Wechselmodell einfach so

17. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechselmodell einfach so

Hallo ich habe eine Frage, ich bin getrennt seit November 2022 die kinder leben bei mir. Jedes 2 Wochenende sind sie bei ihrem Vater. Nun zieht er mit seiner neuen Frau ( neu verheiratet) und ihren Kindern die schon 15,17 und 20 sind zusammen. Nun möchte er das wechselmodell, sie würde die kinder zur Schule und zu ihren Hobbys fahren. Wie sie das machen weiß ich nicht, weiß auch nicht ob sie arbeitet. Sie ziehen ca 18 km von uns entfernt in einen Ort meine Kinder sind 7 und 10. Für sie ist die Sache klar das sie es machen wollen ich hab gesagt wir müssen zum Jugendamt. Er will das aber nicht, er meint er kann das einfach beantragen. Er arbeitet vollzeit und sie würde dann die kinder versorgen, was ich aber nicht möchte, denn dann brauchen wir ja kein Wechselmodell wenn er voll arbeiten geht und sie sich um die kinder kümmert. Ich bin komplett am Ende weil ich das nicht möchte. Schon gar nicht,weil einfach viel zuviel vorgefallen ist und ich ihm überhaupt nicht mehr vertraue geschweige denn ihr.

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59 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann ist nicht das Jugendamt zuständig, sondern das Familiengericht. Natürlich kann man alles bei Gericht beantragen; die Frage ist doch, ob so ein Verfahren Erfolg haben kann. Und da habe ich bei dieser Lebenskonstellation erhebliche Zweifel. Schon die Entfernung der beiden Elternhäuser macht abgesehen von allen anderen Bedenken die praktische Umsetzung doch sehr problematisch. Eure Kinder sind in einem Alter, in welchem sie doch ein intensives nachschulisches Leben mit Freunden pflegen, was ja auch sehr wichtig ist. Und schon das ist ja hier in den "Papa Zeiten" praktisch unmöglich. Allein daran kann das alles schon scheitern. Ich würde mir da also an Deiner Stelle nicht allzuviele Sorgen machen. Wirklich nicht. Man kann sich natürlich intensivere Umgangsmodelle als das, was derzeit praktiziert wird, vorstellen. Das zu vermitteln, da kann das Jugendamt vielleicht auch helfen. Aber mehr auch nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jugendamt zuständig, sondern das Familiengericht. Nat


Ich hab ihn schon mehrmals gefragt ob er mit mir zur Familienhilfe geht, ein Gespräch möchte er nicht mit mir. Und er plant schon alles, er arbeitet ja Vollzeit also muss sie das alles machen, unsere Kommunikation lässt zu wünschen übrig. Auch hat eines meiner kinder im Dezember ein volleyball spiel, was an seinem Wochenende statt findet, er geht nicht mit ihr hin das muss ich machen.

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#3
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Familienhilfe


Er sagt er kann das ohne Jugendamt beantragen. Geht das überhaupt? Einfach so ? Ohne Jugendamt ? Er weigert sich ja schon mit mir zu Familienhilfe zu gehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Er sagt er kann das ohne Jugendamt beantragen.

Korrekt



Zitat (von Lisa1989):
Geht das überhaupt? Einfach so ?

Ja.



Zitat (von Lisa1989):
Ohne Jugendamt ?

Was konkret war denn an Antwort #1 missverständlich formuliert?



Zitat (von Lisa1989):
Er weigert sich ja schon mit mir zu Familienhilfe zu gehen.

Er hat offenbar keine Neigung, völlig sinnlose Prozeduren zu durchlaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne Jugendamt ?


Aber er kann das doch nicht über meinen Kopf hinweg entscheiden.?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Aber er kann das doch nicht über meinen Kopf hinweg entscheiden.?

Da er ein freier mündiger Bürger ist, kann er völlig frei über seine Handlungen entscheiden.

Er muss also weder Deinen Vorstellungen von Problemlösung folgen, noch muss er irgendwelche Anträge oder gerichtliche Verfahren mit Dir abstimmen oder gar erlauben lassen.

Das musste er im übrigen auch nicht, als er noch mit Dir verheiratet war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
gerichtliche Verfahren mit Dir abstimmen oder gar erlauben lassen.


Okay, Sie haben wohl überja keine Ahnung, hier geht es um Kinder und um elterliche Sorge und nicht um irgendeinen Mist.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Sag mal, hast Du eigentlich meine Antwort gelesen und wenigstens mal versucht, sie im Ansatz zu verstehen? Was kapierst Du da nicht?

