Wechselmodel / Doppelresidenz gegen den Willen der Mutter

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
VaterABC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselmodel / Doppelresidenz gegen den Willen der Mutter

Ich bin selbstständig und lebe mit meiner Partnerin und unserem Kind (4 Jahre) zusammen, wir teilen uns Sorgerecht etc. voll. Ich bringe mein Kind morgends täglich in den Kindergarten und hole es mind. 2x die Woche ab und verbringe den Nachmittag mit ihm (teilw. auch öfters). Meistens übernehme ich ihn auch vormittags wenn er krank ist und nicht in die Kita kann. Zwischen 17-19 Uhr bin ich in der Regel auch da. Meine Selbstständigkeit erlaubt es mir diese Zeit wirklich so einzuteilen, arbeiten gehe ich dann wieder ab 19 Uhr wenn er schläft bis spät Abends. Ich verbringe also aktuell mind. genauso viel Zeit mit ihm wie meine Partnerin.

Leider kriselt es in der Beziehung, ich habe jedoch Angst vor einer Trennung. Meine Partnerin droht sich zu trennen und 50km weg zu ziehen und ihn mitzunehmen. Soziale Kontakt hat mein Kind leider derzeit sehr wenige weil meine Partnerin leider auch nicht wirklich mit Menschen zurecht kommt (im Falle einer Trennung würde ich auf jeden Fall versuchen das zu ändern).

Wie wäre das jetzt wenn ich das Doppelresidenzmodel bzw. Wechselmodel wollen würde (ersatzweise das alleinige wenn es gar nicht geht wobei ich ihr dann die entsprechenden Zeiten ermöglichen würde). Hätte ich realistische Chancen oder bekommt in solchen Fällen doch immer noch nur die Frau recht? Sie wäre def. dagegen.

Und wie schnell kommt es zu so einer Entscheidung, darf sie mein Kind ohne meinen Willen mitnehmen oder kann ich das verhindern (wie?).

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Entschuldigung, was ist denn das für ein Blödsinn, dass immer nur die Frau Recht bekommt? Dass gerade bei Kleinkindern überwiegend die Kids bei den Müttern leben, liegt daran, dass die Masse der Elternpaare immer noch das antiquierte Lebensmodell wählen, dass die Mutter zu Hause bleibt, keiner oder einer sehr eingeschränkten Berufstätigkeit nachgeht. Da ist es unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Versorgung/Erziehung doch sinnvoll, wenn alles weiter läuft wie bisher, also die Hauptbezugsperson erhalten bleibt.

Je älter die Kinder werden, je weniger eine Hauptbezugsperson da ist, desto mehr ändern sich natürlich auch die Lebensmodelle, auch mit gerichtlicher Unterstützung.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5652x hilfreich)

Zitat (von VaterABC):
Leider kriselt es in der Beziehung,
Dieses Forum ist kein Beziehungs-Beratungs-Forum.
Zitat (von VaterABC):
Wie wäre das jetzt wenn ich das Doppelresidenzmodel bzw. Wechselmodel wollen würde
Sowas sollte man mit seinem Partner/Partnerin besprechen.
Zitat (von VaterABC):
Und wie schnell kommt es zu so einer Entscheidung,
Du meinst, vom Gericht?

Die Glaskugel ist def. nicht einsetzbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
VaterABC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es nicht logisch dass wenn ich die Frage stelle wie es ist wenn die Partnerin dagegen ist dieses Thema schon geklärt ist? Gut, ich probiere es nochmal ganz trocken.

Fall: Doppelresidenz wird durch Vater erwünscht, Mutter ist dagegen. Vater betreut Kind aktuell zu 50% und möchte dies fortführen, Mutter will 50km wegziehen und das alte Modell (Kind bei Mutter, Vater darf zahlen und
am Wochenende das Kind sehen).

Chancen vor Gericht dass der Vater gegen den willen der Mutter das Doppelresidenzmodel genehmigt bekommt?
Wenn es nicht genehmigt wird, wie sind die Chancen dass er das alleinige Sorgerecht bekommt?
Wie verhält sich das ganze bis zur Gerichtsentscheidung? Darf das Kind aus dem jetzigen Haushalt "entfernt" werden? Falls es passiert, was kann der Vater tun?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5652x hilfreich)

Zitat (von VaterABC):
Chancen vor Gericht
Antwort: Vor Gericht und auf hoher See-----

Vor Gericht würden dann beide Streitparteien gehört und das Gericht entscheidet.
Genehmigungen gibts nicht vom Gericht.
Zitat (von VaterABC):
Darf das Kind aus dem jetzigen Haushalt "entfernt" werden?
Kommt drauf an, was mit Entfernen gemeint ist. Selbstverständlich darf die Mutter mit dem Kind ausziehen. Dann ist eben das zukünftige Umgangsrecht zu vereinbaren. Kommt auch da keine Einigung zustande, entscheidet vielleicht auch das Gericht.

