Welche Ansprüche hat ein Kind gegen die Eltern?

9. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
lotta987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Ansprüche hat ein Kind gegen die Eltern?

Guten Tag,

die verheirateten Eltern sind beide berufstätig, haben zusammen ein Netto-Monats-Einkommen in Höhe von rund 7.000 Euro.
(Das mag auf den ersten Blick viel erscheinen, jedoch kommen 2 Lehrer bereits auf einen solchen Betrag).

Zum Familieneinkommen hinzu kommt das Kindergeld zweier Kinder (circa 400 Euro) sowie Kapitalerträge in
geringerer Höhe.

Die Familie lebt in einem Einfamilienhaus, das inzwischen vollständig schuldenfrei ist.

Das ältere Kind ist 18 Jahre und hat in diesem Jahr nach 12 Jahren Schullaufbahn Abi gemacht.

Das Kind hat im Einfamilienhaus der Familie ein eigenes Zimmer (kein alleiniges Bad, Küche...).

In dem Raum, in dem die Familie wohnt (Ballungsraum Rhein-Ruhr) gibt es jede Menge Unis,
die das Wunschstudienfach des Kindes anbieten.

Das Kind möchte jedoch unbedingt in Berlin, München oder Heidelberg studieren.

Bafög-berechtigt wird das Kind aufgrund der Familieneinkünfte ja nicht sein.

Könnte das Kind nun in einer der Wunschuni-Städte ziehen und Unterhaltsansprüche gegen die Eltern
in Höhe der Bafögobergrenze durchsetzen?
(inklusive oder exklusive Kindergeld?)

Oder können die Eltern sagen: Du kannst an einer hiesigen Uni studieren, mußt somit noch nicht ausziehen,
kannst weiterhin mietfrei in unserem Haus wohnen, dich beliebig aus dem Kühlschrank bedienen, die Autos
kostenfrei nutzen etc
Und das Kindergeld plus circa 250 Euro Taschengeld im Monat bekommen?







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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lotta987):
Könnte das Kind nun in einer der Wunschuni-Städte ziehen und Unterhaltsansprüche gegen die Eltern
in Höhe der Bafögobergrenze durchsetzen?
Das kann das Kind versuchen. Ob es sich durchsetzen kann, ist ungewiss.
Zitat (von lotta987):
Oder können die Eltern sagen:
Ja, das können die Eltern sagen.

Wäre ich Eltern in solchem Fall, würde ich das auf jeden Fall meinem Kind ---sagen---. Damit mein Kind meine freundliche, aber deutliche Eltern-Position kennt. Dann wäre das Kind wieder dran.

Ich würde mein Kind jetzt fragen:
-Hast du schon einen Studienplatz in einer der stets überlaufenen Wunsch-Unis?
-Hast du schon eine Unterkunft in dieser Wunsch-Uni-Stadt?
-Hast du gesehen, wie teuer die Studentenbuden dort sind und WAS das manchmal tatsächlich ist?...sehr oft nicht mal Bude.
-Kommt der Wunsch nur aus dem Uni-Ranking, das du im Internet gefunden hast?
-Hast du schon die Meinungen der dort Studierenden gelesen in den vielen Blogs, die es inzwischen gibt?

Ich würde auch sagen:
-Ich zahle freiwillig keine Miete, keine Kaution für eine Unterkunft und bürge auch nicht. Gebe auch keinen Zuschuss.
-Ich zahle freiwillig kein Semesterticket oder andere Studiengebühren.
-Ich zahle freiwillig keine Ausgaben für evtl. Erasmus-Semester-Wünsche.
-Ich empfehle dir, such dir schon bald einen dauerhaften Studentenjob in der Wunsch-Uni-Stadt, so wie die meisten Studierenden, die nicht von ihren Eltern gepampert werden.
-Das Auto bleibt hier, du kannst es nutzen, wenn du hier bist.

