Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für dieses wundervolle Forum und die Möglichkeit hier Fragen zu stellen und auch beantwortet zu bekommen!
Folgende Situation:
Wenn mein Sohn (21) seine handwerkliche Ausbildung beendet hat möchte er gerne ein Studium beginnen.
Habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen?
Wenn ja, was muss ich wann machen, damit ich weiterhin Kindergeld für ihn in seiner Studienzeit bekomme?
Gibt es zeitliche Einschränkungen zwischen Ende Ausbildung und Beginn Studium?
Wenn z. B. fünf "unproduktive Monate" dazwischen liegen (Ende Ausbildung und Beginn Studium) erhalte ich weiterhin Kindergeld?
Schon jetzt vielen Dank für die Unterstützung.
Grüße
Keppo
Weiterhin Kindergeldzahlung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und nachgelagertem Studium?
19. Januar 2023
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Frage vom 19. Januar 2023 | 13:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterhin Kindergeldzahlung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und nachgelagertem Studium?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2023 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (34229 Beiträge, 5902x hilfreich)
In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung.ZitatHabe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen? :
Wann es trotzdem noch Kindergeld gibt, ist hier schön zusammengefasst:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
#2
Antwort vom 19. Januar 2023 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (33365 Beiträge, 17422x hilfreich)
Unfug - der KG-Anspruch endet hier natürlich nicht. Auch während des Studiums besteht KG-Anspruch. Was die Zwischenzeit anbelangt, könnte KG-Anspruch bestehen wg. "Warten auf einen Studienplatz", d. h., wenn das Studium zum ersten möglichen Termin angetreten wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2023 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (48433 Beiträge, 17083x hilfreich)
ZitatHabe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen? :
Es besteht auch dür eine Dritt- oder Viertausbildung Anspruch auf Kindergeld, höchstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
ZitatWenn ja, was muss ich wann machen, damit ich weiterhin Kindergeld für ihn in seiner Studienzeit bekomme? :
Eine Antrag auf Kindergeld stellen.
ZitatWenn z. B. fünf "unproduktive Monate" dazwischen liegen (Ende Ausbildung und Beginn Studium) erhalte ich weiterhin Kindergeld? :
Um für die Übergangszeit Kindergeld zu erhalten, darf diese max. 4 Monate betragen. Aber auch wenn die Übergangszeit länger ist, dann besteht ab Aufnahme des Studiums wieder Anspruch auf Kindergeld.
#4
Antwort vom 19. Januar 2023 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (34229 Beiträge, 5902x hilfreich)
Deshalb ja---> alles von der entspr. Behörde.ZitatUnfug - der KG-Anspruch endet hier natürlich nicht. :
#5
Antwort vom 26. Januar 2023 | 08:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für Eure Unterstützung!
Grüße
Keppo
Und jetzt?
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