Wechselmodell - Wunsch der Kinder und Fragen zu Unterhalt/Wohnvorteil

21. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ansgar4711
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselmodell - Wunsch der Kinder und Fragen zu Unterhalt/Wohnvorteil

Hallo zusammen,

ich lebe seit letztem Jahr von meiner Frau getrennt.

Die beiden Kinder (15 und 13 Jahre alt) leben aktuell im Residenzmodell bei ihr, sie bekommt von mir Unterhalt. Wir habe eine Scheidungsfolgevereinbarung inkl. Gütertrennung notariell beschlossen (ohne Anwälte umgesetzt) und ich habe sie ausgezahlt (Zugewinn inkl. Haus und Hausrat; Trennungs-und nachehelicher Unterhalt), von dem Geld hat sie sich ein kleines, älteres Haus gekauft und direkt bezahlt.

Nun haben die Kinder, mit denen ich ein super Verhältnis habe, ungefragt den Wunsch geäußert, mehr Zeit mit mir zu verbringen. Ich habe mich informiert und ihnen vom Wechselmodell mit wochenweisem Wechsel erzählt und das fand direkt Zustimmung. Bei der Arbeit habe ich dies auch bereits entsprechend geklärt.


Folgende Fragen tun sich bei mir auf:

1. Können die Kinder dies in ihrem Alter beide (also auch schon mit 13 Jahren / 8. Klasse) selbst entscheiden?

2. Ich habe unser Familienhaus übernommen und zahle die Raten weiter (dürfte dem Wohnvorteil entsprechen), ihr Haus ist dürfte dagegen mit der ausgezahlten Summe im letzten Jahr abgezahlt und somit schuldenfrei sein. Muss sie sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen und ich kann diesen mit der Verrechnung der Rate quasi "ausnullen"?

3. Das Wechselmodell würde für sie hohe finanzielle Konsequenzen haben (ca. 1.000 Euro oder mehr im Monat zu ihren Ungunsten). Ich erwarte daher Gegenwehr bzw. Manipulation der Kinder. Wie geht man damit um, dass die Kinder weiter stabil bleiben (meine Tochter wollte im letzten Jahr direkt bei mir bleiben, hat dann aber ihrer Meinung "geändert"...)? Habt Ihr hier Erfahrungen?

4. Kann man dies selber umsetzen? Oder braucht man Begleitung? Schriftliche Unterlagen etc.?
Unterhalt ermittelt über https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php entspricht dem, was ich auch "zu Fuß" ausgerechnet habe.

5. Muss meine Frau dann wieder Vollzeit arbeiten, bzw. sich ein fiktives Vollzeit-Einkommen für die Berechnung des Unterhalts anrechnen lassen?

6. Kann sie nachträglich die Dinge, die sie letztes Jahr für die Kinder angeschafft hat (z. B. Möbel für die Zimmer) als Mehraufwand oder sonst wie irgendwie einbringen? Oder Arbeiten, die am Haus durchgeführt wurden?

7. Was für Steine kann sie uns hier noch in den Weg legen? Aus Eurer Erfahrung...


Vielen Dank für Eure Meinungen und auch Erfahrungen!

Ansgar











-- Editiert von User am 21. August 2024 15:41

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5 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2973 Beiträge, 964x hilfreich)

Zitat (von Ansgar4711):
Können die Kinder dies in ihrem Alter beide (also auch schon mit 13 Jahren / 8. Klasse) selbst entscheiden?
Rechtlich? Nein. Den Aufenthalt des Kindes bestimmen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam. Die Meinung eines 13jährigen Kindes mit entsprechendem Entwicklungsstand nehmen vernünftige Eltern aber sicher Ernst und diskutieren kindgerecht Für und Wider.

Zitat (von Ansgar4711):
2. Ich habe unser Familienhaus übernommen und zahle die Raten weiter (dürfte dem Wohnvorteil entsprechen), ihr Haus ist dürfte dagegen mit der ausgezahlten Summe im letzten Jahr abgezahlt und somit schuldenfrei sein. Muss sie sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen und ich kann diesen mit der Verrechnung der Rate quasi "ausnullen"?
Soweit keiner Sozialleistungen bezieht, könnt ihr unterhaltsrechtlich ausmachen, was immer ihr wollt und für gerecht haltet. Gerade beim Wechselmodell sollte man offen und frei über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse reden und etwas vereinbaren können. Im Streitfall wird es hier richtig kompliziert.

Zitat (von Ansgar4711):
3. Das Wechselmodell würde für sie hohe finanzielle Konsequenzen haben (ca. 1.000 Euro oder mehr im Monat zu ihren Ungunsten). Ich erwarte daher Gegenwehr bzw. Manipulation der Kinder.
Diese Konsequenzen betreffen euch grundsätzlich beide. Das Wechselmodell ist das teuerste Betreuungsmodell von allen. Denn durch eine Doppelresidenz erhöhen sich zwangsläufig die Lebenshaltungskosten der Kind. Und dafür müssen dann beide Eltern haften. Ich kann daher gut nachvollziehen, wenn jemand mit dünnen Einkommensverhältnissen sagt, sorry, aber das kann ich mir einfach nicht leisten ohne deine Unterstützung.

