Schönen guten Tag, eine kindesunterhaltsbezogene Frage. Im Zuge der Trennung von Ex-Mann ist eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt worden. Im Rahmen der Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche durch den Anwalt des Ex-Mannes ergab sich, dass der Ex-Frau das Kindergeld für beide gemeinsamen Kinder zusteht. Damals betrug das Kindergeld 194 Euro. In den Folgejahren ist die Kindergeldsumme erhöht worden. Der Ex-Mann hat die Erhöhung entsprechend weitergegeben. Dies schien für die E.x-Frau auch völlig plausibel. Vor Ablauf der vereinbarten 48 Monate Ausgleichszahlungszeitraum ruderte der Ex-Mann zurück und meinte, er hätte der Ex-Frau all die Jahre zu viel gezahlt, weil das Kindergeld nicht pauschal zugestanden hätte, sondern nur in Höhe des damals geltenden Kindergeldsatzes. Ist dem so? Wenn ja: welcher gesetzlicher Verweis gäbe Absicherung?
Weitergabe Kindergelderhöhung im wechselmodell
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Antwort wird sich im Wortlaut der Trennungsvereinbarung finden.ZitatIst dem so? :
Keiner. Eine Unterhaltszahlung in Höhe des Kindergeldes gibt es nicht. Weder in dynamischer noch in statischer Form.ZitatWenn ja: welcher gesetzlicher Verweis gäbe Absicherung? :
Zitatergab sich, dass der Ex-Frau das Kindergeld für beide gemeinsamen Kinder zusteht. Damals betrug das Kindergeld 194 Euro. :
Was genau steht denn in der Vereinbarung?
Wenn es heißt "der Frau steht das KG zu", ist es klar.
Wenn es aber heißt "der Frau steht das KG in Höhe von 194 € zu", dann ist es nicht klar.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
in der Trennungsvereinbarung wird lediglich auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt eingegangen. Dabei wird das Kindergeld nicht erwähnt. Der Anspruch auf Kindergeld für beide Kinder ergab sich durch Verrechnung wechselseitiger Ansprüche über die Software des RA des Ex-Mannes.
Wenn der Ex-Mann nun nicht mehr für die Ex-Frau unterhaltspflichtig ist, die Unterhaltspflicht für das im Wechselmodell verbleibende minderjährige Kind aber weiter besteht - ist dann auch das Kindergeld für dieses Kind zu teilen? Wer legt das fest?
in der Trennungsvereinbarung wird lediglich auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt eingegangen. Dabei wird das Kindergeld nicht erwähnt. Der Anspruch auf Kindergeld für beide Kinder ergab sich durch Verrechnung wechselseitiger Ansprüche über die Software des RA des Ex-Mannes.
Wenn der Ex-Mann nun nicht mehr für die Ex-Frau unterhaltspflichtig ist, die Unterhaltspflicht für das im Wechselmodell verbleibende minderjährige Kind aber weiter besteht - ist dann auch das Kindergeld für dieses Kind zu teilen? Wer legt das fest?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten