Wenn der Richter versagt...

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
sparfuchs
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Wenn der Richter versagt...

Eine wahre Geschichte,zum diskutieren oder kopfschütteln.
Wir schreiben das Jahr 2003!!!,ein Kind erhält nach einem Arzthaftungsprozess 550.000€ Schadensersatz. Das Kind ist schwerstbehinder seit der Geburt und nun 15 Jahre alt.
Das Kind lebt nach der Scheidung der Eltern beim Vater. Die Mutter erfährt durch Zufall, das das Kind das Geld nach 11jährigem Prozess erhalten hat,und dieses Geld auf das Konto des Vaters eingezahlt wurde. Es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Plötzlich hatte der Vater des Kindes ein neuse Cabrio, seine Kredite auf der Bank wurden durch Zauberhand abgelöst und Urlaube in Amerika, Dubai und Ägypten standen plötzlich halbjährlich auf dem Urlaubsplan. Der Vater ist Frührentner und bezieht eine Rente von ca.1500€. Die Mutter nicht dumm, sammelt alle Unterlagen und Kontoauszüge, die es zu diesem Thema gab und gab sie nach Anzeige wegen Veruntreuung des Kindsvermögen beim Gericht ab. Denn dieses Geld bekam das Kind, nicht der Vater,wie manch einer vielleicht denken könnte.
Heute schreiben wir das Jahr 2006,der Kontostand beträgt noch ca.425.000€ und das Gericht schweigt.Die Mutter hat bei der Anzeige gleich einen Antrag gestellt, das das Vermögen einem Treuhänder übergeben wird und der Vater das zu Unrecht ausgegebene Geld zurückzahlen muss,aber,wenn das Gericht versagt...
Der Anwalt der Mutter sagt, ihm sind die Hände gebunden, denn die Anzeige liegt ja schon bei Gericht vor und mehr kann er nun auch nicht mehr tun.
Eine leider sehr wahre Geschichte, UND NUN???

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

-- Editiert von sparfuchs am 09.05.2006 11:18:35

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40 Antworten
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#1
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guest123-1035
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#2
 Von 
sparfuchs
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Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Vater erhält momatlich 1600€ Pflegegeld

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

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#3
 Von 
guest123-977
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Lehrling
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#4
 Von 
träne
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Lehrling
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das Cabrio könnte immerhin finanziert sein und 2 Urlaube im Jahr sind nichts aussergewöhnliches...zumal bei 3100,- Familieneinkommen...

wie sieht es denn mit der Lebenserwartung des schwerstbehinderten Kindes aus ?

da kommt ja wohl auch noch einiges an Kosten auf den Vater zu...

oder spekuliert hier gar eins gehässig auf´s Erbe

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#5
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#6
 Von 
Keken
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Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Also es kann nicht sein, dass der Anwalt sagt, ihm seien die Hände gebunden. Er kann vom KV verlangen nachzuweisen, wie er sein Leben finanziert. Wenn das Cabrio wirklich von dem Geld aus der Versicherung bezahlt wurde, hat der Vater ein Problem. Wenn er z.B. einen Klein-Bus (evtl. für Rollstuhl?) gekauft hätte, wäre es einzusehen, aber ein Cabrio? In dem wird das behinderte Mädchen ja wohl kaum mitfahren. Mit wem fährt er in den Urlaub? Wo bleibt das Kind?

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#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
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#8
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Sorry, das mit dem Geschlecht tut mir leid. Habe ich überlesen,.
Natürlich steht es jedem zu Urlaub zu machen. Ich habe höchsten Respekt für Menschen, die Angehörige pflegen.Hut ab. Was ich aber meinte war, dass das nicht auf Kosten des Kindes sein muss. Wenn er mit dem Kind gemeinsam Urlaub macht, ist das in Ordnung, wenn das Geld des Kindes genommen wird, aber wenn das Kind nicht mitfährt? Darum die Frage.

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#9
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#11
 Von 
guest123-1035
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Student
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#12
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Chavah, hier wurde geschrieben, dass gemeinsames SR besteht. Und der Vater darf sich nicht (!!!) aus dem Vermögen des Kindes bedienen,auch nicht zum Betreuungsunterhalt. Er bekommt 1.600 Euro Pflegegeld. Merkwürdig ist auf jeden Fall, dass nach Zahlung des Geldes plötzlich Urlaube gemacht werden und ein Cabrio angeschafft wird. Und in 3 Jahren fehlen 125.000 Euro. Das ist eine ganze Menge, selbst wenn man "mit einem Auge zudrücken" 1.000 Euro monatlich für Betreuungsunterhalt rechnet. Das sind in 3 Jahren 36.000 Euro und nicht 125.000 Euro, die hier fehlen. Ich denke, da müsste ein Vermögenspfleger eingeschaltet werden. Demgegenüber muss der Vater Rechenschaft abgeben.

