Wer holt und bringt die Kinderlein ??

15. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Wer holt und bringt die Kinderlein ??

Gibt es eigentlich ein verbindliche Regelung in Bezug auf das Holen und Bringen der Kinder ?
Oder muß das der machen bei dem die Kinder nicht leben ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Daniel,

gesetzlich ist das meines Wissens nirgends geregelt. Aber die Gerichte halten es stets so, dass stets der Umgangsberechtigte zum Holen und Bringen der Kinder verpflichtet ist und auch die Kosten trägt! Welche rechtliche Grundlage sie dafür haben, grundsäatzlich und ohne Ausnahme so zu entscheiden, bleibt meines Erachtes ein Rätsel.

Selbst wenn die Mutter mit den Kindern weit weggezogen ist und es dem Vater schwierig macht, die Kinder zu holen: die Verantwortung dafür liegt beim Vater (bzw Umgangsberechtigten)

Grüße,
nachgefragt

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

doch, es gibt leider eine gesetzliche Regelung ( bzw. Richtlinie ) dafür: Der Elternteil, bei dem die Kinder NICHT leben, muss holen und bringen und zahlen! Die Rechtsgrundlage dafür ist mir auch schleierhaft!

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