so etwa...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,
der Beitrag von Anami zeigt einen Weg auf. Ich finde es aber auch wichtig darüber nachzudenken, warum man dem Wunsch nicht nachkommen möchte. Rein monetäre Aspekte werden es wohl nicht sein, oder? Kein Vertrauen in die Eigenverantwortung des Kindes? Mmmh, dann ist doch in der Erziehung etwas schief gelaufen.
Dem Kind stehen 860 € zu, wenn es alleine lebt. Inkl. Kindergeld. Wurde schon einmal darüber gesprochen, was man sich davon leisten kann, wie das Studentenleben konkret finanziert werden kann. Was stellt sich das Kind vor? Ich sehe es auch sehr positiv, wenn sich ein volljähriges Kind auf einen Füße stellen möchte, Verantwortung übernimmt, anstatt sich bei den Eltern versorgen zu lassen. Gerade die Studienzeit kann Vorbereitung auf das spätere Leben sein. Alles selbst organisieren müssen, das stellen sich die meisten deutlich einfacher vor und es ist ein Gewinn, das zu lernen, je eher, je besser.
Ich würde das Kind unter klaren Regeln (einige s. Anami) ziehen lassen, wenn es das will.
Irgendwann müssen Eltern auch mal vertrauen und loslassen. Die Aufnahme eines Studiums ist ein guter Zeitpunkt :-).

Ich wünsche euch eine gute Entscheidung!

Signatur:

Viele Grüße mikkian

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Kinder mit eigener Wohnung haben einen pauschalen Bedarf von 860€/monatlich inklusive Kindergeld.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wer nicht auch mal für sich selbst sorgen muss, lernt auch keine Selbstständigkeit.

Unter diesem Aspekt und der finanz. Möglichkeiten der Eltern, würde ich dem Wunsch, fürs Studium auszuziehen, positiv gegenüber stehen.

Allerdings werden 860 EUR/Monat + KGeld nicht ausreichen, z. B. in München eine Wohnung zu mieten. Da kann man für ein Zimmer in der WG schon mal mit über 1000 EUR rechnen. Das muss man gemeinsam durchrechnen, schaut euch den Wohnungsmarkt an, dann habt ihr die Rechengrundlage und die Tochter versteht vielleicht, dass es nicht so einfach ist.

Alternativ kann Sie auch eine eigene Wohnung beziehen, falls sie im Rhein-Ruhr-Gebiet bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lotta987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beurteilung aus rechtlicher Sicht.

Und vielen Dank auch für die weiteren Ratschläge.

Keine Sorge, unser Verhältnis ist gut, wir reden offen miteinander und wir klammern nicht.

Es bestand lediglich Interesse die tatsächlichen gesetzlichen Ansprüche zu erfahren.

P.S. Ohne Nebenjob halte ich 860 Euro/Monat für schwierig - insbesondere in München.
Bei Notwendigkeit sind wir ja in der Lage ,diesen Betrag weiter aufzustocken.

P.S2: Das Streben nach Selbständigkeit kann ich ja gleichfalls nachvollziehen.
Den Anspruch, das doch so selbständige Leben dann aber auch voll finanziert zu bekommen, steht dem entgegen.

VG
L.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von lotta987):
Den Anspruch, das doch so selbständige Leben dann aber auch voll finanziert zu bekommen, steht dem entgegen.


Genau :-) Das muss die Tochter auch realisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von mikkian):
Dem Kind stehen 860 € zu, wenn es alleine lebt. Inkl. Kindergeld.
Bist du sicher?
Es wurde gefragt, ob das gerade 18jährige Kind mit noch warmem Abitur diesen Unterhalt mit Höchstsatz BAföG gegen seine Eltern durchsetzen kann. Dazu müsste das Kind vermutlich beim Familiengericht klagen, wenn die Eltern adäquaten Unterhalt zu Hause und Studienmöglichkeiten ortsnah in die Waagschale legen.
Damit würde uU der Streit-Start ins Erwachsenen-Leben für das Kind beginnen.