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#13
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
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#14
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

So nun sind ja genügend Meinungen aufgetaucht und ich versuche mal einige noch offene Fragen zu beantworten:
Die Eltern sind seit 4 Jahren geschieden und die Mutter zahlt ihren normalen Unterhalt,ohne Abzüge. Sie hat die ganze Sache durch zufall erfahren,als ein Besuchswochenende statt fand und der 2. Sohn ihr von Cabrio und rlaub erzählte.
Sie erkundigte sich dann bei dem zuständigen Anwalt, der den Arzthaftungsprozess führte und erfuhr da vom Urteil und erfuhr gleichzeitig vom Anwalt,dass dieser von der Trennung der Eltern nichts wusste und ihr deswegen auch kein Urteilsentscheid zugegangen sei.Es ist falsch zu behaupten, das der Vater sich aus dem Vermögen des Kindes bedienen darf, ihm steht aus dieser Summe nichts zu.Die Mutter erhebt keinen Anspruch auf das Geld, denn sonst hätte sie woll kaum dafür sorgen wollen, das das Geld einem Vermögensbetreuer zugesprochen wird. Der Sohn will später in ein Heim und dafür soll unter anderem das Geld auch sein, aber wenn nichts mehr da ist, was dann?
Der vater hat einen behinderten gerechten VW Bus und kann mit dem Cabrio nicht den Sohn transportieren.
Urlaube werden von dem Geld bezahlt und dann ohne die Kinder aber mit der neuen Freundin gemacht. Die Kinder sind in der zwischen Zeit bei der Mutter. Es gibt kein Neid um das Erbe, denn wenngeerbt werden würde,bedeutete dies den Tod des Kindes und das will ja wohl keine Mutter.Eher sieht es so aus,dass der Vater alles daran setzt,das Geld auszugebeb, damit bei eventueller Erbsache nichts abgegeben werden muss.

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

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#15
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also doch Neid ;)

ob Mutti Vati eine Reise spendiert hätte, dafür das dieser sich obwohl Frührenter um´s Kind kümmert, wenn´s mit der Schadenersatzforderung nicht geklappt hätte?


wer weiß wer weiß....


im übrigen wissen wir nicht, wo die 125 TEUS geblieben sind, es könnte ja ein behindertengerechter Umbau der Wohnung stattgefunden haben und DAS kostet....von Therapien die die Kasse eventuell nicht übernimmt ganz zu schweigen




-- Editiert von träne am 09.05.2006 15:55:39

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#16
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

das mutti bei der Geburt fast verreckt wäre intressiert heut auch keinen.
Und Vati ist Frührentner mit 38, wegen "Bandscheibenvorfall" und kann aber Kind betreuen,HÄ???
Haus wurde schon nach der Geburt behindertengerecht umgebaut.

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

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#17
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

der Vater darf ohne die Zustimmung der Mutter kein Geld entnehmen,und das geld ist trotzdem weg,meld mich morgen wieder mit noch mehr Details

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Warum wird hier der Mutter eigentlich immer Neid unterstellt?

Warum muss dem Fragesteller eigentlich immer was Mieses unterstellt werden?

Ziemlich arm... :(


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"gruß azrael"

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#19
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#21
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Frührentner wird man heute nicht so einfach? Dass ich nicht lache. Ich kenne eine Frau, Mitte 40, die in ihrem Leben vielleicht 5 Jahre gearbeitet hat (Gaststättengewerbe) und mehr Rente bekommt, als ich jemals (wahrscheinlich) haben werde, obwohl ich seit meinem 16. Lebensjahr immer gearbeitet habe und arbeiten werde und nicht schlecht verdiene. Die Frau ist Frührentnerin, weil sie nicht mehr arbeiten kann (will). Ich unterstelle das. ich kenne sie. sie ist zu faul und hatte einen guten Arzt. Es ging auch sehr schnell mit der Verrentung.
Also, wer das heutzutage möchte, das geht immer noch leicht. Es ist zwar erschwert worden. Aber ich kann viele viele Fälle aufzählen. Aber das ist etwas anderes, das gehört hier nicht her.

