Wegen Scheidung .... - was ist wenn ich an dem Scheidungstermin nicht anwesend bin?

27. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)
Wegen Scheidung .... - was ist wenn ich an dem Scheidungstermin nicht anwesend bin?

Hallo an alle

kann mir jemand sagen ob das stimmt wenn man jetzt die scheidung einreucht zum beispiel mein noch ehemann ..auch wenn ich an dem termin nicht anwesend bin und nur er ist die scheidung dann rechtkraftig oder nicht .

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4 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Scheidung einer Ehe ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Eine Davon ist eine Trennungszeit von einem Jahr. Dann kann die Ehe geschieden werden, wenn beide Partner es wollen. Um dies festzustellen befragt der Familienrichter die Parteien persönlich während eines angesetzten Termins. Bejahen beide wird die Ehe in der Regel geschieden. Verneint eine Partei, so kann die Frist bis zur Scheidung drei Jahre, aber auch länger betragen. Dann kann die Ehe auch in Abwesenheit eines der ehepartner geschieden werden. Rechtskräftig ist das ganze wenn das rechtskräftige Urteil zugestellt wird.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das weiss ich das man ein trennungsjahr braucht aber wollte nur wissen geht die scheidung auch dann wenn nur der antragsteller anwesend ust oder ist ein muss das beide parteien anwesend mussen .

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch nach drei Jahren der Trennung müssen in der Regel beide Ehepartner anwesend sein. Der Richter muss sich nämlich ein Bild von der Dauer der Trennung und dem Scheitern der Beziehung machen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn beide Partner anwaltlich vertreten sind und einer der Partner z.B. sehr weit weg wohnt.


wirdwerden

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#4
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo an alle

Danke das wollte ich wissen ...denn mein noch ehemann meinte ich kann auch nicht anwesend sein geschieden werden wur trotzdem .

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