Das arme Kind....

Zitat (von VaterABC):
Ist es nicht logisch dass wenn ich die Frage stelle wie es ist wenn die Partnerin dagegen ist dieses Thema schon geklärt ist?
Ganz logisch: Die Glaskugel ist nicht einsetzbar. Gerichtsentscheidungen sind nicht vorhersehbar.

Was willst du hören? Meinungen von Unbekannten? Oder 1000 Fragen? 1. Frage: Warum will die Mutter das nicht?
... Es KANN nicht HIER geklärt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nochmals ganz klar: wir wissen nicht, was dem Kindeswohl entspricht, wie das Gericht entscheidet, wie vorher die Begutachtung ausgeht u.s.w. Darauf hatte Anami schon hingewiesen. Ich sehe ein großes Problem: wie soll das Wechselmodell funitionieren im Hinblick auf die Kita und dann in zwei Jahren mit der Schule?

wirdwerden

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#6
 Von 
VaterABC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich darf die Mutter mit dem Kind ausziehen.

Und wenn der Vater sagt die Kinder bleiben hier? Müsste das vertraute Umfeld nicht erst mal mehr Gewicht haben wie der Wille der Mutter (bis ein Gericht evt. irgendwann mal entscheidet).?

@Wechselmodel: indem die Mutter sich entscheidet nicht ganz so weit wegzuziehen so dass man das Kind noch auf die gleiche Kita/Schule schicken kann. Sind aktuell sowiso 10km, machbar wären also bis 20km (genau andere Seite). Das mit dem Kindeswohl ist leider sehr Subjektiv, wie wird das entschieden?

Was ich suche sind Erfahrungen mit ähnlichen Fällen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5652x hilfreich)

Zitat (von VaterABC):
Was ich suche sind Erfahrungen mit ähnlichen Fällen.
Da solltest du entsprechende Austausch-Plattformen im Netz suchen.
Oder hier in diesem Unterforum so lange rückwärts lesen, bis du was ähnliches gefunden hast.

Was dann ist, wenn die Eltern sich nicht einigen können, wurde doch bereits erklärt. Wenn ein Elternteil alles anders sieht, dann kommts eben zu solchen Situationen.
Die Mutter wird Gründe haben, so weit wegzuziehen. Die kennt hier niemand.
Zitat (von VaterABC):
Das mit dem Kindeswohl ist leider sehr Subjektiv, wie wird das entschieden?
:???: :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Was heißt "nicht ganz so weit weg?" Letztlich klappt das Wechselmodell doch auf Dauer nur, wenn die Eltern in unmittelbarer Nähe wohnen, das Kind also fußläufig oder mit den Öffis (wenige Haltestellen) von einem zum anderen wechseln kann. Und nochmals: wir haben hier keine Kugel zum Wahrsagen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann ist eben das Gericht gefragt.

Und Gerichtsentscheidungen - da sind wir nicht in einem Kramerladen mit einer Waage, es gibt kein automatisiertes Verfahren. Auch ein Umzug ist kein Beinbruch, lokale Flexibilität ist in vielen Berufen Voraussetzung für das Behalten eines Jobs.

Wie ein Gericht entscheidet, das können wir per Ferndiagnose selbst in Koppelung mit einer Kristallkugel nicht voraussagen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Guten Morgen VaterABC,

den Hauptknackpunkt hast du selbst schon in dem Betreff deines Beitrags genannt: Ein Wechselmodell setzt Einvernehmen bei den Beteiligten voraus - und deiner Schilderung nach gibt es das nicht!

Und das lässt sich auch nicht durch einen Gerichtsentscheid "herstellen" - tendenziell trägt so ein Vorgang eher zu noch mehr "Zerwürfnis" bei.

Tatsächlich kann dir niemand eine belastbare Einschätzung zu dem Ausgang eines solchen Verfahrens geben - jeder Fall ist ein Einzelfall.

Das Kindeswohl steht bei Entscheidungen im Vordergrund.

Kontinuität ist das durchaus ein relevanter Aspekt - bspw. räumliche Kontinuität - allem voran allerdings im Sinn von "sozialem Umfeld".

Für dich spricht, dass du durch deine Selbständigkeit flexibel die Betreuung eures Kindes gestalten kannst.

Wie sieht das bei der Kindsmutter aus - arbeitet sie?

Sollte sie beispielsweise in der Hauptsache "Zuhause" sein und das gemeinsame Kind betreuen, ist auch das ein ganz wesentlicher Aspekt von Kontinuität.

Es ist einfach ein komplexes Thema und definitiv eine Einzelfallentscheidung, wie das zuletzt ausgehen würde.

