Schönen guten Tag, ich lese mich schon etwas länger durch diverse Foren, telefoniere mit nicht zuständigen und bekomme somit keine verlässliche Information.
Folgender Sachverhalt:
Mutter meines Sohnes und ich teilen uns die Betreuung unseres gemeinsamen Sohnes zu gleichen teilen! Es liegt ein gleiches Wechselmodell vor, dies wurde vor längerer Zeit mal berechnet vom Job Center, dabei ging es auch um Anspruch ihrerseits auf Harz4 da ihr Einkommen zu gering war! Es wurde festgelegt ich sei Unterhaltspflichtig, bezahle derzeit monatlich 145€
Soweit so gut, irgendwann lehnte sie die Unterstützung des Job Centers ab, ich meine es waren um die 50€ da ihr der Aufwand zu hoch war!
Seit längerer Zeit lebt sie mit ihrem neuen Partner zusammen und da kam der Gedanke wie es mit dem Unterhalt weitergeht?
Hat jemand ähnliches erlebt, einen Tipp, eine Antwort für mich?
Ich meine es geht hier nicht darum den Unterhalt zu streichen oder sonstiges, es geht lediglich um Fairness. Wenn ich in der Pflicht bin, dann ist dies so! Nur bekomme ich keine verlässliche Aussage wie mit dem vorliegenden Sachverhalt umzugehen ist.
Ich danke schon im Voraus!
Sebastian
Wechselmodell, neue Partnerschaft, Unterhalt
20. März 2018
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Frage vom 20. März 2018 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselmodell, neue Partnerschaft, Unterhalt
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#1
Antwort vom 20. März 2018 | 12:17
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Grundsätzlich verändert das Wechselmodell die Unterhaltspflicht nicht.
Nur die Höhe der zu zahlenden Leistungen wird im Verhältnis der Betreuungsstunden herabgesetzt.
Ob die Mutter ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist, hängt also von Ihrer Leistungsfähigkeit ab.
Berry
#2
Antwort vom 20. März 2018 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGrundsätzlich verändert das Wechselmodell die Unterhaltspflicht nicht. :
Nur die Höhe der zu zahlenden Leistungen wird im Verhältnis der Betreuungsstunden herabgesetzt.
Ob die Mutter ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist, hängt also von Ihrer Leistungsfähigkeit ab.
Berry
Und die neue Partnerschaft ist keine relevante?
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#3
Antwort vom 20. März 2018 | 14:12
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatUnd die neue Partnerschaft ist keine relevante? :
die Mutter zahlt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Der neue Partner spielt keine Rolle.
Von der Mutter könnte natürlich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gefordert werden.
edy
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