Welche Nachteile hat es wenn ich auf das Sorgerecht verzichte?

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Traumbaerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Nachteile hat es wenn ich auf das Sorgerecht verzichte?

Meine Frau will das alleinige Sorgerecht für unsere Kinder.
Die Kinder wollen mich nicht mehr sehen weil meine Frau die Kinder so manipuliert hat dass sie zu mir sagen sie wollen mich nicht mehr sehen. Jetzt setzt sie noch einen drauf und will das alleinige Sorgerecht für die Kinder.
Mein Ra rät mir dass ich von dem Sorgerecht nichts hätte wenn die Kinder mich sowoeso nicht sehen wollen. Und in grundsätzlichen Fragen (Schule, Religion) muss die Mutter sowoeso mich fragen ob ich das Sorgerecht habe oder nicht. Aber welche Nachteile hat es sonst noch wenn ich auf das Sorgerecht verzichte? Wie sieht es aus wenn Sachen für die Zukunft meiner Kinder entschieden werden müssen? Oder was ist wenn meiner Frau etwas zustößt? Über eine Anwort wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn Du kein Sorgerecht mehr hast, muss Dich niemand mehr fragen wenn es um Belange der Kinder geht.
Deine Frau ist dann allein entscheidungsberechtigt.

Sollte ihr etwas zustoßen bist Du der nächste "Verwande" und man wird aich an Dich wenden wegen der Kinder.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Mit dem alleinigen Sorgerecht kann ihre Ex dann auch allein entscheiden.
Und zwar alles, ohne Sie fragen zu müssen.

Aber - angenommen Sie werden sich z.B. bei der Schulwahl nicht einig.
Und gehen vor Gericht.

Der Richter wird aller Wahrscheinlichkeit nach für den Vorschlag stimmen, der vom Elternteil stammt, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben.

Der muß sich im echten Leben schließlich auch darum kümmern, wer wann wo was macht.
Das ist anders nur selten praktikabel.

Das alleinige Sorgerecht wird aber eigentlich nur im Falle von Gewalt, Drogenmißbrauch u.ä. ausgesprochen.

Die Regel ist das gemeinsame Sorgerecht und darauf pochen auch meist die Richter.



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