Ich meine, es muss keineswegs etwas in der Erziehung falsch gelaufen sein, wenn man seinem Kind die Möglichkeiten/Alternativen aufzeigt, die es weiterhin *gratis* hätte und noch was obendrauf bekäme. Viele Kinder können nicht bewerten, was dieser Naturalunterhalt wert ist.
Aber wichtig ist hier durchaus, warum das Kind nun genau dort und nicht da studieren will. Evtl. gibt es wirklich wichtige Gründe.

Zitat (von mikkian):
Rein monetäre Aspekte werden es wohl nicht sein, oder?
Wieso nicht? Warum sollten die Eltern ein evtl. reines Wunschdenken des Kindes mit ca. 861,- mtl. *fördern*, statt freiwillig Hotel Eltern + ca. 470,- +Autonutzung ++++ anzubieten? Gehört die Wertung von Geld und Geldwert nicht auch zum Erwachsenwerden?

Das Kindergeld in Höhe von mtl. 219,- steht dem Kindergeldberechtigten (Elternteil) zu und der bekommt es weiterhin. Das 18jährige Kind könnte dann die Abzweigung zu sich bei der Familienkasse beantragen, wenn die Eltern es dem Kind bei Wegzug nicht überweisen. Bleibt das Kind bei den Eltern, bekäme es das direkt + 250,- incl. Hotel Eltern.
Zitat (von mikkian):
Alles selbst organisieren müssen, das stellen sich die meisten deutlich einfacher vor und es ist ein Gewinn, das zu lernen, je eher, je besser.
Du wirst erlauben, dass es ein Elternteil genau anders sehen könnte?
Gerade zu Beginn könnte ein Erstsemester durchaus Wichtigeres zu tun haben, als sich allein in fremder Stadt um *alles* wie Unterkunft/Behörden/Geldsachen... UND auch noch um das neue (das Studium) zu kümmern.
Wann würde das Kind tatsächlich mit dem zielstrebigen Studieren beginnen?

Wir als *erfahrene Elternteile* hatten zB. nichts dagegen, dass unsere Kinder nach einigen Semestern an den ortsnahen Unis/Hochschulen dann doch für weitere Semester *in die Ferne* und zu den angeblich coolen Unis umzogen.
Dabei haben wir sie dann trotzdem nach Kräften zusätzlich unterstützt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die finanzielle Seite bei den Eltern ist ja nicht das Problem. Sie bieten 450 € Taschengeld + freie Kost und Unterkunft und sonstige Bequemlichkeiten zu Hause. Diese Bequemlichkeiten haben auch ihren Preis, das merkt man allerdings erst (zumindest mir ging es so), wenn man sie nicht mehr bezahlen muss. Ich hatte seinerzeit vorher völlig überflüssigerweise die Ängste, dass ich mir das nicht leisten könnte, als allein finanzierende Mutter. Meine Kinder mussten allerdings zwingend zum studieren umziehen. Und waren wahnsinnig glücklich, wenn es mal zusätzlich gebündeltes Bares von Muttern gab.

Nein, Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass die Kinder in der Wunsch-Uni der Eltern studieren, sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass die Kinder sich in irgendwelchen Fächern versuchen, von denen die Eltern wissen, dass das nicht klappen kann. Die Eltern werden es finanziell nicht sehr spüren. Und das Kind muss seine Erfahrungen machen.

Bei meinem Ältesten, der auch froh war, zu Hause auszuziehen, kam dann folgendes: als auf einer nur ca. 100 km von mir entfernten Universität sein Fach nach 4 Semestern endlich auch angeboten wurde, da kam er liebend gerne nach Hause zurück, ich war überrascht. Und er konnte sich dann in Ruhe zu Hause ganz ohne Nebenjobs und ohne sonstige Verzettelungen auf sein Examen vorbereiten. Die Erfahrung draußen, die war aber wichtig. Was war das tollste für ihn, als er wieder bei mir lebte: im Supermarkt endlich mal mit voller Geldbörse ohne groß rechnen zu müssen so üppig einkaufen zu können, wie er wollte. Und - er nahm auch wieder zu. So lustig war das Studentenleben draußen dann wohl doch nicht, aber insgesamt prägend und wichtig.

