Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle gibt ja den Unterhaltsbetrag für Kinder nach Netto-Einkommen gestaffelt an. Ist dafür eigentlich das auf dem montalichen Gehaltszettel des Vaters ausgewiesene Nettoeinkommen Grundlage, oder das nach der gemeinsamen Steuererklärung durchschnittliche monatliche NettoEinkommen des Vaters, wenn der Vater weiterhin mit seiner ursprünglichen Ehefrau gemeinsam veranlagt ist und damit ja sein Einkommen sich auf sie und die ehelichen Kinder mit verteilt?
Vielen DAnk für Euren Tip!
Merije
Welches Einkommen ist Grundlage für Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
zur Unterhaltsberechnung wird das Gesamteinkommen so ermittelt: Gehalt + Urlaubs-, Weihnachtsgeld + Steuerrückerstattung.
So ganz verstehe ich die Frage jetzt nicht...:(
Betrifft das jetzt das Trennungsjahr?
Da wird noch gemeinsam veranlagt.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Sorry, wenn ich den Hintergrund etwas zu wenig beleuchtet habe:
Der verh. Vater zweier Kinder zeugt ein drittes Kind mit einer künftig voraussichtlich geschiedenen Frau. Diese Frau und das Kind haben ja Anspruch auf Unterhalt an den Vater, der aber weiterhin in einer Witschaftsgemeinschaft mit seiner Familie lebt. Die Ehefrau hat ein geringeres Einkommen und die Kinder garkeines. Nach meiner Vermutung und Deiner Aussage wird also das durchschnittliche auf den Vater angerechnete Nettoeinkommen nach der gemeinsamen Steuererklärung herangezogen.
Danke Dir für Deine Einschätzung!
Merije
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Hallo,
quote:
Diese Frau und das Kind haben ja Anspruch auf Unterhalt an den Vater, der aber weiterhin in einer Witschaftsgemeinschaft mit seiner Familie lebt.
Vorrangig stehen alle Kinder, erst dann die betreuende *neue* Mutter und die Ehefrau.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
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