Hallo, was ist, wenn die Frau nach der Trennung zum Arbeiten beginnt, wird dann das Einkommen zum Einkommen ddees Mannes addiert? Habe mal gelesen, dass dies, wenn nur trennungsbedingt geschieht, nicht zum eheprägenden Bedarf zählt. Gibt es da Urteile???
Gruß auch
Wenn die Frau nach der Trennung arbeitet??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
quote:
was ist, wenn die Frau nach der Trennung zum Arbeiten beginnt,
Das wär klasse, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgt.:)
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Hallo lastbutleast,
ich nehme an, die Frage geht in die Richtung, ob ein erhöhtes Einkommen der Frau während der Trennung sich mindernd auf die Höhe des TU auswirken würde.
Das scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Schau mal hier:
http://www.scheidung-online.de/einkommenver.html
Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo unsterblich...
danke für den Link:-).
Mein gegnerischer Anwalt will jetzt aber eine Stufenklage erwirken, zuerst Auskunftspflicht auf die Einkünfte aus meiner jetzigen Einkommenssituation für den Betreuungsunterhalt. Welche Gründe kann er denn angeben? wenn ich eine Einkommensveränderung habe, die nicht vorhersehbar war, bzw. nach der Scheidung einfach nur mehr geschuftet habe, dann ist das doch nicht eheprägend?
Danke vorab
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass du dein Einkommen als überobligatorisch gehandhabt haben möchtest, um mehr Unterhalt zu bekommen?
Bei TU könnte ich mir vorstellen, dass es z.T. so gewertet wird, nachehelich kaum.
Eure Kinder, entnehme ich aus deinem anderen Thread, sind 10 Jahre und besuchen eine Ganztagsschule. Da könnte dir durchaus zugemutet werden, für deinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen und auf BU zu verzichten.
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
-- Editiert von Loddar am 02.08.2008 09:13:58
Hallo lastbutleast,
quote:
Hallo unsterblich...
Haselstrauch hätte auch genügt ... aber du darfst mich gerne auch *Unsterblich* nennen
Tatsächlich gelten Einkommensänderungen NACH der Scheidung als nicht mehr eheprägend.
Wurde in dem Schreiben des Anwaltes ausdrücklich auf den BU abgehoben oder könnte es sich auch um den KU handeln, dessen Höhe hier überprüft werden soll?
@Loddar
Der TE dürfte wohl eher der Unterhaltsverpflichtete sein, als die Unterhaltsberechtigte ...
Grüße
@Haselstrauch,
quote:
Der TE dürfte wohl eher der Unterhaltsverpflichtete sein, als die Unterhaltsberechtigte
Yepp, hab mich da wohl vertan...:(
@TE,
quote:
wenn ich eine Einkommensveränderung habe, die nicht vorhersehbar war,
Dann gilt die nicht als eheprägend.
Als das würde sie gelten, wenn für dein erhöhtes Einkommen schon in Ehezeiten die Grundlage geschaffen wurde.
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Hallo,
ja ich bin der Zahler, ja es wurde auch wegen der Kinder Auskunftspflicht erteilt, hatte Vorschlag gemacht, bin bereit die Höchstbeträge für die 2 zu bezahlen, Rechtsanwalt will jedoch trotzdem Auskünfte über jetztiges Einkommen.
Erst wenn auszuschliessen ist, dass alle Möglichkeiten wegfallen, die das eheprägende Einkommen ändern, dann wird man das auch nicht verwenden, trotzdem habe ich jetzt einen Riesenaufwand.
danke
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
43 Antworten