Noch ein Nachtrag. Auch in teuren Studienorten gibt es entweder mit entsprechender Wartezeit relativ preiswerte Wohnheimzimmer für Studenten oder aber man zieht eben weit raus, mit Öffis, die ja für die Studenten wohl inzwischen flächendeckend gratis sind, sind ja auch Fahrtzeiten von einer Stunde + x durchaus zumutbar. Und ein Student muss ja häufig auch nicht jeden Tag zu seiner Hochschule. Das kann man ja auch anders organisieren.

wirdwerden



-- Editiert von wirdwerden am 09.09.2021 14:23

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Gesetzlich ist dazu Folgendes in § 1612 BGB geregelt: Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Das trifft aber nur den Fall, dass das Kind in eine Wohnung "um die Ecke" ziehen will zwecks grenzenloser Selbstverwirklichung. Da können die Eltern sagen, man biete alles zu Hause an.

Hier haben wir aber den Fall, dass es um die freie Wahl der Ausbildung und des Ausbildungsortes geht als logische Folge aus ersterem. Würde der Studienort "um die Ecke" liegen, dann könnten die Eltern durchaus erwarten, dass das Kind zu Hause weiter lebt. Aber, das ist ja hier nicht der Fall.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass die Kinder in der Wunsch-Uni der Eltern studieren,
Die Frage war nur, ob das Kind den Anspruch gegen seine Eltern durchsetzen kann, wenn es auszieht. Die Eltern dürfen Naturalunterhalt +++X anbieten. Was das Kind tut, ist dessen Sache.
Zitat (von wirdwerden):
Noch ein Nachtrag.
Du antwortest dem Kind, nicht den hier fragenden Eltern.
Das Kind kann das alles selbst *erfahren*, auch erleben, auch erfragen. ;)

Dass Studierende fast gratis den ÖPNV nutzen können, wäre mir neu. Früher war das anders. ;)
Sie zahlen den Solidarbeitrag mit dem notwendigen Semesterticket. In den drei genannten Städten zwischen 70,- und knapp 200,-. Das hätte das Kind vom UH seiner Eltern zu leisten.
Ob das Kind nun Bock hat, tgl. >2 Std. mit dem ÖPNV zur Uni und zurück zu fahren, weil es auf dem Dorf evtl. nen günstigen Wohnraum gibt?
Oder sich zu Studienbeginn auf die Warteliste beim Studierendenwerk wegen Wohnheimzimmer setzen zu lassen--- um evtl. in diesen Hype-Städten nach evtl. 8 Semestern nen Wohnheimplatz zu erhalten?
Auch alles Fragen und Überlegungen, die das Kind sich stellen kann. Die Eltern bieten zunächst sehr viel an.
---------------------------------------
Zitat (von lotta987):
(inklusive oder exklusive Kindergeld?)
Ich meine, der BAföG-Höchstsatz ist zur Zeit 861,- für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen.
Das Kindergeld von 219,- wird an die kindergeldberechtigten Eltern gezahlt.
Der BAföG-Höchstsatz ist also ohne Kindergeld.

https://www.meinbafoeg.de/kindergeld-und-bafoeg/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Frage war nur, ob das Kind den Anspruch gegen seine Eltern durchsetzen kann, wenn es auszieht.


Ja, das kann es, wenn es auswärtig studieren will und die eigene Bude aufgrund der Entfernung zum Elternhaus erforderlich ist.

Zitat (von Anami):
Ich meine, der BAföG-Höchstsatz ist zur Zeit 861,- für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen.


Der Anspruch richtet sich nicht nach dem BaFöG-Höchstsatz, sondern nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Anspruch beträgt daher aktuell 860€ und der Betrag schließt das Kindergeld ein.

