Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn das ein "Tabuthema" in Deutschland ist, frage ich offen und ehrlich und erwarte auch eine seriöse Antwort. Hierzu vielen Dank schon mal im Voraus :-)
Meine Frau und ich befinden uns seit 4 Jahren in einer Kinderwunschbehandlung. Leider sind wir soweit gekommen, dass es leider hier in Deutschland mit uns nichts wird und wir daher mit einer Leihmutterschaft aus Ukraine versuchen möchten. (eigene Sperma + Eizellen) Diesen Weg möchten wir gehen.
Ich weiß, dass die beste Versicherung die ist, die man nicht braucht. Nun wir haben oft über schwierige Situation gelesen, vor allem, da das ein "Tabuthema" ist. Wir beide gehören NICHT zu den Menschen, die vors Gericht ziehen etc.
Wir möchten uns dennoch absichern und zwar mit einer Anwaltsversicherung, die im Falle eines Streits mit den Behörden in Deutschland uns vertreten kann und zwar hier in Deutschland.
Es geht nicht darum sich mit den Behörden/ Anwälten in Ukraine zu befassen (glaube das macht kein Sinn).
Welche Anwaltsversicherung gibt es und worauf sollte man achten bei einer Versicherung?
Es geht um eventuelle Streitereien in Deutschland mit den Behörden wegen Anerkennung des Kindergeldes oder Adoption der Kinder für meine Frau etc.
weiß jemand welche Streitereien so auf einen zukommen können?
Ich bin über jede Hilfe dankbar :-)
-- Editiert von SkyDon am 04.01.2021 15:52
Welche Anwaltsversicherung, worauf achten? (Leihmutterschaft- Streitereien in Deutschland)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kommt immer darauf an, was du versichern willst.
Also welche "Streitereien" du hier erwartest.
Ich bin etwas überrascht dass du ein Problem mit dem Kindergeld siehst. Nach vier Jahren Kinderwunschbehandlung (was immer das ist) ist der Kindergeldanspruch ein derart wichtiges Kriterium für dich? Klingt nach Fake--Thread.
Kindergeld ist bei diesem Vorgehen wirklich nicht das Problem ...
Prinzipiell ist der Weg der, dass offiziell in der Ukraine deine Vaterschaft festgestellt wird, die Mutter (die Frau, die das Kind ausgetragen hat) dir das Sorgerecht gibt und außerdem das Kind zur Adoption freigibt und deine Frau eine Stiefkindadoption durchführt.
Dafür wäre natürlich die Zustimmung diverser Behörden nötig, wie bei jeder Adoption.
Da das ein Ermessensentscheid ist, wird eine Versicherung immer erst nach Einzelfallprüfung die Zusage geben oder eben nicht.
Bei einer Familienplanung, die bereits sehr viel Wert aufs Kindergeld legt, könnte die Zustimmung vielleicht versagt werden.
Ich meine, du brauchst keine Versicherung. Lass einfach dein Kind klagen, dann bekommt es gegebenenfalls Prozesskostenhilfe.
Die ganze Geschichte ist zwar sittenwidrig, aber da kann das Kind ja nix dafür.
Wenn Prozesskostenhilfe versagt wird, wäre die Erfolgsbeurteilung deiner Versicherung auch nicht besser. Dann kannst du erst Mal gegen deine Versicherung klagen....
Übrigens einFakt: Kinder kosten Geld. Auch selbstgemachte sind teuer. Gegen die Kosten für die ersten18 Jahre deines Kindes sind alle eventuellen Verfahrenskosten zum Erhalt des Babys nur Peanuts. Wenn du sparen willst: vergiss die Vaterschaft und kauf die eine Katze.
Zitat:
Meine Frau und ich befinden uns seit 4 Jahren in einer Kinderwunschbehandlung. Leider sind wir soweit gekommen, dass es leider hier in Deutschland mit uns nichts wird und wir daher mit einer Leihmutterschaft aus Ukraine versuchen möchten. (eigene Sperma + Eizellen) Diesen Weg möchten wir gehen.
(...)
Wir möchten uns dennoch absichern und zwar mit einer Anwaltsversicherung, die im Falle eines Streits mit den Behörden in Deutschland uns vertreten kann und zwar hier in Deutschland.
