Wenn Mutter auszieht, darf das volljährige Kind wohnen bleiben?

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antik123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn Mutter auszieht, darf das volljährige Kind wohnen bleiben?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Anliegen. Ich bin 26 Jahre alt und wohne seit Anfang des Jahres aufgrund der Nähe zur Arbeitsstelle im gemeinsamen Haus meiner Eltern. Da man einen Scheidungsfall eher schlecht voraussehen kann, habe ich mit meinen Eltern lediglich einen "mündlichen" Mietvertrag vereinbart, sodass ich eine Summe von 350 Euro im Monat bezahle. Nun hat mein Vater meine Mutter durch diverse Provokationen dazu gekriegt die gemeinsame Immobilie zu verlassen und mit meinem minderjährigem Bruder in eine Mietwohnung zu ziehen. In unserer Stadt ist es für einen alleinstehenden Mann relativ schwer von heute auf morgen eine Mietwohnung zu finden, sodass ich mich nun frage, was mich erwartet und inwieweit meine Angst rausgeschmissen zu werden, begründet ist. Meine mutter besteht darauf, dass sie meinem Vater nach dem Trennungsjahr ihre Hälfte abkauft und hat überhaupt kein Problem damit, dass ich hier weiterhin wohnhaft bin. Inwieweit muss ich mir Sorgen machen, dass ich rausgeschmissen werde und obdachlos werde, solange meine Mutter nicht im Haus wohnt? Einen offiziellen Mietvertrag habe ich ja nicht.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen.

-- Editiert von Moderator am 30.11.2019 17:04

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2019 17:04

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich weiss nicht, woher die erkenntnis kommt, dass die Mutter irgendwann wieder in dem Haus lebt.

Fakt ist doch, dass das Haus beiden Elternteilen gehört. Ich würde als Tochter meine Energien dazu verwenden, einen schriftlichen Vertrag mit Beiden Elternteilen abzuschließen. Abgesehen davon ist der Kündigungsschutz bei nur einem Mieter, wenn der Vermieter mit ihm Haus wohnt, ohnehin gering.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Deine Mutter hat sich jetzt von deinem Vater getrennt und ist ausgezogen.
Du wohnst mit deinem Vater im Elternhaus und bezahlst 350,-
Du kannst mit deinem Vater jetzt einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen. Was hindert dich daran?

Wenn deine Eltern geschieden sind UND wenn vom Gericht entschieden wird, wer wem was und wie bezahlt--- dann gehts weiter. Das kann dauern.
Jetzt ist alles nur Getöse.

Jetzt brauchst du dir keine Sorgen machen. Von wem solltest du rausgeschmissen werden?
Und wieso solltest du obdachlos werden?

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#3
 Von 
Antik123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Mutter hat sich jetzt von deinem Vater getrennt und ist ausgezogen.
Du wohnst mit deinem Vater im Elternhaus und bezahlst 350,-
Du kannst mit deinem Vater jetzt einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen. Was hindert dich daran?

Wenn deine Eltern geschieden sind UND wenn vom Gericht entschieden wird, wer wem was und wie bezahlt--- dann gehts weiter. Das kann dauern.
Jetzt ist alles nur Getöse.

Jetzt brauchst du dir keine Sorgen machen. Von wem solltest du rausgeschmissen werden?
Und wieso solltest du obdachlos werden?


Genau das ist ja meine größte Sorge, dass mein Vater dem Mietvertrag nicht zustimmt. Mit meiner Mutter ist es ja kein Problem, sie würde jederzeit einem Mietvertrag zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nun ja, auch für den Vater gilt die Vertragsfreiheit. Er muß keinen Mietvertrag mit dem volljährigen Kind abschließen, muß es auch nicht weiter dort wohnen lassen....

Da hilft dann nur fragen und hoffen.

Rechtlich, so scheint mir, ist da für Sie nichts zu holen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt brauchst du dir keine Sorgen machen. Von wem solltest du rausgeschmissen werden?


Die Sorge ist berechtigt. Es besteht zwar ein Mietvertrag, dieser ist aber kündbar. Ein schriftlicher Mietvertrag bringt Dich keinen Schritt weiter, denn er ist nicht besser als ein mündlicher. Lediglich die Beweisfrage wäre einfacher.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Antik123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Anami):
Jetzt brauchst du dir keine Sorgen machen. Von wem solltest du rausgeschmissen werden?


Die Sorge ist berechtigt. Es besteht zwar ein Mietvertrag, dieser ist aber kündbar. Ein schriftlicher Mietvertrag bringt Dich keinen Schritt weiter, denn er ist nicht besser als ein mündlicher. Lediglich die Beweisfrage wäre einfacher.

Berry

Vielen Dank für die Antwort. Hier muss ich allerdings anmerken, dass man mich in diesem Punkt bereits aufgeklärt hat. Meine Mutter hat ihm die Immobilie nicht überlassen, sondern sie ist lediglich ausgezogen. Mein Vater kann den Vertrag ohne plausiblen Grund nicht kündigen und ohne die Einverständnis meiner Mutter, die ebenfalls als Vermieterin fundiert nicht alleine handeln. Und da eine bei einer Kündigung des Mietvertrages eine Frist von mindestens 3 Monaten gilt, langt mir das.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

@TE
Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden.
Aber wenn sich deine Sorge um Obdachlosigkeit so schnell in Luft auflösen ließ--- umso besser. Oft brauchts mehr als ein paar Stunden.
Hoffentlich versteht dein Vater das auch.

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