Zitat (von lotta987):
Bei Notwendigkeit sind wir ja in der Lage ,diesen Betrag weiter aufzustocken.


Eltern mit der dargestellten Einkommenssituation gewähren dem Kind im Regelfall freiwillig mehr als den Mindestunterhalt Unterhalt. Aber auch bei 1.000€ bis 1.200€ muss das Kind bei einem auswärtigen Studium in einer beliebten Stadt jeden Cent umdrehen.

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das trifft aber nur den Fall, dass das Kind in eine Wohnung "um die Ecke" ziehen will zwecks grenzenloser Selbstverwirklichung. Da können die Eltern sagen, man biete alles zu Hause an.
Eine gesetzliche Regelung gilt für jeden Fall und schließt logischerweise auch die andere Fallkonstellation ein ("sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird"). Ob hier der eine oder der andere Fall vorliegt, bedürfte im Streitfall einer richterlichen Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lotta987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

jetzt hat meine Anfrage noch eine rege Diskussion ausgelöst.

Zunächst noch einmal zur Klarstellung:
Interessiert hat mich eigentlich nur die rechtliche Situation!
Die einfache Frage: Welche Ansprüche hat das Kind?

Das bedeutet nicht, dass es zu einer Auseinandersetzung
zwischen Kind und Eltern vor Gericht kommen kann.
Das ist ausgeschlossen!

Einige abschließende, rechts-irrelevante Aussagen:

a) Als Eltern respektieren wir das Streben des Kindes nach Unabhängigkeit.
b) Das bedeutet nicht, dass wir mit den genannten Großstädten oder Heidelberg
einverstanden sein müssen, nur, weil das Kind diese Städte "geil" findet.
(wobei Heidelberg nicht betreten wurde, sondern allein aufgrund des Images
als Wunsch-Studienort genannt wurde ------ und dieses Auswahlkriterium
und Begründung für die Studienorte finden wir als Eltern tatsächlich
reichlich "kindisch" --- zumal es auch "geile" Unistädte in NRW gibt).
c) Trotz überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen wollen wir kein Geld
grundlos zum Fenster rauswerfen. Unbegrenzt sind unsere finanziellen
Möglichkeiten dann auch nicht. Zumal im kommenden Jahr unser zweites Kind
studieren wird und dann ebenfalls Zuwendung erwarten darf.
d) Wir denken, dass das Kind die Wohnungssuche in z.B. München unterschätzt
und letztlich weit außerhalb in einem Wohn-Vorort landen und sich
dort mitnichten wohl fühlen würde (mit stundenlangem täglichen Pendeln,
wie von Kommentatoren bereits geschrieben).
e) Wir wünschen uns, dass sich das Kind aufs Studium konzentrieren kann
und nicht direkt zu Beginn Nebenjobs annehmen muss.
e) Wir sind bereit, eine Wohnung in NRW zu finanzieren (obwohl uns tatsächlich
lieber wäre, wenn das Kind erst ab dem 3. Semester ausziehen würde).

Fazit:
Beharrt das Kind auf München-Berlin-Heidelberg, dann werden wir das eben akzeptieren
(müssen) und im Rahmen des Realistischen finanziell unterstützen (= oberhalb
des Bafög-Satzes, aber nicht ausufernd).

VG
L.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Anspruch richtet sich nicht nach dem BaFöG-Höchstsatz,
Dann würde ggfls. ein Richter des Familiengerichtes, der den Anspruch des Kindes nach dessen Klage erkennt, auf den geschuldeten Unterhalt nach DDTabelle verweisen.
-------------------------------------
Zitat (von lotta987):
Keine Sorge, unser Verhältnis ist gut, wir reden offen miteinander und wir klammern nicht.
Dann wird man innerfamiliär und ohne gerichtliche Durchsetzung einen Kompromiss über die Summe finden, hoffe ich. Und diesen Geldwert des ---zu Hause wohnen--- kann man mal darstellen. Die Notwendigkeit der Aufstockung ergäbe sich vermutlich schon vor Auszug. Mit dem Mietvertrag, für die Mietkaution.
Nochmal: Vielleicht gibt es aber wichtige Gründe für die Auswahl des Kindes.