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
und wenigstens mal versucht, sie im Ansatz zu verstehen? Was kapierst Du da nicht?


Dann schreibe es doch einfach verständlicher

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Er sagt er kann das ohne Jugendamt beantragen.


Klar, kann er machen.

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, mit dem Wechselmodell nicht einverstanden ist, wird der Antrag aber vermutlich abgelehnt.

So zumindest die mir bekannte Rechtsprechung.

BTW: Hinzu kommt, dass der KV eine räumliche Distanz von 18 Kilometern schafft. Das ist ja auch nicht gerade um die Ecke und würde dem Wechselmodell ggf. entgegen stehen.

-- Editiert von User am 18. November 2024 08:12

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
räumliche Distanz von 18 Kilometern schafft. Das ist ja auch nicht gerade um die Ecke und würde dem Wechselmodell ggf. entgegen stehen.


Er schafft das nicht,das wird alles seine neue Partnerin machen so seine und ihre Planung. Er arbeitet vollzeit

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Was ist so unverständlich an meinem Satz, das Familiengericht sei zuständig? Mir fehlt die Vorstellungskraft dahingehend, wie ich das noch einfacher ausdrücken soll.

wirdwerden

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8235 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was ist so unverständlich an meinem Satz, das Familiengericht sei zuständig? Mir fehlt die Vorstellungskraft dahingehend, wie ich das noch einfacher ausdrücken soll.


Ich versuche es mal:
Liebe Lisa, nimm Dir einen Anwalt und geh zum Familiengericht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

@ cirius, Danke für die ergänzende Erklärung bzw. Ausführung. Nur, sie muss doch gar nicht zum Gericht. Für sie ist doch alles in Ordnung. Er müsste zum Gericht. Einverstanden?

wirdwerden

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#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Er schafft das nicht,das wird alles seine neue Partnerin machen so seine und ihre Planung.


Du bist aber echt sehr schwer von Begriff.

Mit "einene räumliche Distanz schaffen" ist in diesem Fall der Umzug 18 Kilometer entfernt gemeint.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du bist aber echt sehr schwer von Begriff.


Nein ich bin nicht schwer von Begriff. Ich habe das schon verstanden. Aber er persönlich würde das nicht schaffen, seine Freundin müsste das alles mit den Kindern machen, da er ja zur Arbeit muss.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Na ja, wenn Du nicht mal einfachste Sätze umsetzen kannst, dann ist der Anwalt angesagt, der sogar kompliziertere Sätze umsetzen kann.

Abgesehen davon, was der Mann kann, wie wann oder wo, das interessiert doch im Augenblick gar nicht. Erst einmal muss er gerichtlich das Wechselmodell einklagen, bzw. das Verfahren anhängig machen. Und dann, wenn man weiß, welche Gründe er vorträgt, dann weiß man auch, wie man reagieren muss. Warum kann man sich nicht mal mit dem Gedanken anfreunden bzw. ihn verinnerlichen, dass A, B, C, und D der Reihe nach abgearbeitet werden müssen, und dass mit A anzufangen ist, man nicht weiß, ob A kommen wird, und wie A aussehen wird? Man kann ja auch kein Dach für ein Haus auf demselben errichten, ehe das Haus gebaut ist, oder?

wirdwerden

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#18
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum kann man sich nicht mal mit dem Gedanken anfreunden bzw. ihn verinnerlichen, dass A, B, C, und D der Reihe nach abgearbeitet werden müssen, und dass mit A anzufangen ist, man nicht weiß, ob A kommen wird, und wie A aussehen wird? Man kann ja auch kein Dach für ein Haus auf demselben errichten, ehe das Haus gebaut ist, oder?


Ich bin einfach total fertig, weil ich hier regelrecht fertig gemacht werde von beiden, es muss so laufen wie sie es wollen, und dann ist alles okay. Sobald ich kontra gebe, wird gegen mich gegangen .

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Na ja, dann lässt Du jemand anderen kontra geben. Aber muss doch nicht sein. Du musst mit den beiden nicht reden. Nur eine Botschaft sollte klar rüber kommen, unverhandelbar: wenn Ihr eine Änderung wollt, müsst Ihr klagen. Nicht mehr und nicht weniger. Ist doch wirklich einfach.

wirdwerden

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17499 Beiträge, 9602x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Nein ich bin nicht schwer von Begriff. Ich habe das schon verstanden. Aber er persönlich würde das nicht schaffen, seine Freundin müsste das alles mit den Kindern machen, da er ja zur Arbeit muss.

