Wieder mal eine frage von mir.
Seit November 2005 hat meine Noch Frau einen neuen Lebenspartner.Dieser zieht bei ihr im April diesen Jahres bei ihr ein.
Habe dieses meinen Anwalt,da ich es aus einer zuverlässigen Quelle weiss,mitgeteilt.
Nun sagt er zu mir das es ein zeitmoment gibt von 2-3 Jahre und auch der Umstand und sowie nach aussen aufgetreten wird.
Das kann doch nicht wahr sein.
Kann ich denn nichts dagegen wirken?
Weiter Ehegattenunterhalt trotz neuem Lebenspartners?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso wieder mal, hast du doch vor einer Woche schon thematisiert...
Grüße
Mikkian
Aber mit einer anderen Frage.
Und heute habe ich den passenden Brief vom Anwalt bekommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hatte dir dazu schon einen Link gegeben, der sinngemäß das Gleiche sagt, wie dein Anwalt: Bei Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft kann der Unterhalt herabgesetzt, zeitlich befristet oder ganz versagt werden. Eine solche verfestigte Lebensgemeinschaft wird in der Regel erst nach zwei bis drei Jahren angenommen. Sie besteht dann, wenn die neuen Partner füreinander einstehen und wirtschaftlich miteinander verflochten sind.
Deswegen meine Anmerkung. Im Übrigen finde ich diese Regelung auch krass. Gäbe es die aber nicht, würden die neuen Partner vermutlich einfach nicht zusammenziehen ...
Grüße
Mikkian
-- Editiert von Mikkian am 14.02.2007 10:00:21
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