Das kann jeder in Deutschland zugelassene Anwalt.
Zitat:Welche Anwaltsversicherung gibt es und worauf sollte man achten bei einer Versicherung?
Die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist nach deutschem Recht strafbar. Nicht strafbar machen sich nach deutschem Recht die "Leihmutter" und die genetischen Eltern.
Sofern hier Straftaten begangen werden, hilft keine Rechtsschutzversicherung, weil alle die Übernahme von Kosten aufgrund vorsätzlich begangener Straftaten ausschließen.
Das Tun der Leihmutter und der genetischen Eltern wird nach deutschem Recht aber als "sittenwidrig" angesehen. Auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten oder Streit mit deutschen Behörden hinsichtlich Adoption usw. wird keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Zitat:Es geht um eventuelle Streitereien in Deutschland mit den Behörden wegen Anerkennung des Kindergeldes oder Adoption der Kinder für meine Frau etc.
Diese Kosten deckt keine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:weiß jemand welche Streitereien so auf einen zukommen können?
Jede Menge, weil mit einiger Wahrscheinlichkeit schon die Adoption des Kindes durch die deutschen Eltern von den deutschen Behörden abgelehnt werden wird, und das Kind nicht mal einreisen darf.
Sinnvoll ist es zweifellos, sich von einem in der Materie kundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen - den wird man aber selber bezahlen müssen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quiddje: Kinder bekommen nicht immer und automatisch PKH, insbesondere nicht bei der Durchsetzung sittenwidriger Verträge. Und sind auch nicht unbedingt aktiv legitimiert. Aber selbst wenn, wenn das Verfahren verloren wird, dann hängen auch Kinder auf den Kosten der Gegenseite einschließlich Anwalt. Das Prozessrisiko nimmt der Staat auch keinem Kind ab. Selbst wenn es bedürftig ist.
wirdwerden
Noch in Ergänzung: sittenwidrige Verträge aus dem Ausland bzw. deren Durchsetzung dürften kaum von deutschen Rechtsschutzversicherungen kostentechnisch abgedeckt sein. Da sollte man die Vertragsbedingungen genau studieren.
Besonders spannend sind im übrigen die Fälle, in denen die Leihmutter nach Geburt und Geld kassieren verschwindet, also keine aktuellen Papiere vorliegen, deshalb eine Ausreise des Kindes nach Deutschland nicht möglich ist.
wirdwerden
Zitat:
weil mit einiger Wahrscheinlichkeit schon die Adoption des Kindes durch die deutschen Eltern von den deutschen Behörden abgelehnt werden wird, und das Kind nicht mal einreisen darf.
Müsste das Kind denn überhaupt adoptiert werden? Es ist doch genetisch zu 50% vom Mann und zu 50% von der Frau. Damit biologisch zu 100% das Kind der beiden. Die Leihmutter dient ja sozusagen nur als "Brutkasten"
(Das soll jetzt nicht abwertend klingen, ich kann die Not kinderlose Paare aus eigener Erfahrung nachvollziehen)
Nach deutschem Recht ist die Mutter, die Frau, die das Kind geboren hat.
Eben! Und die Kinder aus diesen verqueren Konstrukten landen oft genug dann in den Heimen des Gastlandes, die ja nun wirklich nicht sehr sexy sind.
wirdwerden
also erst mal vielen Dank an ALLE!
es ist natürlich kein Fake Post. Wir haben uns bis jetzt fast gar nicht mit der Leihmutterschaft befasst. Die Fragen blieben aber dennoch übrig Kindergeld und Adoption für meine Frau. Soweit uns bekannt ist, geben die Krankenhäuser auch selbstverständlich Geburtsurkunde, sowie Vaterschaftanerkennung/ Nachweis für den Vater. Und Nach Deutschland darf man dann einreisen, sobald einer der Elternteil auch der leiblicher Elternteil ist.
Da das ja "sittenwidrig" ist und man fast dazu nichts findet. Haben wir dementsprechend weniger Infos.
Ok, wenns keine Anwaltsversicherung das bezahlen würde.
Da wir ja noch am Anfang sind, diesen Weg aber richtig angehen möchten.
Wohin kann man den eine Anfrage senden? an einen Anwalt, was zu beachten wäre?
