Welcher Elternteil hat die Pflicht, Auskunft über das Kind zu geben?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)
Welcher Elternteil hat die Pflicht, Auskunft über das Kind zu geben?

Hallo,
mich würde mal interessieren, wessen Pflicht es ist, Auskunft über das gemeinsame Kind zu erteilen.
Das Kind ist 4 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter. Wir sind nicht verheiratet und die Mutter sagt jedesmal, das es meine Pflicht ist mich über unsere Tochter zu informieren.

Wenn ich nicht nachfrage, dann würde ich nichts über unser Kind erfahren.
Wir sind bzw. waren nie verheiratet und ich (Vater des Kindes) habe auch kein Sorgerecht. Jedoch das Umgangsrecht.

Ein treffen mit unserer Tochter gestaltet sich auch als schwierig. Zudem darf ich nicht mal sagen, dass ich ihr Papa bin, weil so laut Aussage des Mutter das Kind nur unnötig verwirrt wird. Zudem sind unsere Treffen jedesmal nur für paar Stunden in ihrer Wohnung und das nur immer im Beisammensein der Mutter. Seit dem das Kind auf der Welt ist, musste ich immer zu ihr nach Hause fahren, ist dies so korrekt oder muss die Mutter auch mal zum "Papa" heim fahren?

Leider bin ich aufgrund der Verhältnisse für meine Tochter noch ein Fremder.
Die Mutter meint auch, dass ich nicht zum Jugendamt rennen soll, weil wir ja erwachsene Leute sind, die dass auch ohne klären können.

Das Problem ist. Meine Tochter wohnt ca 70km von mir entfernt und ein Auto habe ich keins. Zugfahrt ist auch immer kostspielig da ich nicht so viel verdiene. Kann ich diese Fahrtkosten irgendwo einreichen und werden mir diese dann erstattet?

Wer ist denn jetzt in der Pflicht Informationen von dem Kind zu beziehen. Muss die Mutter dem Vater in regelmäßigen Abständen Auskunft erteilen oder bleibt das alles dem Vater überlassen? Wenn der Vater sich nicht meldet, dann würde er nie was erfahren. Wie ist hier vorzugehen? Ist dies auch Gesetzlich geregelt, wenn ja, dann bitte ich um entsprechende Paragraphen.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Björn

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Die Mutter meint auch, dass ich nicht zum Jugendamt rennen soll, weil wir ja erwachsene Leute sind, die dass auch ohne klären können.

Wenn die Mutter sich wie eine Erwachsene benehmen würde, dann bräuchte es kein Jugendamt, aber so.
Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, es ist schon sehr bescheuert, dass die Mutter dem Kind vorenthält, wer sein Vater ist. Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater!
Besprechen Sie dort Ihre Probleme, Umgangsrechte, Informationsrechte, da gibt es einiges zu Ihren Gunsten. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht? Vielleicht sollten Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen, die Chancen stehen für engagierte Väter gut.

-- Editiert von altona01 am 29.07.2019 17:20

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und ebenso ist es in seinem Interesse zu wissen, wer sein Vater ist!

Befolge den Rat von altona1 und informiere dich über deine Rechte und Möglichkeiten im Interesse des Kindes (die Mutter will dich scheinbar für dumm verkaufen - anders kann ich das nicht sehen).

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn die Mutter dir auf Nachfragen Auskunft gibt, ist es doch ok.

Beantrage das gemeinsame Sorgerecht.

Lass eine entsprechende Umgangsregelung ausarbeiten.


Das Kind muss wissen das du der Vater bist (bist du der Vater ?).

Fahrtkosten evtl. als Aufstocker über Jobcenter.

edy



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Irgendwie sind ja beide Elternteile auf Kindergartenniveau, zumindest im Augenblick. Du kannst doch anfragen, was an wesentlichen Sachen geschehen ist. Nur, welche Inhalte willst Du wissen? Ist doch eigentlich ganz wenig, was erheblich ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Problem ist ja bei der Mutter, dass sie mir nur Auskunft erteilt, wenn ich nachfrage. Würde ich mich nicht melden, dann würde ich nie was erfahren. Zudem kann ich auch nicht wissen, wann es was neues gibt. Mal mir schreiben, ja deiner Tochter geht es so und so und sie macht das und das, darauf kann ich lange warten.

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Frag doch einfach nach,was ist schon dabei.

Du kannst auch mit viel Geld evtl. einen Beschluss erlangen.

edy

Signatur:

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich kenne insoweit einen Beschluß, etwa 10 Jahre alt. Da wurde bei gemeinsamem Sorgerecht der Mitteilungspflicht genüge getan, indem der Vater alle 6 Monate eine Zeugnisablichtung bekam, und ihm noch kurz mitgeteilt wurde, ob das Kind ernsthaft erkrankt war, in einen Verein eingetreten war, u.s.w. Mitteilung etwa 1/2 Seite lang, das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich kenne insoweit einen Beschluß, etwa 10 Jahre alt. Da wurde bei gemeinsamem Sorgerecht der Mitteilungspflicht genüge getan, indem der Vater alle 6 Monate eine Zeugnisablichtung bekam, und ihm noch kurz mitgeteilt wurde, ob das Kind ernsthaft erkrankt war, in einen Verein eingetreten war, u.s.w. Mitteilung etwa 1/2 Seite lang, das wars.

wirdwerden


Das ist ja echt traurig sowas.
Wie soll da eine Bindung zum Kind aufgebaut werden?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Deluxe0406):
Wie soll da eine Bindung zum Kind aufgebaut werden?

Signatur:

Gewiss nicht, indem man über Schulbesuch und Zeugnisse informiert wird oder sich informiert. Bindungen bauen sich auf über Besuche, Gespräche (Telefon oder zB auch Videotelefonie), halt gemeinsame Zeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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