Weniger Einkommen, Unterhalt neu berechnen lassen?

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
cocci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Weniger Einkommen, Unterhalt neu berechnen lassen?

Hallo,

mein Freund zahlt für seine beiden Kinder sowie für seine Ex Frau Unterhalt. Wir waren vor ca. 1 Jahr beim Anwalt, da ihm von seinem Gehalt fast nichts übrigblieb, da seine Ex Frau damals noch fast 400€ für sich beanspruchte. Der Unterhalt für sie wurde dann auf 100€ reduziert, der Unterhalt für die Kinder wird laut Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Die Kids sind 14 u. 10 Jahre alt.
Nun verdient mein Freund seit März 06 500€ Brutto weniger, bis der Unterhalt abgezogen ist, bleiben ihm noch ca. 700€ übrig. Muss er die 100€ an die Ex jetzt überhaupt noch bezahlen? Sie lebt übrigens nun seit 1 1/2 Jahren mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen.
Mein Freund lebt inzwischen bei mir in der Wohnung, reduziert sich damit sein Anspruch auf diesen Mindestbedarf, der ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen bleiben muss? Und spielt es eine Rolle, wieviel Einkommen ich habe? Ich habe nicht viel, ich frage das nur deshalb, da die Ex immer meint, ihm ginge es ja gut und er bräuchte nicht viel für sich, seit er mit mir zusammen wäre, da er ja nun keine Mietkosten usw. hätte.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 97x hilfreich)

>>Ich habe nicht viel, ich frage das nur deshalb, da die Ex immer meint, ihm ginge es ja gut und er bräuchte nicht viel für sich, seit er mit mir zusammen wäre, da er ja nun keine Mietkosten usw. hätte<<

....grins....
Ja, das kenne ich !!!Die Ex denkt Du ernährst ihn und bezahlst seine Miete und da kann er ja sein ganzes Geld ihr geben!

Sag der EX mal, dass wenn er eigene Wohnung hätte noch mehr Kosten hätte -. Das er bei Dir wohnen darf reduziert nur etwas seine Mietkosten. Aber er hat Kosten bei Dir, weil Du ja nicht sein Strom, Wasser und Mietanteil mit zahlen willst!
Ihre Einstellung geht nämlich voll gegen Dich!! Betifft Deinen Geldbeutel! Mit welchem Recht solltst Du ihn denn mietfrei bei Dir wohnen lassen ??? Damit sie genügend Unterhalt bekommen kann???
Also cocci bitte, denk nach!Wehre Dich und leg ein Buch an, wo drin steht, was Dir Dein Freund jeden Monat gibt und geben MUSS und legs ihr dann vor!!
Ob Miete für eigene Wohnung oder bei Dir ist egal - doch ihm gar keine Miete anzurechnen, damit viel Geld für EX bleibt
würde ich mir nicht gefallen lassen!






9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cocci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Das mit dem Buch anlegen ist eine gute Idee, denn dann habe ich selbst auch mal einen Überblick über die Kosten.
Ich denke, es kann nicht sein, dass ihm von seinem Lohn nur knapp 700€ bleiben, auch wenn er hier bei mir wohnt. Wir müssen doch auch von etwas leben können. Die Ex fährt mit ihrem Freund in Urlaub, sie hat ein Auto, sie bauen jetzt gerade in dem Haus in dem sie leben um usw. und wir müssen jeden cent 2 mal umdrehen, von Urlaub ganz zu schweigen. Ist schon ziemlich ungerecht.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cocci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Hätte da nochmal eine Frage wegen dem Selbstbehalt. Der liegt doch soweit ich weiß bei 890€, bei dem Nettoeinkommen, das mein Freund hat, wären es sogar 950€. MUSS ihm da nicht mindestens der Selbstbehalt von 890€ belassen werden, egal ob er bei mir wohnt? Oder darf dieser Betrag auch gekürzt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 97x hilfreich)

Mit dem Selbstbehalt trifft m.E. nur zu, wenn er alleine lebt. Wie Mitglied Groellheimer ansprach, werden Eure beiden Einkommen und Ausgaben berücksichtigt. Alleine hätte er mehr Miete als wenn er bei Dir lebt, meinte er damit.Dementsprechend hätte er paar cent für die Ex übrig!!! LEIDER!

Ich habe einen Bekannten der lebt jetzt wieder mit fasst 50 Jahren bei Papi. In Guten Zeiten haben die Ex Damen sein Geld verbrasst und als Firma schief lief verlassen.
Heute wollen 2 Damen von seinen heutigen Einkommen (331 Hartz4) noch Unterhalt für ihre Kinder
obwohl sie wieder reiche neue Männer haben, Auto und 3x Urlaub fahren!
Er kann nicht mal bei einer Frau einziehen, weil wenn diese Arbeit hat für ihn aufkommen muss!!Welche Frau tut sich das denn an?
In Deinem Fall ist es ja ähnlich - nur das er kein Hartz4 bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cocci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

MEIN Einkommen??? D.h. ich muss für die Ex eventuell noch mitbezahlen? Mein Freund wohnt jetzt noch nicht lange bei mir, er ist auch noch nicht bei mir gemeldet, sondern bei seiner Mutter. Wie kann man mein Einkommen mitberücksichtigen? Müssten wir dann nicht auch mindestens 2 Jahre in einem eheähnlichen Verhältnis leben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 97x hilfreich)

Nein, ganz ruhig bleiben.

