Was zählt zum Einkommen ????

8. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Was zählt zum Einkommen ????

Hallo,

ich werde mal wieder von meiner Exfrau verklagt und muss die Einkommenssituation von mir und meiner jetzigen Frau darlegen. Bei mir ist es kein Problem, da ich Beamter bin und meine Gehaltsnachweise habe.

Bei meiner Frau ist es etwas schwieriger.
Sie erhält zur Zeit 300,- € Erziehungsgeld ( für unseren gemeinsamen Sohn / bis 08/2010 ) und für ihre Tochter aus erster Ehe das Kindergeld ( 184,- € ) und Kindesunterhalt von dem Kindsvater.

Meine Frage ist, ob alle diese Zahlungen als Einkommen gelten. Das Kindergeld, wie ich schon einmal hier gefragt habe nicht. Ich weiß aber nicht wie es mit dem Erziehungsgeld und dem Kindesunterhalt, der ja dem Kind zusteht, aussieht.

Vielen Dank für Eurte Bemühungen und ein schönes Wochenende.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

das Erziehungsgeld ist bis zu dem Sockelbetrag von 300€ anrechnungsfrei, und damit nicht als Einkommen zu werten.

Auch der Kindesunterhalt für die Tochter aus erste Ehe ist kein Einkommen. Die genannten Zahlungen können daher nicht zur Ermittlung der Unterhaltsansprüche Deines Kindes aus erster Ehe herangezogen werden.

Hier ist nur Dein bereinigtes Netto-EK ausschlaggebend.

LG nero

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