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#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
sie ist zu faul und hatte einen guten Arzt


das reicht aber nicht aus. Um eine rente zu kriegen bedarf es nicht nur eines guten Arztes, sondern einer ganzen Reihe von Ärzten und Gutachten, unter anderem von einem Amtsarzt, medizinischen Diensten usw.

Die Unterstellung, ein Frührentner sei nur faul, ist kaum haltbar, wenn man nicht die ganzen Akten kennt.

Gruß Justice

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#23
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
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#25
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

@keken,
deine Aussage zwecks Frührentner ist eine Frechheit schlechthin.

Ich könnte dir erzählen, wie schwierig es ist auf Grund sehr schwerer und mehrerer Erkrankungen einen Rentenantrag zu stellen, und hinzu kommt wenn man noch jung ist und nicht krank aussieht. Das ist oft ein jahrelanges Gezerre zwischen Amtsärzten,Rententräger usw.
Du solltest nicht pauschalisieren, das ist abwertend.


-----------------
"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

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#26
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Schwester,
danke dir!

Du hast ja so Recht, der Rentenantrag ist leicht zu stellen, aber wie es weiter geht...

Ich wünsch dir einen schönen Abend

Liebe Grüße

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"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

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#28
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Am Tag X wurde das Geld auf das Konto vom Vater überwiesen, 2 Tage später wurden 2 Barabhebungen vom Konto durch den Vater getätigt und das neue Auto stand vor der Tür. Die Mutter hat alle Kontoauszüge aus dieser Zeit kopiert und dem Richter vorgelegt. Der Vater hat in seinem Leben 3 Jahre gearbeitet und danach einen auf armen kranken Mann,dem nix fehlt gemacht. Er wurde operiert und das wars. Auf der einen Seite kann er das schwerstbehinderte Kind versorgen, Ski fahren, und auf der anderen Seite hat er die Krücken im Schrank stehen,falls mal einer kontrollieren kommen würde. Er geht regelmäßig zum Arzt,klagt über Schmerzen,holt sich eine Spritze und Medikamente ab und kann so protokollieren,wie schlecht es ihm doch geht. Und arbeiten ist da auch nicht drin,is doch klar. Der Sohn besucht eine Ganztagsschule und ist ab 18.00 Uhr wieder daheim.
Der behindertengerechte Bus wurde von einer Stiftung gespendet,die Gründe dafür,würden hier den Rahmen sprengen.
Da der Vater ja nie arbeiten konnt,machte das die Mutter von anfang an,sie ist selbständig und hat ein Geschäft. Als das Thema Scheidung an stand und sich die Parteien noch verstanden, gab es keine Diskussion,das die KInder beim Vater bleiben,da er ja schon immer daheim war,und die Mutter das Geschäft hat. Im Scheidungskrieg wandelt sich dann das Blatt und die Mutter wurde vom Vater darüber informiert, das sie den kleineren Sohn nehmen soll,aber der behinderte bleibt unter allen Umständen bei ihm. Heute weis man warum er ihm bei sich behalten wollte.
Ich persönlich habe mit diesm Fall nur insoweit zu tun, das es sich bei der Mutter um meine Schwester handelt und ich deswegen auch sehr emotional involviert bin.
Bei der Mutter ist wärend der Geburt die Gebährmutter gerissen und das KInd wurde erst viel zu spät geholt,daher die Behinderung und der Prozess,die Mutter und das KInd wären beide dabei fast gestorben um so trauriger ist es heute,wenn man dann den Vater sieht,der gemeinsam mit der Mutter um den Prozess gekämpft hat und heute das fast 15 Jahre lang erstrittene Geld mit vollen Händen ausgiebt,ohne Skrupel sich am Vemögen des Kindes bereichert.Der Antrag beim Vormundschaftgericht ist schon ewig gestellt,wie auch die Anzeige bei Gericht,wegen Veruntreuung.

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#30
 Von 
sparfuchs
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

quelle:

.Der Antrag beim Vormundschaftgericht ist schon ewig gestellt,wie auch die Anzeige bei Gericht,wegen Veruntreuung.


wer lesen kann ist klar im Vorteil

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"nicht jeder der sich für super hält ist ein superheld"

0x Hilfreiche Antwort

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