Hallo, ich habe mal eine frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Kurze schilderung.
Als meine Tochter 2006 Geboren wurde, waren Ihre Mutter und ich noch zusammen.
Ca. Anfang 2002 haben wir uns getrennt und meine Tochter ist bei der Mutter geblieben. Seit Anfang dieses Jahres Wohnt meine Tochter aber bei mir, dies wurde nicht über das Gericht entschieden sonder und beidseitigen Einverständnis.
Wer hat jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter?
Wäre echt toll wenn mir das jmd sagen kann.
Danke schon mal im Voraus.
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Wer hat jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter?
18. Juli 2011
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Frage vom 18. Juli 2011 | 09:57
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 10:36
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Felix_Korb_1987,
quote:
dies wurde nicht über das Gericht entschieden sonder und beidseitigen Einverständnis.
dann ist doch alles ok.
Erst wenn es Streit darüber gibt wo das Kind wohnen soll,
würde ein Gericht entscheiden und einem der Partner das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
#2
Antwort vom 18. Juli 2011 | 11:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, aber wer hat es jetzt in diesem Moment?
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#3
Antwort vom 18. Juli 2011 | 11:45
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 167x hilfreich)
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
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#4
Antwort vom 18. Juli 2011 | 12:00
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja haben wir... Beurkundet...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 18. Juli 2011 | 15:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich brauch man das um KK zu wechseln. Und angeblich geht das nicht wenn ich nicht das ABR habe, was ich nicht glaube. Und ich wollte es mal für mich wissen.
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#7
Antwort vom 18. Juli 2011 | 15:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke euch für eure Hilfe. Ihr habt mir sehr weiter geholfen...
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