Wechselmodell Baby

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
THOMAS1234567
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselmodell Baby

Hallo ,
Ich habe mich vor 3 Monaten von meiner Ehefrau getrennt . Unser Sohn war zu der Zeit 3 Monate alt . In denn 3 Monaten habe ich mich wenig um unseren Sohn gekümmert da ich mit der ganzen Situation überfordert war . Ich habe ihr erlaubt 50 km weiter weg zu ziehen . Sie ist in ihrer neuen Wohnung , Kind ist bei ihr gemeldet .
Ich darf das Kind besuchen wann ich möchte , meistens fahre ich 2 mal die Woche hin . In der Woche komme ich auf etwa 6-8 Stunden . Manchmal auch weniger . Übernachtungen 2 mal im Monat sind ab September geplant . Auf meinen Wunsch , sie stimmt zu . Jetzt fällt mir auf , das mein Sohn mir fehlt . Ich würde gerne das Wechselmodell einfuhren . Sie lehnt es kategorisch ab , da das Kind noch so klein ist , unsere Kommunikation nicht die beste ist , und wir so weit von einander entfernt wohnen . Ich sehe das als mein Recht es steht mir Schließlich zu , sie sagt es geht um das Wohl des Kindes . Ich war bei der Beratung beim JA die halten von der Idee nicht viel . Sie stimmt nicht zu und sagt das ich es mir dann gerichtlich einklagen muss . Ihr ist nichts vorzuwerfen . Kind ist versorgt , wird geliebt , kein Alkohol keine Drogen. Ich mache mir keine Hoffnungen das ich das ABR erhalte, und das Kind komplett zu mir zieht . Sie wohnt in einer 3.5 Zimmer Wohnung , kann nach der EZ halbtags arbeiten gehen und verdient genug . Ich bin jetzt in eine 2. Zimmer Wohnung gezogen . Verlasse um 7.00 das Haus und komme um 18.00 wieder . Meine Mutter würde den kleinen dann tagsüber betreuen . Wie stehen meine Chancen was denkt ihr ? Könnte sie auch einen Umgangsplan erstellen lassen . So das ich feste Zeiten bekomme ? Und eben nicht mehr kommen und gehen wie es mir passt ,
Danke im Voraus Kind ist jetzt 6 Monate alt

-- Editiert von THOMAS1234567 am 18.06.2021 12:29




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3347 Beiträge, 1114x hilfreich)

Zitat (von THOMAS1234567):
einen Umgangsplan erstellen
Das ist wohl eine wesentlich bessere Idee als ein Wechselmodell für ein Baby.

Zitat (von THOMAS1234567):
Ich sehe das als mein Recht es steht mir Schließlich zu
Als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern habt ihr eine sinnvolle gemeinsame Entscheidung über den Aufenthalt eures Kindes, orientiert an dessem Wohle, zu treffen. Diese Entscheidung hast du vor 3 Monaten selbst in die jetzige Bahn gelenkt.

Zitat (von THOMAS1234567):
Ich darf das Kind besuchen wann ich möchte
Wobei mir dieser Zustand bereits ziemlich gut für dich erscheint. Da würden wohl eine ganze Menge Väter gerne mit dir tauschen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1452 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat (von THOMAS1234567):
Ich würde gerne das Wechselmodell einfuhren . Sie lehnt es kategorisch ab , da das Kind noch so klein ist , unsere Kommunikation nicht die beste ist , und wir so weit von einander entfernt wohnen


Halte ich für nachvollziehbare Argumente. Spätestens im Schulalter wird ein WM auf diese Distanz nicht funktionieren. Könntest du die Arbeitsstelle wechseln, um in die Nähe eures Kinds zu ziehen? Dann würden deine Chancen auf ein WM, wenn das Kind ein wenig älter ist, steigen.

Zitat (von THOMAS1234567):
Ich sehe das als mein Recht es steht mir Schließlich zu , sie sagt es geht um das Wohl des Kindes .


Nicht immer ist, das was man als sein "gutes Recht am Kind" definiert, auch wirklich gut im Sinne des Kindes.

Zitat (von THOMAS1234567):
Ich mache mir keine Hoffnungen das ich das ABR erhalte, und das Kind komplett zu mir zieht .


Was würde es denn dann für einen Unterschied machen? würdest du dann mit ABR das WM mit der Mutter installieren oder einfach sagen "Pech gehabt. Jetzt vermisst eben du das Kind."

Zitat (von THOMAS1234567):
Verlasse um 7.00 das Haus und komme um 18.00 wieder . Meine Mutter würde den kleinen dann tagsüber betreuen


Das wäre aber nicht so im SInne eines Kindes. Das möchte nämlich lieber bei den Eltern sein. Mit dem Konzept "ich will das WM oder das ABR und das Kind wird dann ganztägig von der Oma betreut" wirst du bei Gericht eher nur ein müdes Lächeln ernten, wenn dem ggü. steht, dass die Mutter ihr Arbeitsleben so konzeptiert hat, dass sie die Betreuung weitgehend alleine stemmen kann.
Oder anders gesagt. Überelg dir, wie du deine Arbeitszeit so umstellen kannst, dass du auch eine Betreuung gewährleisten könntest. Vielleicht könntest du auch für einige Zeit in Teilzeit gehen und bist bereit zugunsten eures Kindes Einkommenseinbußen in Kauf zu nehmen.

