Welche Schritte muss die Mutter gehen um den Unterhalt neu berechnen zu lassen?

9. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)
Welche Schritte muss die Mutter gehen um den Unterhalt neu berechnen zu lassen?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mutter, allein erziehend mit einem Kind (9 Jahre)

Vater des Kindes, erwerbstätig und allein stehend

Mutter weiß, das Vater mehr verdient als er angab (Schon seit Jahren), somit ist nur der Mindestunterhalt "gedeckt".

Welche Schritte muss die Mutter gehen um den Unterhalt neu berechnen zu lassen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Guten Abend!

Die KM muss nachweisen, dass der KV mehr verdient, als er angibt. Nur das subjektive "Wissen" reicht da nicht aus.

Welche Unterlagen hat denn der KV eingereicht, damit der KU berechnet werden konnte?

Wenn der KV abhängig erwerbstätig ist, ist es in der Regel schwierig, Einkünfte zu verschleiern.

LG nero

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#2
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Was würde denn als Nachweis gelten?

Vater ist freiberuflich tätig.

Leider kann ich nicht sagen welche Unterlagen eingereicht wurden. Hier müsste ich nachfragen.

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-- Editiert kawu am 09.06.2013 23:08

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo,

wenn der KV freiberuflich/selbstständig tätig ist, hätte er die die Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Jahre nachzuweisen.

Nachweise Einkommensteuerbescheid 2009 bis 2012 sollte ausreichen.

LG nero

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#4
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Gut, vielen Dank.

Der erste Schritt wäre also zum Jugendamt zu gehen und sein Anliegen zu schildern. Die wiederum fordern vom Vater den Nachweis über seine Einnahmen und Ausgaben, sowie seine Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre.

Habe ich es so richtig verstanden? Oder kann die Mutter diese Dinge auch einfordern?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo kawu,

quote:
Habe ich es so richtig verstanden? Oder kann die Mutter diese Dinge auch einfordern?


Die Mutter kann diese Dinge auch einfordern.

Und was macht sie dann damit?

Mein Tipp: Jugendamt oder Fachanwalt für Familienrecht.

Achtung: Es besteht ein Unterschied zwischen Nettoeinkommen und unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 10.06.2013 08:50

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41702 Beiträge, 14593x hilfreich)

Und bei Selbständigen ist es dann wieder anders, da ist das Jugendamt in schöner Regelmäßigkeit überfordert. Da sollte man eine GuV auch lesen und richtig interpretieren können.

wirdwerden

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
ein Blick in die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre sorgt immerhin für einen groben Überblick, was der KV denn so verdient hat. Besteuert wird nun einmal der Gewinn, was davon nach Steuern übrig ist, ist natürlich nicht sein Einkommen. Abzuziehen wären Alterssicherung und Krankenversicherung. Beruflich bedingte Aufwendungen hat der Selbständige ja schon geltend gemacht. So hast du zumindest einen Anhalt ob dein Verdacht berechtigt ist oder nicht. Sollte sich da eine große Differenz zu den jetzigen Angaben zum Unterhalt ergeben, kannst du immer noch zum Fachanwalt gehen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Das die Mutter diese Dinge auch einfordern kann, finde ich besonders interessant. Zumal sie durch ihre Ausbildung bestimmt in der Lage sein dürfte, Steuerbescheide "richtig lesen" zu können.

Gibt es dazu eventuell einen Paragraphen, auf welchen sie sich berufen kann wenn sie die benötigten Unterlagen einfordert?



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-- Editiert kawu am 10.06.2013 13:43

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
§1605 BGB Auskunftspflicht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Vielen Dank amako!

Und wie sieht es aus mit der Frist? Wie viel Zeit muss die Mutter dem Vater geben um die Belege "einzureichen"?


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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und wie sieht es aus mit der Frist? Wie viel Zeit muss die Mutter dem Vater geben um die Belege "einzureichen"?


Ab dem Zeitpunkt, ab dem er zur Offenlegung aufgefordert wird,

muss er zahlen ( d.h. ab dem Zeitpunkt laufen Schulden auf).

lg
edy

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durch."

-- Editiert edy am 10.06.2013 14:26

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#12
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Dies ist natürlich auch gut zu wissen, aber ich meinte eher, welchen Zeitraum sie dem Vater schriftlich geben muss um die geforderten Unterlagen bei der Mutter einzureichen.

Sprich: 1 Woche, 2 Wochen, oder sogar 4 Wochen

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-- Editiert kawu am 10.06.2013 14:26

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Warum die ganze Arbeit?

Sie soll zum Jugendamt gehen, dort erfährt sie alles weitere.

lg
edy

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durch."

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#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo,

in der Regel sollte eine Auskunft mit einer Frist von 14 Tagen erbracht werden können. Wegen der Selbstständigkeit würde ich 4 Wochen gewähren. Wie edy schon schrieb, geht ja nichts verlohren, weil ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung geschuldet wird.

LG nero

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#15
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Meine Überlegung war, die Bescheide vor dem Gang zum Jugendamt zu fordern.

Wie ich aber nun erfahren habe, wird die ganze Geschichte wesentlich komplizierter.
Der Vater lässt wohl seine Firma über seine Mutter laufen. Der Vater des Kindes ist somit "offiziell" freiberuflich (in seiner eigenen Firma) tätig, sowie weitere 9 Mitarbeiter.

Kann doch nicht angehen, dass ein Vater sich so aus seiner Verantwortung ziehen darf.

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