Wer darf Umgang bestimmen?

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Wer darf Umgang bestimmen?

Moin,

die Lage: Meine EX-Freundin hat das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter. Der Umgang hat immer problemlos funktioniert. Bis zu dem Zeitpunkt als ich auch endlich mal einen neuen Partner gefunden habe. Sie hatte einen Sohn im gleichen alter. Wir haben zweimal gemeinsam mit den Kindern etwas unternommen. Meine Kleine hatte dabei viel Spaß. Nur passte dies der Mutter nicht, so daß sie mir den Umgang bis auf weiteres untersagte. Sie wollte meine neue Freundin erst kennenlernen. Was dann im totalen Kleinkrieg ausgeartet ist.

Die Frage: Darf die Mutter das bestimmen, mit wem ich meinen Umgang wahrnehme oder nicht?

Ich muss noch dazu sagen, daß mich meine Ex damals wegen einem Anderen verlassen hat, ich ihr lange hinterher getrauert habe und sie das sichtlich genossen hat. Jetzt scheint Ihr die Aufmerksamkeit meinerseits zu fehlen.

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

M. E. hat die Mutter über deine Umgangzeit nicht zu bestimmen, solange du das Kindeswohl nicht gefährdest.
Der Hintergrund dürfte wohl klar sein, sie trägt eine Kampf mit dir über euer Kind aus... Passiert leider immer wieder und ist immer wieder gleich sch.... Sie sitzt am längeren Hebel...

Grüße
Mikkian

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo balb26,

die Reaktion deiner Ex zeigt, das Sie ein Problem mit deiner neuen Beziehung hat. Glaube mir, dass läuft in fast allen getrennten Partnerschaften so ab- leider:(

Bei deiner Ex ist es eine Mischung aus -Eifersucht - Neid - Angst das sich dein Kind vielleicht bei dir noch wohler fühlt;) usw.
Schließlich hat sich deine Kleine sehr wohl gefühlt und bestimmt mit Freude darüber zu Hause berichtet.Genau dies versucht deine Ex jetzt zu verhindern.
Die Leidtragende ist hier eindeutig leider deine Kleine.

Deine Ex kann dir nicht vorschreiben mit wem du deinen Umgang wahrnimmst!
Du schreibst ihr dies auch nicht vor und hast darauf ja auch gar keinen Einfluss.

Nur wenn sie feststellen würde, dass dein Kind durch den neuen Partner leidet, geschlagen etc. kann sie den Umgang mit dem neuen Partner unterbinden lassen - aber nicht den Umgang mit dir.(du hast eine Umgangsrecht+Umgangspflicht)
Warte nicht zu lange und such das Gespräch mit der KM.
Wenn nichts hilft, dann bleibt dir nur der Gang zum Jugendamt. Sie werden dann zwischen euch vermitteln bzw. ein gemeinsames Gespräch einberäumen.

Bleib hart - denn als Vater hast du nicht nur Pflichten.

Gruß Thessa



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#3
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Ich werde beim nächsten mal versuchen "hart" zu bleiben. Die Beziehung zu der beschriebenen neuen Partnerin ist mittlerweile schon wieder vorbei. Unter anderem auch, weil sie mit dem Umstand nicht zurecht kam, daß meine Ex so ein Theater machte. Naja, was solls. Wollte nur mal nen Tipp haben falls es beim nächsten Versuch glücklich zu werden wieder so läuft...

Ciao

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#4
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

Bleib wirklich hart. Mein Freund hatte sich damals auch durchbeißen müssen. Heute haben wir den kleinen die Hälfte der Zeit.
Die Ex von meinem Freund hatte alles versucht, ich würde Drogen nehmen, sie hätte gehört man darf mich mit Kindern nicht alleine lassen... alles vor Gericht obwohl sie mir damals noch nie über den Weg gelaufen war. Nur, sie hätte mit jemanden gesprochen der jemand kennt, der mit mir in der Grundschule zusammen in der Klasse war, der hätte gesagt ich könne nicht mit Kindern umgehen. Da war ich echt baff, zumal ich in der Grundschule ja auch noch ein Kind war.
Also was ich damit sagen will, wenn du dran bleibst kannst du auch gewinnen, egal was deine Ex sich ausmalt.

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#5
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider schreibst du nicht wie lange ihr schon getrennt seit.

Deine ExFreundin und Mutter deines Kindes hat ein Recht darauf, bis ein Jahr nach der Trennung von dir erwarten zu können das du das Kind alleine Abholst.
Das selbe Thema hat grad eine Freundin von mir, andersrum. Wobei , bei ihr der Vater gerade 4 Wochen aus dem Haus ist und gleich mit der neuen Freundin angetanzt kam.

Seit ihr länger als ein Jahr getrennt hat deine Ex kein Mitsprache Recht mehr.

Und wir bedenken immer.
Es ist das Recht des Kindes seinen Vater zu sehn.
Und nicht das Recht des Vaters sein Kind zu sehn, oder gar das Recht der Mutter mal ein freies WE zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
halblang
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zzyra,

wo bitte soll es denn dieses "Recht" geben?!?

Danke für Hinweise!

Grüße,
halblang

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir waren, als ich eine neue Frau kennengelernt habe, knapp ein Jahr getrennt. Und wie gesagt wir waren mal mit den Kindern Im Kino und einmal Rodeln. Zu mehr sind wir ja leider nicht gekommen. Aber egal.

Zu dem Recht mit dem freien Wochenende kann ich auch noch was zum Besten geben. Jetzt da ich keine neue Frau mehr habe, hat sich meine nette Ex ein neues Thema zum streiten einfallen lassen. Bisher hatte ich die Kleine immer einmal die Woche bei mir. Sie ist dann abends weggegangen. Jetzt ziehe ich beruflich bedingt in eine andere Stadt. (ca. 80 km) Sie verlangt allen Ernstes von mir, daß ich weiterhin einmal die Woche die Kleine abhole, mir hier ne kleine Wohnung einrichte oder ein Kinderzimmer im Hause meines Vaters, damit sie ihre Freizeit weiter bestreiten kann. Als ich sagte, daß das zeitl. und finanziell vorerst nicht möglich sei, und ich die Betreuung regelmäßig an Wochenenden übernehmen wolle, kam sie mir wieder mit der "Na dann siehste Deine Tochter nur hin und wieder an Wochenenden wenn es mir passt!" - Nummer.

Mein Gott, wieso muss immer alles so anstrengend sein!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo balb26,

laß dich nicht einschüchtern von deiner Ex.
Man merkt doch offensichtlich, dass sie es darauf anlegt.
Auch wenn du wieder eine neue Partnerin kennenlernst, hat sie keinerlei Recht dir etwas vorzuschreiben. Das ist alles Quatsch.
Wenn Frauen sich trennen und sofort mit den Kindern zu einem anderen Partner ziehen, fragen Sie dann den Ex Mann um Erlaubnis???

Ich denke bei euch wird dieses Spielchen nicht aufhören und du wirst nach ihrer Pfeife tanzen müssen - aber das musst du eben nicht wenn du etwas dagegen tust! Kläre jetzt die Problematik mit dem Jugendamt und wenn dies nicht hilft - erwäge das Umgangsrecht gerichtl. regeln zu lassen.Leider!

Sonst wird deine Kleine zum Spielball.

Gruß Thessa

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