Hallo,
meine Ex und Mutter unseres 6-jährigen Kindes und ich wollen zukünftig das Wechselmodell praktizieren.
Jetzt stellt sich die Frage, was mit dem bisher immer gezahlten Unterhalt geschieht? Meine Ex ist nämlich derzeit leider arbeitslos und bezieht ALG2.
Beim Wechselmodell müsste ich ja keinen Unterhalt mehr leisten. Würde sie dann, da unser Kind ja auch weiterhin 50/50 bei ihr wohnen wird, für das Wohnen einen Zuschuss bekommen? Oder sogar auch den Regelsatz?
Wenn sie nämlich nichts mehr bekäme, würde es mit dem Wechselmodell wohl eher schlecht aussehen, da sie dann bestimmt noch einen Rückzieher macht.
Vielen Dank für eure Antworten!
Karl
-----------------
""
Wechselmodell und Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo karl40,
durch das Wechselmodell fällt der Unterhalt nicht weg. Dieses wäre der Fall, wenn das Wechselmodell praktiziert wird und die Einkünfte beider Elternteile sehr ähnlich sind.
Weichen die Einkommen aber strak von eineander ab, findet eine Verrechnung statt. So kann es immer noch zu Ausgleichszahlungen an das weniger verdienende Elternteil kommen.
Ihr solltet dazu vielleicht noch eine "neutrale" Stelle einschalten, damit euer Vorhaben auch protokolliert wird. Dieses auch hinsichtlich eventueller Nachforderungen zum Unterhalt, sollte der KM danach sein.
LG Nero
-----------------
""
Hallo Nero70,
danke für die Antwort.
Ich dachte immer, den Unterhalt zahlt man nur, wenn man nicht der überwiegend betreuende Elternteil ist? So habe ich das bislang immer gelesen.
Was ist denn da jetzt richtig?
Und würde die Mutter ihren ALG 2-Anspruch für das Kind verlieren?
Karl
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Guten Abend karl,
geh doch mal gemeinsam mit der KM zum Jugendamt und erläutert euer Vorhaben. Da sollte man euch unterstützen. Vielelicht können die dort errechnen, was Du noch an die KM zahlst. Vernünftig ausgeführt, ist das Wechselmodell für das Kind der größte Gewinn.
LG Nero
-----------------
""
Danke,
ich würde nur gerne vorher wissen, ob die Mutter dann ohne Geld dasteht. Denn dann kann ich es gleich vergessen...
Karl
-----------------
""
Hi karl,
der KM werden ja die Unterhaltszahlungen von Dir voll auf den Bedarf der Gemeinschaft angerechnet. Heißt, wenn Du den Mindestunterhalt von 225€ für das Kind leistest, dann bekommt die KM von der Arge kein Geld für das Kind. Zahlst Du auf Grund des Wechselmodells weniger, wird die KM dadurch keine höheren Bezüge haben.
LG Nero
-----------------
""
Hallo Karl,
die Eltern haften anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen für den Barunterhalt des Kindes.
Ob die ARGE mitspielt, dass kein KU bezahlt wird, können die *Kollegen* Im Forum Sozialrecht besser beantworten.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo,
habe mal gelesen, dass es sehr schwierig ist eine 50/50 Regelung als Bemessungsgrundlage für den Unterhalt heranzuziehen .Weicht nur ein geringer Prozentsatz ab, gilt dann schon die alte Regelung.
Wenn es dann hier schon zu Streitigkeiten kommt, dann klappt das Wechselmodell früher oder später eh nicht.
Gruß
kynox
-----------------
"Meistens kommt es anders als man(n) denkt!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
43 Antworten