Ehrlich?
Von mir als Elternteil gäbe es bei derartigen Voraussetzungen/nach Klage max. den Unterhalt nach DD.
Ich könnte mir überlegen, ob ich das *Kinderzimmer* moderat an einen Studierenden vermiete, der in der Region studiert. Nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Wohnungsnot für Studierende in der Region.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lotta987):

In dem Raum, in dem die Familie wohnt (Ballungsraum Rhein-Ruhr) gibt es jede Menge Unis,
die das Wunschstudienfach des Kindes anbieten.

Das Kind möchte jedoch unbedingt in Berlin, München oder Heidelberg studieren.
(...)Könnte das Kind nun in einer der Wunschuni-Städte ziehen und Unterhaltsansprüche gegen die Eltern
in Höhe der Bafögobergrenze durchsetzen?

Grundsätzlich ja.
Zitat:
Oder können die Eltern sagen: Du kannst an einer hiesigen Uni studieren, mußt somit noch nicht ausziehen,
kannst weiterhin mietfrei in unserem Haus wohnen, dich beliebig aus dem Kühlschrank bedienen, die Autos
kostenfrei nutzen etc

Grundsätzlich nein.
Zitat:
Und das Kindergeld plus circa 250 Euro Taschengeld im Monat bekommen?

Das volljährige Kind hat gar keinen Anspruch auf "Taschengeld", es hat ggf. Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.

Der umfasst das, was ein Student eben so zum leben und studieren braucht. Unterkunft, Essen, Kleidung, Studienmittel (Bücher, Bibliotheks-Gebühren), Studententicket, usw. usf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Gesetzlich ist dazu Folgendes in § 1612 BGB geregelt: Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

Eben.
Und zu den berechtigten Belangen des Kindes zählt es, die Universität auszusuchen, an der es studiert. Jedenfalls solange das keine kostenpflichtige Universität ist, sondern eine öffentliche.

Und nur ganz am Rande: wenn sich die Eltern da in der beschriebenen Weise quer stellen, dann wechselt das kluge Kind zu einem Studienfach, das es nur an der Wunsch-Uni gibt...

Und nachdem es dort dann angekommen ist, wechselt es das Fach zum eigentlich gewünschten.

Die Eltern werden es nicht schaffen, ihr Kind dann wieder nach Hause zu zwingen.

Sie sollten sich freuen, daß sie das Haus wieder für sich allein haben und den Kühlschrank nur für sich selbst füllen müssen. Und es auch keine Konflikte irgendwelcher Art hinsichtlich des Zusammenlebens gibt.

Eigentlich sollte man Kinder mit 18 zu Hause rauswerfen und sagen: "Sieh zu, daß Du selbständig wirst, such Dir ne Wohnung und eine Ausbildung, und klar zahlen wir was wir zahlen müssen, alles darüber hinaus verdienst Du Dir gefälligst selbst."

Eines fernen Tages mehr als das Pflichtteil zu bekommen, sollte eigentlich Anreiz genug sein, um dieser Aufforderung freudig zu folgen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lotta987):
zusammen ein Netto-Monats-Einkommen in Höhe von rund 7.000 Euro.
(Das mag auf den ersten Blick viel erscheinen, jedoch kommen 2 Lehrer bereits auf einen solchen Betrag).

7000 Euro netto im Monat für drei Leute IST viel.

Und zwei Vollzeit-Lehrer verdienen VIEL. Sehr viel.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
7000 Euro netto im Monat für drei Leute IST viel.


Für 4 Personen ,nächstes Jahr sogar für zwei studierende Kinder,laut TE

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eben.
Und zu den berechtigten Belangen des Kindes zählt es, die Universität auszusuchen, an der es studiert.
Genau das ist aus rechtlicher Sicht mMn die einzige entscheidende Frage. Ich habe auf die Schnelle aber keine Entscheidung gefunden, die sich dazu schon mal eingelassen hat und diese Theorie bekräftigen würde. Eher das Gegenteil. Vielleicht kann jemand aushelfen?