Also zu 50% wäre es ja mein Kind (Mann) = Vater
Mutter wäre nach deutschem Gesetz = die Frau die das Kind gebärt
Meine Frau müsste das Kind dann ja adoptieren.
Wir haben echt null Ahnung. Damit wir aber möglichst KEINE Fehler machen, benötigen wir richtige Informationen, worauf zu achten etc.
Wisst ihr wohin: zu welchen Anwalt man sich da wenden muss?
Danke
-- Editiert von SkyDon am 05.01.2021 11:00
so, Du bist zu 50% Elternteil des Kindes. Welches Teil ist es denn? Wie teilt Ihr das Kind durch, längs oder quer?
Ich hoffe Du merkst jetzt, wie verquer Eure Ansichten sind. Fakt ist, dass es keine wie auch immer geartete Garantie für ein Verbringen des Kindes nach Deutschland gibt, Fakt ist weiterhin, dass man eine illegale Angelegenheit in der Regel nicht legalisieren kann. Und wenn, dann sehr teuer. Den Anwalt findet man, indem man halt bei denselben anfragt, ob sie das Mandat übernehmen. Allerdings ist das ja auch keine Garantie für eine einigermaßen rechtssichere Abwicklung. Auch ein Anwalt kann das Recht nicht beugen, er ist keine Zauberfee.
wirdwerden
Einen Fachanwalt für Familienrecht und/oder Medizinrecht, der umfassende Kenntnisse im Internationalen Privatrecht mitbringt.
Sie müssen sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Bestenfalls an einen mit gutem Überblick über Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug. Da Sie nicht die ersten sind, die die klare Absage an das Phänomen der Leihmutterschaft umgehen wollen, gibt es bereits einige Anwälte, die Erfahrungen mit der Vertretung solcher Fälle vor Gericht haben. Übrigens mit bescheidener Erfolgsquote.
Ganz unabhängig vom Thema der Leihmutterschaft bekommt man für so eine Vorgehensweise eher keine Versicherung. Das liegt schon daran, dass Sie bereits vor Abschluss der Versicherung den Versicherungsfalls vorsätzlich herbeiführen wollen. Daneben gibt es aber noch weitere Gründe.
Und auch ich muss mich wundern: Im Vergleich zu den übrigen zu erwartenden Kosten sind die Anwaltskosten doch das kleinste Übel.
Die Formulierung "Tabuthema" ist übrigens etwas euphemistisch. Ihr Vorhaben ist hochgradig illegal und auch im Übrigen sittenwidrig, um nicht zu sagen völlig asozial.
Was auch immer man über das Geschäft mit der Leihmutterschaft in der Ukraine denkt, sollte doch folgendes klar gestellt werden:
Zitat:Fakt ist, dass es keine wie auch immer geartete Garantie für ein Verbringen des Kindes nach Deutschland gibt
Das ist so nicht richtig. Wenn der Vater als Samenspender die Vaterschaft anerkennt und somit auch als Vater in der Geburtsurkunde steht, dann erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit darf dem Kind die Einreise nach Deutschland gar nicht verweigert werden.
Zitat:dass man eine illegale Angelegenheit in der Regel nicht legalisieren kann.
In der Ukraine ist das Vorgehen legal. Das geht in der Ukraine sogar so weit, dass die genetische Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Dem hat der BGH allerdings mit seinem Beschluss vom 20.03.2019 (Az.: XII ZB 530/17) einen Riegel vorgeschoben und festgestellt, dass die genetische Mutter das Kind adoptieren muss, weil nach deutschem Recht nur die Frau die Mutter sein kann, die das Kind geboren hat.
In dem Beschluss hat der BGH die genetische Mutter darauf verwiesen, dass sie das Kind adoptieren könne.
Zitat:Da Sie nicht die ersten sind, die die klare Absage an das Phänomen der Leihmutterschaft umgehen wollen, gibt es bereits einige Anwälte, die Erfahrungen mit der Vertretung solcher Fälle vor Gericht haben. Übrigens mit bescheidener Erfolgsquote.
Ein Problem hat man, wenn man auf ein betrügerisches Angebot aus der Ukraine hereingefallen ist. Ansonsten machen die deutschen Behörden hier eine "gute Mine zum bösen Spiel", d.h. mit der Maßgabe, dass die Mutter das Kind adoptieren muss, wird das Ganze geduldet. Wo da die bescheidene Erfolgsquote von Anwälten herkommt, ist mir nicht klar.
