Wem steht Kindesunterhalt zu?

30. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mister_Anonym
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wem steht Kindesunterhalt zu?

Hallo alle miteinander!

Ich habe eine vierjährige Tochter mit meiner Ex-Freundin. Ich zahle selbstverständlich den Unterhalt für unsere Tochter!

Jetzt ist es nur so: Meine Ex-Freundin ist arbeitslos (schon immer, also hat noch nie gearbeitet). Unsere Tochter lebt fünf Tage die Woche, also Montag bis Freitag bei den Eltern meiner Ex (also bei Oma und Opa von der Kleinen). Meine Ex hat unsere Tochter nur Samstag und Sonntag. Die Eltern meiner Ex-Freundin finanzieren das Kind nahezu komplett, das heißt, sie zahlen ihre Kleidung, ihre Nahrung, fahren das Kind zum Kindergarten,... Das machen sie auch nur, weil meine Ex-Freundin diese Kosten alle nicht übernimmt bzw. sich nicht darum kümmert ob unsere Maus neue Kleidung braucht oder nicht, weil es ihr egal ist (Ja, sie ist keine besonders gute Mutter; Nein, das sage ich nicht nur weil ich meine Ex hasse (was nicht so ist)). Auch meine Eltern oder natürlich auch ich finanzieren neben dem regulären Barunterhalt die Lebenshaltungskosten unserer Kleinen mit, weil meine Ex dafür scheinbar kein Geld hat. Lediglich die Lebensmittelkosten, für die die Kleine am Wochenende isst und trinkt, zahlt meine Ex bzw. die Muttere der Kleinen. Alles andere übernehmen wie gesagt Oma und Opa oder ich. Sorgerecht hat meine Ex alleine!

Den Unterhalt für unsere Tochter zahle ich seit 4 Jahren immer an meine Ex. Nur langsam frage ich mich: Wofür? Die Kleine lebt wie gesagt fünf Tage die Woche bei den Eltern meiner Ex, die Eltern meiner Ex finanzieren nahezu alles für das Kind. Mich regt es ehrlich gesagt ziemlich auf, dass ich meiner Ex jeden Monat fast 250 € überweise FÜR DAS KIND und die kleine Maus fast keinen einzigen Euro davon sieht und meine Ex geht damit Party machen oder was auch immer sie damit anstellt. Wie sieht das aus, kann ich nicht vielleicht künftig den Unterhalt für meine Tochter an die Eltern meiner Ex-Freundin überweisen? Schließlich übernehmen die fast alle Kosten.

Und wenn das nicht gehen sollte, kann ich vielleicht irgendwie einen "Nachweis" von meiner Ex anfordern worin sie belegt, was sie alles von MEINEM Geld für unsere Tochter gezahlt hat?

Ich bedanke mich schon mal. Gruß, Mister_Anonym

-----------------
""




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1094x hilfreich)

Mhh ... dein Anliegen verstehe ich sehr wohl ... das scheint so ein Fall zu sein, wo das Kind zur Finanzierung des "easy way of life" der Kindesmutter herhalten darf.

Aber hier muss ich dir leider eine knallharte Antwort geben.

Der Barunterhalt ist an die Kindesmutter zu leisten. Ohne wenn und aber. Du hast keinen Anspruch auf einen "Verwendungsnachweis" des von dir gezahlten Unterhalts. Und damit zahlst du. Punkt.

Wenn die Großeltern im Endeffekt für das Kind aufkommen ... dann ist das deren Sache. Punkt.

Mir gefällt diese Sachlage auch nicht. Ganz im Gegenteil! Aber darum geht es hier eben nicht.

Nur eine Frage habe ich schon noch: hast du denn mit deinem Kind regelmäßigen Umgang? Denn darauf hat das Kind und darauf hast du einen Anspruch! Wenn die Kindesmutter dies vereiteln sollte (und dazu besteht gerade in solchen Fällen eine erhöhte Neigung), dann kann man da schon etwas machen ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mister_Anonym
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Marcus. Tja sowas habe ich mir schon gedacht... Leider. Weil es ist wirklich ungerecht. Ich bezahle dafür, dass mein Kind anständig leben kann und nicht dafür, dass meine Ex anständig leben kann. Aber da kann man dann wohl nichts ändern. Eigentlich müssten sowohl die Eltern meiner Ex als auch ich einfach mal nichts mehr für die Kleene zahlen. Mal sehen was dann passieren würde. Aber das können wir natürlich nicht machen, weil ich kann ja mein Kind nicht einfach in kaputten Klamotten laufen und verhungern lassen (jetzt mal krass ausgedrückt).

Ja ich habe Kontakt zu ihr. Zum Glück! Meine Ex hat zwar manchmal ihre Phasen, wo ich die Kleine nicht sehen darf, aber das hält sich mittlerweile in Grenzen. Ich denke meine Ex ist einfach froh über jede Sekunde, in der sie Freizeit ohne "nerviges kleines Anhängsel" hat. Ich denke, deshalb ist sie auch immer so froh, wenn ich das Kind zu mir hole.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo,

den Antworten von Marcus schließe ich mich an.

Besteht hier gemeinsames Sorgerecht?

Vielleicht solltest Du Dir mal überlegen, ob Du nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dich beanspruchen möchtest.

Wenn Du die Betreuung des Kindes sicherstellen könntest, würde die Chance darauf m.M.n. nicht so schlecht sein.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1094x hilfreich)

quote:
Vielleicht solltest Du Dir mal überlegen, ob Du nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dich beanspruchen möchtest.


au je, nero070, ich verstehe ja deine (verständliche) Motivation ... aber hier muss man sehr umsichtig vorgehen.

Denn wenn die Kindesmutter spitz kriegt, dass mit dem ABR auch der Unterhaltsanspruch wechselt, da können sich die Fronten augenblicklich verhärten. Und dann machst du u.U. eine ganz lange Nase ... Ob der Vorschlag von "nero" in deinem Fall greifen kann, da solltest du dich SEHR vorsichtig umschauen ...

@Mister_Anonym, du hast ja wohl verstanden, dass wir beide dir Sympathien und Verständnis entgegen bringen. Sieh zu, dass du das Verhältnis zu deinem Kind pflegst und dass du die emotionale Bindung festigst. Denn Kinder wachsen schnell ... und die Zeit die ihr zusammen verbringen könnt, ist unersetzlich.

Ich kann dir nur raten, vermeide zunächst mal jeden unnötigen Konflikt mit der (zugegeben sehr problematischen) Kindesmutter und konzentriere dich auf das Wesentliche: dein Kind! Zahl den Unterhalt (von mir aus zähneknirschend) ... und denk dran, dass dein Kind eines Tages volljährig sein wird. Wenn du dann ein gutes Verhältnis zu deinem Kind hast, werden die Karten vollkommen neu gemischt ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.092 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.