Das Kammergericht hat beispielsweise schon vor 40 Jahren entschieden, dass Belange des Kindes regelmäßig nicht beeinträchtigt werden, wenn in Ausübung des Bestimmungsrechts der gesamte Unterhalt angeboten wird.

Und wenn man mal so in den Gesetzeskommentaren stöbert, findet man eigentlich kaum etwas, was die hier hauptsächlich vertretene Auffassung bestätigt. Ich bin mir daher alles andere als sicher, dass das Kind einen Barunterhaltsanspruch auch tatsächlich durchsetzen könnte.

Aus persönlicher Sicht würde ich es wahrscheinlich ähnlich beurteilen, aber aus rechtlicher Sicht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lotta987):
Das bedeutet nicht, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen Kind und Eltern vor Gericht kommen kann.
Das ist ausgeschlossen!
Dann war mE nur die Vokabel *durchsetzen* etwas irreführend.
Zitat (von lotta987):
Welche Ansprüche hat das Kind?
Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung.
-Der Unterhalt kann durch Naturalunterhalt (bei den Eltern lebend) + X Zuwendungen erbracht werden.
-Der Unterhalt kann auch durch UH-Zahlungen in Höhe des Anspruchs nach DDTabelle erfolgen. Das wären dann 860,- incl. KiG
--------------------------------------------
Zitat (von eh1960):
Und zu den berechtigten Belangen des Kindes zählt es, die Universität auszusuchen, an der es studiert.
Das wäre noch auszudiskutieren. In # 14 erklärt der TE, wie das Kind auf diese Wunsch-Unis kommt. Das sieht nicht nach berechtigten Belangen aus.
Zitat (von eh1960):
Die Eltern werden es nicht schaffen, ihr Kind dann wieder nach Hause zu zwingen.
Die Eltern wollen das gar nicht.
Zitat (von eh1960):
Eines fernen Tages mehr als das Pflichtteil zu bekommen, sollte eigentlich Anreiz genug sein, um dieser Aufforderung freudig zu folgen.
Absurder Gedankengang. Hier fragt nicht das Kind nach Erbschaft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
7000 Euro netto im Monat für drei Leute IST viel.

Und zwei Vollzeit-Lehrer verdienen VIEL. Sehr viel.
Danke. Das gilt auch dann, wenn das Lehrerehepaar zwei Kinder haben sollte. Das gilt noch mehr, wo doch eine abbezahlte Immobilie vorhanden ist. Sind die Lehrer auch noch verbeamtet?

Das mit dem "du kannst auch hier in der Stadt studieren" überzeugt nicht ohne weiteres. Um welches Studienfach geht es, welche Abiturnote hat das Kind und in welcher Stadt lebt die Familie? Es macht einen beachtlichen Unterschied, ob man in der Uni-Stadt selber lebt oder ob man jeden Morgen durch den "Ballungsraum-Rhein-Ruhr" pendeln muss. Nicht jede Fachhochschule, Berufsakademie oder sonstwas ist auch vergleichbar mit den in besonders hohem Maße angesehenen Unis in Heidelberg, Berlin und München. Hinzu kommt, dass verschiedene Hochschulen vielleicht dem Namen nach das gleiche Studienfach anbieten, dieses bei genauem Hinsehen aber andere Inhalte hat oder andere Möglichkeiten bietet. Das gilt auch für die Möglichkeit von Nebenjobs oder Praktika im räumlichen Umfeld des Studienortes. Auch die Qualität der Lehre kann erhebliche Unterschiede aufweisen.