Wenn sein Einkommen und seine Ausgaben für den Unterhalt beechnet werden müssen, muss er ja alles darlegen.

Wenn er sagt, er bezahlt 400 Miete , werden 400 angerechnet. Wenn er sagt er wohnt bei Dir und ihr habt 400 Miete, wär sein Mietanteil nur 200 Euro , als würde man bei ihm 200 Euro als Mietkosten ansetzen.
Fazit:
Wenn er offiziell bei Dir lebt hat er mehr Geld übrig, als wenn er irgendwo alleine wohnt und 400 miete zahlen muss.
Darum gehts.Was abzüglich seiner fesen Kosten eben übrig wäre für die Ex.
Noch Fragen ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
halblang
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Müssten wir dann nicht auch mindestens 2 Jahre in einem eheähnlichen Verhältnis leben?


Nee, leider gilt DAS nur für UnterhaltsEMPFÄNGER, soweit ich weiß, nicht für die -pflichtigen.
Kann Dein Freund nicht bei seiner Mutter gemeldet bleiben (ist ja schließlich auf der gegenseite auch gern praktizierte Methode)?

LG
halblang

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cocci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Er könnte dort schon gemeldet bleiben, aber ich beziehe Wohngeld und müsste ihn ja deswegen hier anmelden. Die Ex weiß nicht ob ich Wohngeld oder sonstiges beziehe, aber sie hat schon versucht ihn zu erpressen, dass wenn ich viell. irgendwelche Bezüge in der Richtung hätte, sie melden würde, dass er hier bei mir lebt, wenn er nicht brav bezahlt was sie gerne möchte.
Die Gesetze muss ich feststellen, sind ja ganz schön beschi.... :(

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#10
 Von 
Schmiddi75
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Mein Lebensgefährte hat zwei Kinder (2 + 4) und war mit seiner Ex aber nicht verheiratet. Er zahlt für beide Kinder 400 Euro an die Ex. Irgendwie soll pro Kind ja shaverdient ca.1/2 Kindergeld verrechnet werden. Wenn ich in die Düsseldorfer Tabelle (Netto ca. 1600,-) sehe, wären es je Kind 231,-Euro. Zieht man davon 1/2 Kindergeld ab ( 77 Euro) würd sich ja nur 154,- Euro pro Kind ergeben. Sehe ich das richtig?
Mein Lebensgefährte hat den Betrag, dem die Ex einforderte einfach, damit er Ruhe vor ihr hat.
Sehen aber nun nicht ein mehr zu zahlen als nötig, da sie ständig Geld fordert, damit die Kinder anständig gekleidet werden können.

Evtl kann mich ja jemand beraten.

Danke

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" "

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Schmiddi,

in meiner DDT steht drin:

KU bei 1600€ Einkommen 293€ - 77 halbes KG = 216€ Zahlbetrag pro Kind = 432€.

Die Kids bekommen also zuwenig. U.U. könnte dein LG noch eine Stufe höhergruppiert werden, da er nur zwei Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist.

Zahlbetrag dann: 230€ pro Nase = 460€ gesamt.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Huuuch Haselstrauch,

wie synchron... :neck:

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Re von cocci

Naja, über den Unterhalt für die Kinder braucht man/ frau sicherlich nicht zu diskutieren.- Das ist (richtigerweise) so!

Klar ist die Reduzierung des Brutto um 500 € (sicherlich unverschuldet?) ein Grund für eine Abänderungsklage! Da tun 100 € netto schon weh.

Zu überlegen wäre, ob nicht mit dieser Abänderungsklage auch eine zeitliche Befristung des Unterhalts (für die Ex) zu erreichen wäre?! Das jüngste Kind wird das vollendete 15. Lebensjahr ja absehbar erreichen!- Der Druck auf Ex selber Geld verdienen zu müssen (bzw. sich selber zu finanzieren!) wäre mit der Befristung dann für sie offensichtlich!- Sollte man mal mit einem qualifizierten Anwalt diskutieren!

Wenn Ex mit Freund zusammenlebt und die Lebensplanung sich derart verzahnt hat, sind das doch weitere positive Perspektiven für den Betreuungsunterhalt!-! Das schafft ja sicherlich bei Ex den Wunsch nach ehelicher Bindung, sprich wirtschaftlich "abgesicherter" Zukunft!? Wenn dann noch für die Ex absehbar (durch die zeitliche Befristung), dass die Perspektive auf zukünftigen Unterhalt durch den geschiedenen Ehepartner gänzlich wegfällt, könnte dieses den Bindungswunsch der Ex ja noch weiter beschleunigen? :party:

Gruß und viel Glück!

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