhalt zu? er meint er hat gehört, dass mir nach neuem recht nur 300 euro zustehen, stimmt das? ich habe heute gegoogelt und hab eine tabelle gefunden wo draufsteht, dass mir 3/7 von seinem gehalt zustehen, ist da was wahres dran?
Gruss Tanja

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98 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tanja,

schau mal hier:

http://www.scheidung-online.de/eu.html

Wieviel verdient dein Mann? Wie hoch ist dein Elterngeld?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, er verdient 2000 euro netto und ich beziehe kein elterngeld mehr seit februar 2008. bis februar habe ich 300 euro elterngeld bezogen + 154 euro kindergeld

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen, Tanja!

quote:
...hab eine tabelle gefunden wo draufsteht, dass mir 3/7 von seinem gehalt zustehen, ist da was wahres dran?


Wenn es so einfach wäre, wäre dieses Forum nicht so gut besucht.

quote:
was steht mir und meinem sohn nach der scheidung an unterhalt zu?


Euch steht die Deckung eures Mindstbedarfs zu.
Ob diese Mindestbedürfnisse allein aus der Tasche des KV zu leisten sind, wirst du im laufe dieses Threads erfahren.
Vorab kann ich dir aber schon einmal anhand der von dir unvollständig eingestellten Daten schreiben, dass du hier 1.) nur Orientierungshilfe erwarten kannst und 2.) dass - anhand deiner bisherigen Angaben, die Leistungsfähigkeit deines zukünftigen Exgatten kaum ausreichen wird, eure Mindestbedürfnisse komplett zu decken und du 3.)von ihm keine 857€, für dich selbst erhalten wirst, nicht einmal den Mindestbedarf von 770€.

Lies dir bitte die von @Schwesterchen eingestellten Links genau durch und probiere es mit eigenen Berechnungen.

Für eine komplette Berechnung müsstest du Kenntnisse über alle Einnahmen und anrechenbare Ausgaben erhalten.

Lieben Gruß!





-- Editiert von ARTiger am 06.04.2008 09:27:56

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#7
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, er muss keine 500 m zur arbeit fahren. also nur 2 staßen weiter
bisher hat er immer 2000 euro verdient und ausser der miete, die 300 euro warm ist, hatten wir keine großen ausgaben. das meiste geld haben wir für unseren sohn ausgegeben und für lebensmittel, sonst hatten wir keine ausgaben. er hat einen firmenwagen und muss deswegen weder tanken, noch irgendwelche versicherungen bezahlen.

gruss

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#8
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Camper, Du hast recht. ich hab die seite angeschaut aber ich komme damit überhaupt nicht klar.

lg tanja

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#10
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

warum nur stößt mir die hier so oft gewählte Formulierung: Was steht mir zu... nur immer so sauer auf ? *grübel*

was steht mir zu ?

für mich ist die Antwort...

ganz klar...das was ICH mir selbst erarbeite...


ähm und nur am Rande...hatte er bisher 2000,- netto, hat er die nach der Scheidung ganz sicher nicht mehr...ich sach nur Steuerklasse :)

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#12
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nööö Camper...

das ist eine Frage der Grundeinstellung...

zu finden in den meisten Threads hier...

Papa soll gefälligst einen Nebenjob annehmen, damit Mama weiter 30 Stunden arbeiten kann...

die zweite Frau soll gefälligst auf Steuervorteile verzichten, damit die erste Frau, mittlerweile mit einem Millionär verbandelt ja nix einbüßt...

da soll die zweite Frau gar auf eigene Kinder verzichten, damit die Kinder aus erster Ehe ja ihr Auskommen haben...

usw. usf...

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#14
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Camper, er muss keine 500 m zur arbeit fahren. ausserdem hat er einen firmenwagen und muss gar nicht tanken oder versicherungen bezahlen. wenn wir uns trennen, dann brauche ich ein kleines auto um mit meinem sohn zb zum kinderarzt zu fahren oder sonstige termine.

