Wer behält das Recht auf Güter bei einer Trennung einer Nicht-Ehelichen Lebensgemeinschft?
Ist es wichtig, wer die Kaufrechnungen vorweisen kann?
Werden Güter die während des Zusammenlebens angeschaft wurden, beiden zugesprochen, egal wer bezahlt hat (z.B. Möbel, Computer) wenn von beiden gleichmäßig genutzt?
Meine Ex hat mir die Wohnung während meiner Abwesenheit ausgeräumt, hat alle Unterlagen mitgenommen, die wir hatten, und ihr Neuer hat fleißig mitgeholfen
Wer behält Recht an Gütern aus Trennung
11. November 2003
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Frage vom 11. November 2003 | 21:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer behält Recht an Gütern aus Trennung
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#1
Antwort vom 12. November 2003 | 09:52
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Tjaaa..... da wirst du es wohl auf einen Prozeß ankommen lassen müssen, sofern sie die Sachen nicht wieder rausrückt. Manchmal hilft ja allein die Drohung !
Hast du Zeugen dafür, dass sie auch DEIN Eigentum mitgenommen hat? Sonst wirst du wohl schlechte Karten haben.
Ansonsten würde ich noch eine Chance geben, die Sachen rauszurücken oder du zeigst sie wegen Unterschlagung oder sogar Diebstahl an.
Anna
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