Hallo,
Ich bin seit 16.11.2007 verheiratet, kein Ehevertrag. Meine Ehefrau hat sich nun von mir getrennt und es steht das Procedere der Scheidung an.
Am 25.09.2002 habe ich eine Eigentumswohnung für 142.200,-EUR gekauft, mit Bank finanziert und dort auch selbst gewohnt. Die Finanzierungsraten habe ich immer alleine bezahlt, auch im Laufe der Zeit als meine heutige Ehefrau, damals im Jahre 2006 noch Freundin, zu mir in die Wohnung gezogen ist und wir fortan gemeinsam dort lebten. Im April 2007 ist dann unsere gemeinsame Tochter dazugekommen. Am 21.06.2010 habe ich die Wohnung dann für 135.000,-EUR verkauft.
Am 19.10.2005 habe ich von meinem Vater eine Eigentumswohnung zur Schenkung übertragen bekommen, die ich dann am 05.09.2008 für 28.000,-EUR verkauft hatte.
Als Ehepaar hatten wir am 26.04.2010 dann gemeinsam ein Grundstück gekauft und darauf unser heutiges Einfamilienhaus bauen lassen. Eine vorläufige Hausbewertung durch einen Makler hat ergeben, das unser Haus heute einen Verkaufspreis von ca. 550.000,-EUR erzielen könnte. Die Restschuld beläuft sich aktuell noch auf ca. 150.000,-EUR incl. Vorfälligkeitsschulden. Es bleibt also auf jeden Fall etwas über, was es aufzuteilen gilt.
Wird mir als Ehemann bei der Ermittlung des Anfangsvermögen im Rahmen des späteren Zugewinnausgleich der Verkauf meiner beiden Wohnungen in 2008 für 28.000,-EUR und in 2010 für 135.000,-EUR, also zusammen 163.000,-EUR als Wert für mein Anfangsvermögen angerechnet? Allerdings ist dieses Geld heute nicht mehr existent, also z.B. irgendwo als Spareinlage angelegt o.ä.
Weil einfach gesagt heißt es doch, Endvermögen minus Anfangsvermögen. Und wenn man bedenkt, das unser gemeinsames Endvermögen nun eigentlich unser gemeinsamen Haus ist, würde ich gerne wissen, ob wie zuvor beschrieben, mir als Ehemann dies dann entsprechend günstig noch zu Gute kommt.
Wie verhält es sich mit Schulden, die man vor der Ehe alleine hatte und während der Ehe beispielsweise aus dem Erlös durch den Verkauf einer Eigentumswohnung ausgleichen konnte? Wird einem so etwas vielleicht beim Anfangsvermögen im Rahmen der Zugewinnberechnung positiv berücksichtig?
Was zählt zum Anfangsvermögen bei Zugewinnausgleich
12. September 2023
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Frage vom 12. September 2023 | 14:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was zählt zum Anfangsvermögen bei Zugewinnausgleich
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#1
Antwort vom 13. September 2023 | 07:50
Von
Status: Unbeschreiblich (46297 Beiträge, 16425x hilfreich)
Anfangsvermögen und Deinem Fall ist:
Der Wert der im Jahre 2002 gekauften Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Heirat abzgl. der noch vorhandenen Schulden zum Zeitpunkt der Heirat
und
Der Wert der in 2005 geschwenkten Wohnung im Zeitpunkt der Heirat.
ZitatWie verhält es sich mit Schulden, die man vor der Ehe alleine hatte und während der Ehe beispielsweise aus dem Erlös durch den Verkauf einer Eigentumswohnung ausgleichen konnte? :
Schulden im Zeitpunkt der Heirat werden vom positiven Anfangsvermögen abgezogen.
ZitatWird einem so etwas vielleicht beim Anfangsvermögen im Rahmen der Zugewinnberechnung positiv berücksichtig? :
Die Tilgung von Schulden während der Ehe gilt als Zugewinn.
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