Ich bin deutsche staatsangehörige und seit 1995 mit einem britischen Staatsangehörigen verheiratet. Die Eheschließung fand in Großbritanien statt. Der gemeinsame Wohnsitz ist seit 1996 ununterbrochen die Bundesrepublik gewesen. Habe ich jetzt ein Wahlrecht, in welchem Land ich meine Scheidung einreichen kann? In England ist die ganze Angelegenheit ja erheblich preisgünstiger! Wer hat Erfahrung mit der Abwicklung?
Vorab schon mal vielen Dank!
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"DAGS"
Welches Land ist für meine Scheidung zuständig?
24. Oktober 2004
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Frage vom 24. Oktober 2004 | 20:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Land ist für meine Scheidung zuständig?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2004 | 20:25
Von
Status: Schlichter (7153 Beiträge, 1092x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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