Was motiviert die Wegzugsabsichten der Kindsmutter? Könntest du dir ggfs. vorstellen, in ihre/die Nähe eures Kindes umzuziehen, wenn sie ihren Wegzug verwirklicht?

Denn räumliche Nähe ist tatsächlich eine im Sinne des Kindes ganz wesentliche bis unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen eines Wechsel-/Residenzmodells.

Und das ist ja etwas, was sich gegebenfalls im Laufe der Zeit auch "ganz organisch", ohne jeden Zwang/Druck entwickeln kann.

Möglicherweise würde die Kindsmutter (sollte das Kind bei ihr bleiben) bald bemerken, wie vorteilhaft, entlastend es ist, wenn der Kindsvater offen/bereit ist, einen großen Beitrag bei der Betreuung des gemeinsamen Kindes einzubringen. Das könnte für eine Bereitschaft zu einem umfangreicheren wechselseitigen Betreuungsmodell durchaus förderlich sein.

Deshalb erscheint mir Verständigung als der am ehesten erfolgversprechende Weg - denn eins ist gewiss: Selbst, wenn es dir gelänge, ein Wechselmodell "durchzusetzen" - oder auch die alleinige Betreuung eures Kindes bei dir - es gibt "Mittel und Wege", solche Modelle zu torpedieren, die sich jeglicher gerichtlicher Einflussnahme entziehen.

Ein frei konstruiertes Beispiel: Mama/Papa schaut jedes Mal, wenn das Kind wieder geht, so traurig - Kinder haben sehr feine Antennen - und natürlich wünschen sie sich, dass es Papa/Mama gut gehen soll - also weinen sie vielleicht nächstes Mal, wenn sie von Mama/Papa wieder weg sollen bzw. zum anderen Elternteil hin sollen. Das ist leicht steigerungsfähig - und wie wird es zuletzt dem Kind gehen, wenn womöglich auf beiden Seiten "emotional an ihm gezogen wird"?

Idealerweise gelingt es euch, einen gemeinsamen Weg der Umgangsgestaltung zu entwickeln - dass das Kind seine beiden Eltern behalten kann, selbst wenn die als Paar keinen gemeinsamen Weg mehr gehen.

Manchmal braucht es dafür einfach auch etwas Zeit/Ruhe/Abstand - gerade, wenn die Gefühle auf der Paarebene noch sehr das Erleben dominieren.

Vielleicht ist sie ja bereit, eine gemeinsame Beratung/Mediation zwecks künftiger Ausgestaltung der Eltern-Kind-Beziehung beiderseits zu besuchen?

Von dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Verständigungsfähigkeit seiner Eltern in Bezug auf das gemeinsame Kind profitieren schlussendlich alle Beteiligten - allem voran euer Kind.

Da zählt weniger "Recht haben", als "das Richtige" oder doch wenigstens "etwas Günstiges" tun - mit Blick auf das Wohlergehen des Kindes.

Na ja, meine Sichtweise :)

Signatur:

Persönliche Meinung ... ohne Gewähr

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Eine sehr weise Antwort. Ich habs im übrigen häufig erlebt, dass das Wechselmodell selbst bei räumlicher Nähe der Eltern und Einvernehmen oft nicht klappte, einfach, weil es den Kindern zu stressig war. Die haben dann so Schritt für Schritt das ach so tolle Konzept der Eltern ausgehebelt.

Eines sollte auch nicht vergessen werden. Mit Beginn der Schule entwickeln Kids doch zunehmend ein eigenes Leben. Da kommen die allerbesten Freunde dazu, bei denen man übernachten muss, ganz zwingend, der Fußballverein, Kindergeburtstage, was weiss ich. Da sehen auch die Elternteile, bei denen das Kind lebt, ihr Kind äußerst selten, das ist so meine Erfahrung.

Wir haben im Jahr ca. 14 Wochen Schulferien, wenn man auch die Brückentage, die frei sind, mit einbezieht. Häufig ist es viel sinnvoller, ein ausgiebiges Umgangsrecht eben für diese Zeit zu vereinbaren. Aber, das ist eben eine sehr individuelle Angelegenheit. Bitte hier flexibel sein, auch so Modelle durchdenken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5652x hilfreich)

Habt ihr das nicht mehr in Erinnerung?

Zitat (von VaterABC):
Sie wäre def. dagegen.
Zitat (von VaterABC):
Ist es nicht logisch dass wenn ich die Frage stelle wie es ist wenn die Partnerin dagegen ist dieses Thema schon geklärt ist?


Ich zumindest habe den TE verstanden. Der will keine klugen Sprüche mit Erfahrungen aus Beruf und Familien aller Art. Der will wissen, wie Gerichte in seinem Fall entscheiden.

Soll er es halt ausprobieren. Für seinen Einzelfall.

nochmal: Das arme Kind. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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