Mit dem Studium beginnt auch ganz einfach ein neuer Lebensabschnitt und eine neue Phase der Entwicklung. Dazu gehört eine völlig neue soziale Situation. Das würde aber nur so halb gelten, wenn man noch mit Mama und Papa Studienrat zu Hause lebt. Das eine muss nicht besser oder schlechter sein als das andere. Die Eltern sollten sich aber fragen, ob sie noch für ihr (später dann) längst volljähriges Kind diese Frage beantworten wollen. Oder ob man dem Kind nicht seine eigene Entwicklung zugesteht.

Unabhängig von der gesetzlichen Lage sollten die Eltern sich vielleicht auch einfach fragen, ob Sie dem Kind nicht ganz einfach diesen Wunsch ermöglichen wollen. Da muss man sich fragen, wozu man eigentlich so viel Geld verdient, wenn den Kindern dann damit nichts ermöglicht werden soll. Ich wüsste nicht, wie man sein Geld besser investieren könnte, als in die eigenen Kinder. Und ich wüsste nicht, wie die Kinder besser investieren könnten als in ihr eigenen

Angesichts der wirklich sehr guten finanziellen Situation der Eltern wirkt das ganz einfach etwas geizig. Oder geht es doch um etwas anderes als das gute Geld?

Zitat:
Keine Sorge, unser Verhältnis ist gut
Das kann sich ändern. Wer in einem so wichtigen Lebensabschnitt Fremdbestimmung erfährt und realisiert, das den Eltern die paar ersparten Euro wichtiger sind als die Entwicklung des Kindes.

Zitat:
In dem Raum, in dem die Familie wohnt (Ballungsraum Rhein-Ruhr) gibt es jede Menge Unis
Viele davon sind Schrott. Der Wunsch NRWs, möglichst vielen Einwohnern einen Bachelor-Abschluss in die Hand zu drücken, setzt offensichtlich auf Quantität statt auf Qualität. Das prägt die Lehre dort an den Hochschulen und bestimmt das akademische Umfeld, in dem das Kind würde studieren müssen.

Zitat:
Bafög-berechtigt wird das Kind aufgrund der Familieneinkünfte ja nicht sein.
Doch. Das Kind stellt einen Bafögantrag und verbindet diesen mit einem Antrag auf Vorausleistung. Es wird gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen, dass die Eltern hier stur bleiben und keinen Unterhalt leisten wollen. Das Bafögamt wird dann Bafög leisten. Und anschließend die Eltern vor das Familiengericht zerren. Eine sehr komfortable Situation für das Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Viele davon sind Schrott.
Das ist selbstverständlich Ansichtssache. Vermutlich durch nichts belegt.

Ebenso kann ich behaupten: Viele der nicht althergebrachten und traditions-triefenden Unis sind meist nicht so überlaufen, haben nicht zum Bersten überfüllte Hörsäle, haben durchaus jüngere Lehrkörper und können demzufolge ein *besseres*, auf die Studierenden bezogenes Studium anbieten. Haben Studierende durchaus schon selbst bitter erkannt.
Zitat (von Zuckerberg):
Da muss man sich fragen, wozu man eigentlich so viel Geld verdient, wenn den Kindern dann damit nichts ermöglicht werden soll.
Ich konnte beim Fragesteller bisher nicht lesen, dass er das vom Geld abhängig macht oder dem Kind --nichts-- ermöglichen will.
Rechtlicher Anspruch des Kindes ist geklärt und die Eltern stocken gern nach Notwendigkeit auf.
Zitat (von Zuckerberg):
dass die Eltern hier stur bleiben und keinen Unterhalt leisten wollen.
Wo liest man denn sowas?
Zitat (von Zuckerberg):
Und anschließend die Eltern vor das Familiengericht zerren.
Bitte #14 lesen.
-----------------------------------------
Allg.
Da jetzt diese Frage gestellt wird, kann man davon ausgehen, dass das Kind noch keinen Studienplatz für das WS 21/22 hat.
Es bleibt vermutlich viel Zeit zum Überlegen, diskutieren.
Möglich auch, dass das Kind wie viele andere Abiturienten erstmal nach dem absoluten Stress der Abizeit ne Weile in die Welt will... :)
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