Weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

13. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bella2222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Habe folgende Frage.
Mein Sohn 20 Jahre hat im Juli seine Schule beendet und wollte im September eine Ausbildung beginnen.Leider hat er drei Absagen bekommen eine Bewerbung ist noch offen und hat somit keinen Ausbildungsplatz für dieses Jahr.Allerdings hat er jetzt eine Zusage für einen Ausbildungsplatz für 2012. Nun wollte er dieses Jahr bis dahin mit arbeiten überbrücken, auf 400 € Basis.
Steht ihm trotzdem weiterhin Kindergeld zu oder muss er sich jetzt beim Arbeitsamt melden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Ihm steht weiterhin Kindergeld zu allerdings nur wenn er sich beim Arbeitsamt meldet:

quote:
§2 BKKG

Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist oder

2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann


Er muss sich also entweder arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden.

Das ganze wird hier eigentlich ganz gut erklärt.

-----------------
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-- Editiert Ebenezer am 13.11.2011 21:18

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