Zitat (von Ansgar4711):
Muss meine Frau dann wieder Vollzeit arbeiten, bzw. sich ein fiktives Vollzeit-Einkommen für die Berechnung des Unterhalts anrechnen lassen?
Wenn du mit fiktivem Einkommen rechnen willst und es der Billigkeit entspricht, dann wäre das möglich durchzusetzen.

Zitat (von Ansgar4711):
Kann sie nachträglich die Dinge, die sie letztes Jahr für die Kinder angeschafft hat (z. B. Möbel für die Zimmer) als Mehraufwand oder sonst wie irgendwie einbringen?
Nein.

Zitat (von Ansgar4711):
Oder Arbeiten, die am Haus durchgeführt wurden?
Unter Umständen.

Es ist absolut zu empfehlen sich diese Fragen zur Berechnung im Detail gar nicht zu stellen und sich so pauschal wie nur irgendwie möglich zu verständigen. Paritätisches Wechselmodell ist letztlich so ähnlich wie Zusammenleben. Beide Eltern müssen den Alltag des Kindes gemeinsam organisieren. Und das an zwei verschiedenen Orten. Das erfordert extrem viel Absprache und Organisation - viel mehr als bisher. Das erfordert auch viele finanzielle Absprachen. Wer hier auf der Elternebene schon nicht klar kommt, für den ist dieses Betreuungsmodell zum Scheitern verurteilt. Und ein 13jähriges Kind wird dies mitbekommen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 5905x hilfreich)

zu 1: Ja.
zu 2: Ja.
zu 3: Durch Vereinbarungen, schlimmstenfalls durch gerichtlichen Beschluss.
zu 4: Ja.
zu 5: Nein.
zu 6: Ja. Fordern kann sie alles.
zu 7: Alles, was ihr einfällt, um das zu verhindern.

...wöchentlichen Wechsel stelle ich mir nervig vor, ist aber möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Ansgar4711
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Rechtlich? Nein. Den Aufenthalt des Kindes bestimmen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam. Die Meinung eines 13jährigen Kindes mit entsprechendem Entwicklungsstand nehmen vernünftige Eltern aber sicher Ernst und diskutieren kindgerecht Für und Wider.


Hm, einfache Szenerie: Die Kinder und ich wollen das WM und die Mutter sagt nein - und dann? Beratungsstelle? Gericht?


Zitat (von smogman):
Soweit keiner Sozialleistungen bezieht, könnt ihr unterhaltsrechtlich ausmachen, was immer ihr wollt und für gerecht haltet. Gerade beim Wechselmodell sollte man offen und frei über die jeweiligen finanziellen Verhältnisse reden und etwas vereinbaren können. Im Streitfall wird es hier richtig kompliziert.


Es gibt dazu ja schon Vorschriften, wie dies gerechnet wird. Klar kann man was anderes vereinbaren (wenn sich beide darauf einlassen), aber wenn man die anerkannten Regeln hierzu anwendet, müsste der Wohnvorteil doch bei ihr zum Tragen kommen und bei mir läuft die Rate dagegen....?! Anami sieht dies ja genau so.

Zitat (von smogman):
Zitat (von Ansgar4711):
3. Das Wechselmodell würde für sie hohe finanzielle Konsequenzen haben (ca. 1.000 Euro oder mehr im Monat zu ihren Ungunsten). Ich erwarte daher Gegenwehr bzw. Manipulation der Kinder.


Zitat (von smogman):
Diese Konsequenzen betreffen euch grundsätzlich beide. Das Wechselmodell ist das teuerste Betreuungsmodell von allen. Denn durch eine Doppelresidenz erhöhen sich zwangsläufig die Lebenshaltungskosten der Kind. Und dafür müssen dann beide Eltern haften. Ich kann daher gut nachvollziehen, wenn jemand mit dünnen Einkommensverhältnissen sagt, sorry, aber das kann ich mir einfach nicht leisten ohne deine Unterstützung.


Das lese ich immer wieder, kann ich aber nur bedingt nachvollziehen. Ich finde, in beiden Heimen sollten die Kinder ein Zimmer haben und nicht auf der Luftmatratze schlafen müssen - auch im Residenzmodell. Dies vorausgesetzt sind die Mehrkosten sehr gut durch die geringere Unterhaltszahlung finanzierbar. Und die Zeit mit den Kids sollte es einem, sofern möglich, wert sein...