Das ist aber eher kein Argument.
Wenn der Vater in Vollzeit arbeitet ist das eher ein Pluspunkt (er sorgt finanziell für seine Familie, was auch den Kindern zugute kommt). Vollzeit-Berufstätigkeit von Eltern ist mittlerweile doch völlig normal.
Sie sollten sich auf gar keinen Fall auf das Argument "seine Freundin muss sich dann ja um die Kinder kümmern" konzentrieren, denn das geht eher nach hinten los. Es ist das gute Recht des Vaters, die Kinder auch von der neuen Partnerin betreuen zu lassen. Und Ihr Argument kommt so rüber wie "ich will nicht, dass die neue Partnerin meines Ex-Manns die Mutter-Rolle übernimmt". Das ist ein sachfremdes, emotionales Argument, das ehr schadet als nützt.

Kurzum:
Sie können im Moment nicht tun, außer abzuwarten.
Der Vater kann ein Wechselmodell bei Gericht beantragen. Dass er einen Antrag stellt, können Sie nicht verhindern. Er muss Sie auch nicht fragen, bevor er einen Antrag stellt.
Wenn er einen Antrag stellen sollte, dann können Sie dem entgegentreten und dafür sorgen, dass der Antrag vom Gericht abgelehnt wird. Dafür brauchen Sie sinvollerweise einen Anwalt.
Der Anwalt wird entsprechend argumentieren. Die Argumentation sollte dann Kind-bezogen sein (durch das Wechselmodell würden außerschulische Aktivitäten und Freundschaften am Wohnort zerstört, usw.). Es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Sie das Wechselmodell deshalb ablehnen, weil Sie der neuen Freundin des Vaters den Umgang mit den Kindern nicht gönnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#21
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
denn das geht eher nach hinten los. Es ist das gute Recht des Vaters, die Kinder auch von der neuen Partnerin betreuen zu lassen. Und Ihr Argument kommt so rüber wie "ich will nicht, dass die neue Partnerin meines Ex-Manns die Mutter-Rolle übernimmt".


Also ich habe mich nun erkundigt, das wechselmodell ist dazu da das beide Parteien 50 50 die kinder haben, und laut eines Anwaltes ist es kein gutes Argument wenn er eine dritte Person braucht um die kinder zu betreuen, außerdem stimmt unsre Kommunikation auch überhaupt nicht, und seine neue Frau ist mir gegenüber sehr Respeklos.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was ist so unverständlich an meinem Satz, das Familiengericht sei zuständig? Mir fehlt die Vorstellungskraft dahingehend, wie ich das noch einfacher ausdrücken soll.


Ich befürchte, dass die Antworten von HVS Lisa hier etwas verwirrt haben.

Lisa fragt mit "kann er " quasi ob das so rechtlich durchsetzbar ist

HVS antwortet wie üblich, dass er das natürlich kann, meint aber damit nicht, dass es rechtlich so durchsetzbar ist.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34964 Beiträge, 5976x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Er schafft das nicht,das wird alles seine neue Partnerin machen so seine und ihre Planung. Er arbeitet vollzeit
Wenn DU nicht mit dem Wechselmodell einverstanden bist---> dann wird das so schnell jedenfalls NICHTS.
Aber jetzt weißt du immerhin, was das Wechselmodell bedeutet.

Um das zu regeln, braucht man hoffentlich kein Jugendamt und keine Jugend-oder Familienhilfe.

Wenn du nicht einverstanden bist und das Umgangsrecht so wie jetzt beibehalten willst---> dann wird der Kindsvater zum Familiengericht und dort entspr. Anträge stellen müssen.

Dann entscheidet darüber das Familiengericht. Diese Entscheidung hat das Kindeswohl zu berücksichtigen.

Du hast selbstverständlich das Recht, alles, was vorgefallen ist, und was du gegen das Wechselmodel hast, auch später dem Gericht gegenüber vorzubringen.
Zitat (von Lisa1989):
und laut eines Anwaltes
Daran ist nicht falsch. Trotzdem darf der Vater das beim Gericht beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Lisa fragt mit "kann er " quasi ob das so rechtlich durchsetzbar ist

Nö, sie hat sich deutlich erkennbar weiterhin darüber echauffiert, dass er ihre Vorstellungen von Problemlösung ignoriert und einfach zum Gericht gehen und dort die Entscheidung beantragen will.



Zitat (von neuhierangemeldet):
meint aber damit nicht, dass es rechtlich so durchsetzbar ist.....

Natürlich nicht, dass mit der Durchsetzbarkeit hatte wirdwerden ja schon zuvor sehr verständlich erklärt.