Zitat (von THOMAS1234567):
Könnte sie auch einen Umgangsplan erstellen lassen . So das ich feste Zeiten bekomme ? Und eben nicht mehr kommen und gehen wie es mir passt ,


Ja, wenn es vor Gericht geht, ist das meist eine Folge. Dann wird der Umgang eben konkret geregelt. Abweichungen funktionieren dann nur, wenn sich weiterhin beide Elternteile einig sind.

Zitat (von THOMAS1234567):
Danke im Voraus Kind ist jetzt 6 Monate alt


Und deine Ex bietet dir an ,dass euer Kind ab September übernachten darf und auch das, obwohl du am Anfang dichwenig gekümmert hast? Damit hast du wohl eine Ex, die nicht auf Krawall gebürstet ist und die euer Kind nicht als Besitz sieht. (Leider lassen viele Mütter "ihre" Kind so jung noch nicht zum übernachten zum Vater)

Baue das doch aus, vielleicht könnt ihr in einer Mediation an eurer Kommunikation arbeiten und wenn du in die Näche ziehen kannst, dann könnt ihr daran arbeiten, dass es schrittweise zu einem WM kommt. (dann aber ohne "Oma betreut ganztägig", sondern "wir sind Eltern und wir stellen beide unsere Karriere zuginsten des Kindes zurück und teilen und die Betreuung gleichberechtigt)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe das als mein Recht es steht mir Schließlich zu , sie sagt es geht um das Wohl des Kindes .


Und was wiegt mehr?

Es ist absolut nachvollziehbar und gut so, dass du euer Kind möglichst oft sehen willst, aber das Wechselmodell ist in dem Alter m. E nicht das richtige Modell - dann lieber feste Umgangszeiten, in einigen Monaten auch mal ein Wochenende bei dir und so kann man das steigern.

Dann kommt vllt. auch mal die Zeit, wo ein Wechselmodell funktionieren kann, aber dann müssten Kita bzw. Schule in der MItte eurer Wohnung liegen, sonst wird es ein Kind der Straße.

Ein Wechselmodell ist m. E. für ein Kind nicht ideal, dann eher das "Nestmodell", nur das wollen die wenigsten Eltern (aber dem Kind muten sie den ständigen Wechsel zu.....mir unverständlich)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39478 Beiträge, 6476x hilfreich)

DU hast dich getrennt. DU hast dich 3 Monate wenig/nicht um dein Kind gekümmert. DU hast deine Frau mit dem Winzling allein gelassen. DU hast ihr erlaubt, dass sie mit dem Kind umzieht (konnte sie das nicht selbst entscheiden? oder meinst du, du hast zugestimmt?)
Seit 3 Monaten ist der Umgang nun geregelt und es läuft gut.

Zitat (von THOMAS1234567):
Jetzt fällt mir auf , das mein Sohn mir fehlt .
Wieso jetzt?
Zitat (von THOMAS1234567):
Ich sehe das als mein Recht es steht mir Schließlich zu
Du irrst dich, deine Frau sieht besser durch. Wieso sind 50 km weit weg?
Zitat (von THOMAS1234567):
Ich mache mir keine Hoffnungen das ich das ABR erhalte, und das Kind komplett zu mir zieht
Das ist ja noch was anderes als das Wechselmodell.
Es ist überhaupt nicht zu erkennen, warum das Kind ganz zu dir ziehen sollte.
Zitat (von THOMAS1234567):
Verlasse um 7.00 das Haus und komme um 18.00 wieder . Meine Mutter würde den kleinen dann tagsüber betreuen .
Bitte denk nochmal nach, was du willst.
Zitat (von THOMAS1234567):
Könnte sie auch einen Umgangsplan erstellen lassen . So das ich feste Zeiten bekomme ?
Ja, das dürfte die beste Variante sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41996 Beiträge, 14663x hilfreich)

Was immer wieder missverstanden wird: das Recht der Eltern, mit dem Kind zu leben oder auch nur mit ihm zu verkehren ist letztlich ein Ausfluss aus dem Recht des Kindes, eben zwei Elternteile zu haben. Wir haben es also mit primär mit einem Kindesrecht zu tun, dem gegenüber das Elternrecht immer dann zurück tritt, wenn dessen Ausübung nicht dem Wohl des Kindes entspricht. Erst wenn wir zu der Überzeugung kommen, dass beide Elternteile dem kindlichen Bedürfnissen gerecht werden, kommen wir zu der Frage, wie die Kontakte zu gestalten sind. Erst da befassen wir uns also letztlich mit den Eltern. Und dem, was unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände möglich ist.

Abgesehen davon, dass das Umherschieben eines so kleinen Kindes nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat, man eigentlich schon da mit weitergehenden Prüfungen aufhören kann, muss man bei den individuellen Lebensumständen feststellen, dass der Vater ja tagsüber gar nicht für das Kind sorgen kann. Damit sind wir auch bei dem schwächeren Elternrecht am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

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