Zitat (von Ansgar4711):
3. Das Wechselmodell würde für sie hohe finanzielle Konsequenzen haben (ca. 1.000 Euro oder mehr im Monat zu ihren Ungunsten). Ich erwarte daher Gegenwehr bzw. Manipulation der Kinder. Wie geht man damit um, dass die Kinder weiter stabil bleiben (meine Tochter wollte im letzten Jahr direkt bei mir bleiben, hat dann aber ihrer Meinung "geändert"...)? Habt Ihr hier Erfahrung


Zitat (von Anami):
zu 3: Durch Vereinbarungen, schlimmstenfalls durch gerichtlichen Beschluss.


Das hat ja eigentlich nur Bestand, bis die jugendlichen Kinder ihre Meinung ändern (oder manipuliert werden), oder? Auch eine Vereinbarung kann ja das Kind nicht fesseln....Daher haben wir dieses Thema z.B in der Scheidungsfolgevereinbarung ausgespart. Wie nachhaltig sind solche Vereinbarungen?

Vielen Dank schon mal für Eure wertgeschätzten Meinungen!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von Ansgar4711):
Ich finde, in beiden Heimen sollten die Kinder ein Zimmer haben und nicht auf der Luftmatratze schlafen müssen
Und wie ist es Jetzt? Vermutlich ist das sichergestellt, denn es wird Umgang ohne LuMa praktiziert, oder?
Zitat (von Ansgar4711):
Anami sieht dies ja genau so.
Meine Antwort : JA. Du kannst das gern so rechnen/vorrechnen/ausnullen.
Zitat (von Ansgar4711):
Das hat ja eigentlich nur Bestand
Es gibt 4 Beteiligte und es geht nicht nach Mehrheiten. Die Idee allein hat noch keinen Bestand. Oft geht es mit Kompromissen. Vereinbarungen fesseln niemanden, auch Eltern nicht und sollten kein *Ewigkeitsdatum* beinhalten. Man könnte zunächst *Probezeiten* vereinbaren. Geht alles ohne Gericht. --- muss eben alles passen. In guten Wechselmodellen passt alles.
Zitat (von Ansgar4711):
Wie nachhaltig sind solche Vereinbarungen?
Was willst du hören? Ich kenne keinen der Beteiligten.

- Die Kinder könnten nach X Monaten erkennen, dass es im Wechsel-Alltag beim Vater doch nicht so dolle ist wie beim Umgang, wo der Vater xyz³ bietet.
- Pubis sind oft sehr egoistisch und sprunghaft in Empfindungen und Forderungen.
- Die Mutter könnte von Beginn an dagegen sein, nichts anerkennen oder ganz anders *rechnen/ausnullen*.
- Evtl. war deine Klärung auf Arbeit vorschnell.
- Niemand verbietet Manipulation oder Beeinflussung der Kinder. Jedes Elternteil tut es (in eigenem Interesse) so gut oder schlecht, wie mans eben kann. Das Kindeswohl wird zwar betont, aber es geht um anderes ...meist und hier ...ums Geld.

Zitat (von Ansgar4711):
Daher haben wir dieses Thema z.B in der Scheidungsfolgevereinbarung ausgespart.
Das war richtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2973 Beiträge, 964x hilfreich)

Zitat (von Ansgar4711):
Hm, einfache Szenerie: Die Kinder und ich wollen das WM und die Mutter sagt nein - und dann? Beratungsstelle? Gericht?
Korrekt, dann geht es nur gerichtlich, vgl. § 1628 BGB: Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Zitat (von Ansgar4711):
Das lese ich immer wieder, kann ich aber nur bedingt nachvollziehen.
Das liegt vermutlich daran, dass du nur den Geldfluss zwischen dir und der Mutter betrachtest, nicht aber die Mehrkosten, die dir bei einer hälftigen Mitbetreuung im Haushalt dann anfallen. Kosten der Unterkunft, Strom, Wasser, Gas, Nahrung, Kleidung, Klassenfahrt, Hobby, Möbel, etc. Das sind alles Kosten, die man im Residenzmodell nicht hat und die beim Wechselmodell nicht nur aufzuteilen sind, sondern sich unter Umständen verdoppeln können, z.B. Bekleidung.

Zitat (von Ansgar4711):
Ich finde, in beiden Heimen sollten die Kinder ein Zimmer haben und nicht auf der Luftmatratze schlafen müssen - auch im Residenzmodell.
Wie gesagt, man muss es sich leisten können. In jedem Modell. Erwachsene leisten sich üblicherweise auch nur eine Wohnung. In der Praxis leisten sich dagegen immer mehr Kinder zwei Wohnungen auf Kosten der Solidargemeinschaft. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und co. machen es möglich. Bei euch ist das vermutlich nicht der Fall.

Zitat (von Ansgar4711):
Auch eine Vereinbarung kann ja das Kind nicht fesseln
Kommt ganz auf die Eltern an. Rechtlich gesehen ist das Kind an die Entscheidung der Eltern gebunden, wenn das Wohl nicht gefährdet ist.

Zitat (von Ansgar4711):
Wie nachhaltig sind solche Vereinbarungen?
Pacta sunt servanda.

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