Zitat (von Lisa1989):
das wechselmodell ist dazu da das beide Parteien 50 50 die kinder haben

Richtig.



Zitat (von Lisa1989):
laut eines Anwaltes ist es kein gutes Argument wenn er eine dritte Person braucht um die kinder zu betreuen,

Es ist allgemein üblich das bei berufstätigen Dritte zur Betreuung eingesetzt werden.

Realitätsnahe Gericht berücksichtigen das bei der Entscheidungsfindung.
Wenn sein Anwalt die Argumentation entsprechend aufbaut, stehen die Aussichten auch nicht so schlecht.

Und das wichtigste war hier überhaupt noch nicht das Thema, was ist denn überhaupt der Wunsch der Kinder?



Zitat (von Lisa1989):
außerdem stimmt unsre Kommunikation auch überhaupt nicht

Deshalb will er das jetzt wohl über ein Gericht laufen lassen.



Zitat (von Lisa1989):
seine neue Frau ist mir gegenüber sehr Respeklos.

Das ist irrelevant.



Zitat (von Anami):
Du hast selbstverständlich das Recht, alles, was vorgefallen ist, ..., auch später dem Gericht gegenüber vorzubringen.

Das wäre so ziemlich das dümmste was man machen könnte.

Lisa1989 sollte sich einen versierten Fachanwalt nehmen wenn eine Klage eintreffen sollte




-- Editiert von User am 18. November 2024 12:57

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17499 Beiträge, 9602x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Also ich habe mich nun erkundigt, das wechselmodell ist dazu da das beide Parteien 50 50 die kinder haben, und laut eines Anwaltes ist es kein gutes Argument wenn er eine dritte Person braucht um die kinder zu betreuen,

Die Zeiten, dass berufstätige Eltern benachteiligt werden, ist eigentlich vorbei - kann sein, dass sich dass noch nicht überall herumgesprochen hat.

Zitat (von Lisa1989):
außerdem stimmt unsre Kommunikation auch überhaupt nicht

Das ist ein gutes Argument. Denn ein funktionierendes Wechselmodell würde ja gute Kommunikation erfordern.

Zitat (von Lisa1989):
und seine neue Frau ist mir gegenüber sehr Respeklos.

Das ist wiederum ein sehr schlechtes Argument, da es nicht kind-bezogen ist, sondern nur die Emotionen zwischen Ihnen und der neuen Frau betrifft.

Auf die Gefahr mich zu wiederholen:
Wenn Sie vor Gericht den Eindruck erwecken, dass der Hauptgrund für die Ablehnung des Wechselmodell der ist, dass Sie die neue Partnerin des Ex-Manns nicht leiden können, dann verschlechtern sich Ihre Aussichten deutlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre so ziemlich das dümmste was man machen könnte.


Nein, das wurde mir auch geraten das zu machen weil hier teilweise böse Nachrichten an mich kommen. Ich soll mir alles aufschreiben und dokumentieren

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125804 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist ein gutes Argument.

Das sehe ich anders.



Zitat (von drkabo):
Denn ein funktionierendes Wechselmodell würde ja gute Kommunikation erfordern.

Nö, das erfordert fast überhaupt keine Kommunikation.
Es muss nur zuvor alles geregelt sein und das kann dann sehr verbindlich durch das Gericht erfolgen.
Dann ist die Kommunikation eigentlich nur auf Absagen der Abholung und Ankunft bei Rücklieferung beschränkt.
Und damit das funktioniert kann man ein Ordnungsgeld von 500 EUR bei Versäumnis als Motivation festsetzen lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das erfordert fast überhaupt keine Kommunikation.


Also laut meinem Anwalt fordert es,sehr gute Kommunikation zwischen den Eltern. Und man muss sich einig sein über die Erziehung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Lisa1989):
Nein, das wurde mir auch geraten das zu machen

Vergiss es. Familiengerichte wollen Gejammer wie böse neuer Partner ist nicht hören. Die wollen relevantes hören.

Wenn dir nicht passend ist was die neue schreibt. Musst Klassen beim Amtsgericht
Unterlassungsklage ist das.

Beleidigungen zeigt man bei der Polizei an

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

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#30
 Von 
guest-12324.11.2024 19:53:55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Vergiss es. Familiengerichte wollen Gejammer wie böse neuer Partner ist nicht hören. Die wollen relevantes hören.


Ich sag auch nicht das die Dame böse ist, ich bekomme böse Nachrichten geschrieben, und sie sagt mit mir wie ich meine Kinder zu Erziehung habe und was ich alles falsch mache. Und das geht definitiv nicht.

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