Also es kann sein das ihr mich hier für blöde haltet ! Aber kann mir jemand sagen wie es Rechtlich bei mir aussieht ?
Ich lebe seit 2 Jahren von meinen Ehemann getrennt (ist auch schriftlich bei der Meldebehörde festgehalten ) . Die Scheidung steht noch in den Sternen wegen den Finanzen ! Jeder verdient zuviel für beihilf und zuwenig um sich Scheiden zulassen !
Ich bin nun von meinem neuem Partner schwanger ! Kann das Kind Trotzdem dan den Namen vom Leiblichen Vater bekommen oder muß das Kind den Namen meines noch Ehemannes haben ?
LG
Petra
Wer ist Rechtlich der Vater ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Petra,
nein, für blöde hält Dich hier niemand, so viel schon mal vorweg.:)
Also, rein rechtlich ist Dein Ehemann der Vater. Dein LP muß die Vaterschaft anerkennen, auf dem JA oder Standesamt, weiß ich jetzt nicht so genau.
Dann ist Dein Mann außen vor.
Normalerweise erhält das Kind Deinen Namen. Nach dem neuen Namensrecht kann die Mutter des Kindes jedoch bestimmen, daß das Kind auch den Namen des leiblichen Vaters erhält. Also, sollte das wohl gehen. Hierzu wäre aber eine rechtssichere Auskunft nur von dem Standesamt an Deinem Wohnort möglich, da ich es schon erlebt habe, daß es durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Standesämtern hinsichtlich der Handhabung des neuen Namensrechtes gibt.
Also nun bin ich wenigstens beruhigt das mich keiner für blöd erklärrt !
Habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert und die sagten mir mein LP kann die Vaterschaft nur anerkennen wen die Scheidung eigereicht wurde ! Stimmt das ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Petra,
das gibt der Kommentar von 123recht.net dazu her:
<I>Bei der Frage nach der Vaterschaft ist man vor der Reform davon ausgegangen, dass ein während der Ehe geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt. Da nun aber auch der Gesetzgeber gemerkt hat, dass zum Kinderkriegen nicht unbedingt ein Ehering erforderlich ist, werden jetzt folgende Unterscheidungen gemacht:
Vater des Kindes ist der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Insbesondere dann, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt, werden diese Kriterien zur Bestimmung der Vaterschaft herangezogen.</I>
Da steht nix davon, daß die Scheidung eingereicht sein muß. Hier ist von Trennung die Rede und die ist ja vollzogen.
Ich versuch mal noch was zu finden, bin mir aber ziemlich sicher, daß der erfolgte Scheidungsantrag damit nicht zusammenhängt.
Danke !
Das ist sehr nett Runa ! Denn zum Scheidung einreichen brauche ich ja auch wieder Geld und das brauche ich ja für das Kind !
LG
Petra
Wie sieht es denn mit PKH für die Scheidung aus?
In Familienrechtssachen gibt es eigentlich nur selten keine PKH, und wenn sie mit Ratenzahlung ist. Hast Du das schon mal durchrechnen lassen? Wäre ne Möglichkeit, wenn Du denn geschieden werden möchtest.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo Petra,
genau das mache ich gerade durch - heute war Termin beim Standesamt: Mein Noch-Mann (Scheinvater) mein Lebenspartner (Kindesvater) und ich.
Was die Erklärungen angeht, hat Kanalmeister recht - Allerdings: rechtsrelevant wird das Ganze erst mit rechtsgültiger Scheidung - die Betonung liegt auf rechtsgültig!!! Bis dahin, bleibt dein Nochmann rechtlich der Kindsvater, trotz abgegebener Erklärungen allerseits! Ist definitiv so.
Triff möglichst Vorsorge hinsichtlich Sorgerecht - falls dir etwas passiert, hat der Kindesvater nämlich keinerlei Rechte am Kind!
Außerdem macht es Sinn wg. des Kindesnamens (ja, auch der Vorname!!!) im Vorfeld eine Vollmacht des Ehegatten einzuholen, weil das Standesamt den von dir ausgesuchten Namen sonst nicht anerkennt!
Erspar dir bloß das Leid, welches ich letzte Woche im Krankenhaus durchgemacht habe, während mein Partner mit irgendwelchen Vollmachten hin- und hergefahren ist...
Ganz liebe Grüße und viel Glück beim Behörden-Run
-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
Hallo !
Also ich glaube das ich nochmal Glück habe ! Am Sa. erhielt ich meine Vorladung zu meiner Scheidung ! Da ich ja keinen Anwalt habe ,weil wir uns einig sind , fragte mich mein zukünftiger Exmann doch nicht galtt ob ich ihm was zu seinen Anwaltskosten dazu zahle !
Also hier wird immer über die bösen abzockenden Frauen geschimpft ! Aber die Männer sind ja auch nicht anders !
Als ich noch mit meinem EHEMANN zusammen lebte kamm ich komplett für alle Kosten auf ,Strom , Heizung, Miete , Lebensunterhalt usw. !
Er verprasste sein Geld für seine Hobbys und alte Schulden !Selbst das gesamte Geld was wir zur Hochzeit bekammen hat er auf den Kopfgehauen ! Und als ich auszug habe ich sogar noch 2 Monate die Miete bezahlt und habe den gesamten Hausstand (den hatte ich schon vor der Ehe) ihm überlassen !
Nun möchte er auch noch das ich im seinen AW zahle ! Der hat doch einen öberschuß !!
LG
Petra 71
Er hat doch "nur" gefragt, ob du was DAZUbezahlst! ;-)
Da ihr euch, wie du schreibst, ja einig seit, ist diese Frage doch erst einmal legitim (die alten Geschichten mal außen vor gelassen!)
Das früher dein Geld für die Nebenkosten herhalten musste, ist natürlich auch nicht die feine Art - aber grundlos habt ihr euch ja schließlich nicht getrennt!
Also viel Erfolg und Glück bei der Scheidung und das "neue" Leben!!!
Er hat doch "nur" gefragt, ob du was DAZUbezahlst! ;-)
Da ihr euch, wie du schreibst, ja einig seit, ist diese Frage doch erst einmal legitim (die alten Geschichten mal außen vor gelassen!)
Das früher dein Geld für die Nebenkosten herhalten musste, ist natürlich auch nicht die feine Art - aber grundlos habt ihr euch ja schließlich nicht getrennt!
Also viel Erfolg und Glück bei der Scheidung und das "neue" Leben!!!
-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
36 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
43 Antworten