Meine Tochter wird nächstes Jahr 18 und lebt bei meiner geschiedenen Frau.
Da ich in jedem Falle den höheren Unterhalt zahle und auch nach Eintritt der Volljährigkeit zahlen werde, hab ich folgende Frage:
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass derjenige, der den höheren Unterhalt zahlt, auch Anspruch auf das Kindergeld hat.
Gilt dieses auch, wenn die Tochter weiterhin im Haushalt der Mutter lebt?
Und wenn ich dann das Kindergeld bekomme, zahle ich meiner Tochter zusätzlich das halbe Kindergeld (77 €) zum Unterhalt, richtig?
Besten Dank für Eure Antworten.
Wer bekommt das Kindergeld? Wenn die Tochter weiterhin im Haushalt der Mutter lebt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
@ Ludger
Das Kindergeld steht Deiner Tochter zu, wird in der Praxis aber mit dem Unterhaltsbedarf verrechnet.
Wenn Deine Tochter 18 ist und für Ihren Unterhalt nicht selber sorgen kann (nach Gesetz z.B. auch durch angespartes Vermögen), dann sind beide Elternteile im prozentualen Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens barunterhaltspflichtig. Keiner muß dabei aber mehr zahlen, als er durch die DDT alleine zahlen müßte.
Wenn das Kind weiter bei der Mutter wohnt, kann die Mutter zwar ihre Barunterhaltspflicht mit Naturalunterhalt (Essen, Miete, Heizung, Taschengeld z.B.) verrechnen, dies hat aber keinen Einfluss auf Deinen Anteil.
Gruß
Brandungsfels
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Das Kindergeld steht NICHT den Kindern zu, immer dieselbe falsche Aussage. Das Kindergeld ist eine steuerliche Transferleistung zum Ausgleich der Kosten, aber für die Eltern.
Kindergeldberechtigt ist bei minderjährigen derjenige, bei dem das Kind gemeldet ist und der es betreut.
Zur genauen Anrechnung des Kindergeldes hier ein Link: http://www.finanztip.de/recht/familie/berechng.htm
@ alida
Und wenn das Kind nicht zu Hause wohnt? Wer bekommt dann das Kindergeld? Es ging im übrigen um ein volljähriges Kind.
>Und wenn das Kind nicht zu Hause wohnt? Wer bekommt dann das Kindergeld? Es ging im übrigen um ein volljähriges Kind.<
Wer es beantragt! 1. Wohnsitz, 2. Wohnsitz, alles egal.
Solange die Eltern Unterhalt leisten, steht ihnen das Kindergeld zu.
Sollten sie unterhaltspflichtig sein und nichts bezahlen, kann das Kind den Kindergeldanspruch und -auszahlung bei der Familienkasse auf sich selbst überleiten lassen.
-- Editiert von alida am 16.07.2004 23:26:44
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