Zitat:Bei einer Familienplanung, die bereits sehr viel Wert aufs Kindergeld legt, könnte die Zustimmung vielleicht versagt werden.
Das Kindergeld ist nun wirklich das geringste Problem, da aufgrund der auch von Deutschland nicht bestreitbaren rechtlichen Vaterschaft, des Sorgerechtes des deutschen Vaters und des Aufenthaltes des Kindes in Deutschland auch dann ein Kindergeldanspruch besteht, wenn die Mutter das Kind nicht adoptieren können sollte..
Da im Übrigen aber auch alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption in derartigen Fällen vorliegen, darf die Adoption durch deutsche Behörden nicht verweigert werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.03.2017, Az.: II-1 UF 10/16).
Zitat:Sie müssen sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Aufgrund der vorgenannten Gerichtsentscheidungen sind in Deutschland keine Schwierigkeiten zu erwarten. Man sollte sich daher darauf konzentrieren in der Ukraine eine Agentur auszuwählen, die das Geschäft seriös bertreibt. Dort gibt es natürlich auch Schwarze Schafe.
ZitatWas auch immer man über das Geschäft mit der Leihmutterschaft in der Ukraine denkt, sollte doch folgendes klar gestellt werden: :
Zitat:Fakt ist, dass es keine wie auch immer geartete Garantie für ein Verbringen des Kindes nach Deutschland gibt
Das ist so nicht richtig. Wenn der Vater als Samenspender die Vaterschaft anerkennt und somit auch als Vater in der Geburtsurkunde steht, dann erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit darf dem Kind die Einreise nach Deutschland gar nicht verweigert werden.
Zitat:dass man eine illegale Angelegenheit in der Regel nicht legalisieren kann.
In der Ukraine ist das Vorgehen legal. Das geht in der Ukraine sogar so weit, dass die genetische Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Dem hat der BGH allerdings mit seinem Beschluss vom 20.03.2019 (Az.: XII ZB 530/17) einen Riegel vorgeschoben und festgestellt, dass die genetische Mutter das Kind adoptieren muss, weil nach deutschem Recht nur die Frau die Mutter sein kann, die das Kind geboren hat.
In dem Beschluss hat der BGH die genetische Mutter darauf verwiesen, dass sie das Kind adoptieren könne.
Zitat:Da Sie nicht die ersten sind, die die klare Absage an das Phänomen der Leihmutterschaft umgehen wollen, gibt es bereits einige Anwälte, die Erfahrungen mit der Vertretung solcher Fälle vor Gericht haben. Übrigens mit bescheidener Erfolgsquote.
Ein Problem hat man, wenn man auf ein betrügerisches Angebot aus der Ukraine hereingefallen ist. Ansonsten machen die deutschen Behörden hier eine "gute Mine zum bösen Spiel", d.h. mit der Maßgabe, dass die Mutter das Kind adoptieren muss, wird das Ganze geduldet. Wo da die bescheidene Erfolgsquote von Anwälten herkommt, ist mir nicht klar.
Zitat:Bei einer Familienplanung, die bereits sehr viel Wert aufs Kindergeld legt, könnte die Zustimmung vielleicht versagt werden.
Das Kindergeld ist nun wirklich das geringste Problem, da aufgrund der auch von Deutschland nicht bestreitbaren rechtlichen Vaterschaft, des Sorgerechtes des deutschen Vaters und des Aufenthaltes des Kindes in Deutschland auch dann ein Kindergeldanspruch besteht, wenn die Mutter das Kind nicht adoptieren können sollte..
Da im Übrigen aber auch alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption in derartigen Fällen vorliegen, darf die Adoption durch deutsche Behörden nicht verweigert werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.03.2017, Az.: II-1 UF 10/16).
Zitat:Sie müssen sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Aufgrund der vorgenannten Gerichtsentscheidungen sind in Deutschland keine Schwierigkeiten zu erwarten. Man sollte sich daher darauf konzentrieren in der Ukraine eine Agentur auszuwählen, die das Geschäft seriös bertreibt. Dort gibt es natürlich auch Schwarze Schafe.
ich danke Ihnen SEHR :-)
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