TRÄNE: wie soll ich den arbeiten gehen wenn unser sohn erst 9 monate alt ist ???
ich kann mir verstehen, dass manche männer sih ausgebeutet fühlen aber wovon sollen wir leben? ich bekomme nur 154 euro kindergeld und sonst nichts. ich muss miete zahlen, lebensmittel für mich und meinen sohn kaufen und sonst was noch so anfällt. ich will sein geld nicht, ich will die kommenden 2 jahre irgendwie überleben, bevor ich wieder arbeiten gehen kann.

gruss

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#15
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, für die vielen rechtschreibfehler, ich bin irgendwie so durcheinander

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#16
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#18
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben 80 euro erstattet bekommen

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#19
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Tanja!

Nimm dir bitte die kritischen Bemerkungen zu Herzen.

Es ist immer leichter,andere für sich machen zu lassen, aber damit wäre dir nicht wirklich geholfen.
Investierst du, gibt´s Rendite und zwar hier in der Form, dass du weiter Unterstützung erhältst.
Je mehr du wiederum an Wissen erlangt hast, um so mehr kannst du profitieren und sogar erlangtes Wissen weiter geben.

Hinweise: Fahrtkosten sind nur insoweit anrechenbar, wie diese anfallen.
Gibt es keine, fallen sie weg.
Es gibt aber noch andere - auch berufsbedingte Aufwendungen, die anrechenbar sein können.

Es gibt auch Beträge, die dem Einkommen hinzu zu rechnen sind.

Grundsätzlich gilt aber für dich - und das solltest du nicht aus den Augen verlieren - eine so genannte *Eigenverantwortung*.
Wann diese greift und wie diese zu erlangen ist, kannst du selber mal versuchen heraus zu finden.

Viel Erfolg beim googeln und bis später.

Liebe Grüße!


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#20
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

sorry Tanja...bin ich der falsche Ansprechpartner für...

ich bin arbeiten gegangen seit mein Kind 6 Monate war...Vollzeit...Unterhalt habe ich nie gesehen...

und was würdest du tun, Gott schenke deinem Mann ewiges Leben, wenn er plötzlich tot wäre oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten könnte...

für mich heißt das Zauberwort schlicht Eigenverantwortung...

genau das, was wir von den viel verdammten Hartzlern auch fordern...Eigenverantwortung...denn die nehmen letzlich auch nur was ihnen zusteht...

amen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde nicht arbeiten gehen können weil unser kind ein extremes frühchen war (700g) und er braucht mich mehr wie jedes andere kind. ich muss mit ihm zur krankengymnastin, physiotherapie, babyschwimmen, ständige arztbesuche und noch andere termine die ich nicht aus spaß wahrnehmen MUSS.

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#23
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

camper, wenn ich den betrag durch 12 teile, kommen 2000 euro raus. er bekommt keine sonstigen leistungen ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Also Tanja,

jetzt will ich mal die *bösen* Leute hier mal unterbrechen...:)

Ganz einfach gerechnet, ohne jetzt den Firmenwagen zu berücksichtigen, das kann ich nämlich nicht rechnen::)

2000 - KU 230 (hab nix höhergestuft, weils sonst nicht mehr für alle reicht) = 1770€.

1770 - 1/7 : 2 = 758€ für dich.
Die 3/7-Regelung findet nicht überall statt, in den Süddeutschen gibts nur 1/10 Erwerbstätigenbonus.
Wo wohnst du denn?

Grüßle

P.S. Nächstes Jahr ist das Einkommen durch die Steuerklassen-Änderung etwas niedriger, also wird auch der Unterhalt an dich weniger.


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 06.04.2008 11:24:57

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Tanja_K.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

camper, soweit ich weiss haben wir alle versicherungen für uns beide abgeschlossen.
wir wohnen in der nähe von stuttgart
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tanja,

da gelten die Süddeutschen Leitlinien:

1770 - 1/10 : 2 = 796€.

Das alles nur mal zur groben Übersicht für dich.
Das Einkommen deines Mannes kann durchaus noch um die von Camper schon aufgeführten Werbungskosten, diversen Versicherungen oder Beiträge reduziert werden.
Und somit fällt natürlich auch dein Unterhaltsanspruch.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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