Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe. Weder bei google noch hier habe ich eine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgende Situation:
Eine Frau ist mit Mann A liiert, hat eine Affäre mit Mann B. Die Affäre endet, die Frau ist schwanger, zieht mit Mann A zusammen, bekommt das Kind, Mann A erkennt die Vaterschaft an.
Als das Kind ca. 2 1/2 Jahre alt ist treffen Mutter, Kind und Mann B (ehemalige Affäre) aufeinander. Mann B stellt deutliche Ähnlichkeiten zu seinem anderen Kind fest, sowie zu ihm selbst als Kleinkind. Zeitlich könnte es auch hinkommen, dass Mann B der Vater ist und nicht Mann A.
Mann B möchte jetzt einfach erst mal wissen, ob er der biologische Vater des Kindes ist. Die Mutter ist nicht mit einem Vaterschaftstest einverstanden.
Welche Möglichkeiten hat Mann B nun?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Wer ist der Vater? -> Mutter will keinen Test
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Auf Befriedigung der persönlichen Neugier hat er keinen Anspruch. DIese Frage ist inzwischen auch oft genug vor hohen Gerichten gelandet und wurde jedes mal verneint. Dem steht nämlich das Interesse der Mutter, des rechtlichen/sozialen Vaters und auch des Kindes entgegen, niemand in ihrem Familienleben herumpfuschen zu lassen. Vielleicht hat die Mutter auch auch einfach (völlig zurecht) kein Interesse an einem Vaterschaftstest, weil Sie einen solchen bereits mit Mann A durchgeführt und das Ergebnis entsprechend interpretiert hat.Zitat:Mann B möchte jetzt einfach erst mal wissen, ob er der biologische Vater des Kindes ist.
Anders würde es dann aussehen, wenn der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist und erfolgreich die Vaterschaft angefochten hat, somit das Kind ohne Vater steht. Das kann der rechtliche Vater aber nur 24 Monate land machen, nachdem er von den "besonderen Umständen", die für eine Scheinvaterschaft sprechen, erfahren hat. Und auch dann kann ihn niemand dazu zwingen. Somit ist Mann B (möglicher biologischer Vater) auf den Willen von Mann A (rechtlicher Vater) angewiesen. In diesem Fall müsste Mann B dem Mann A natürlich auch den gezahlten Unterhalt für die letzten 3 Jahre an Kind und Mutter sowie die Geburtskosten ersetzen.
Keine.Zitat:Welche Möglichkeiten hat Mann B nun?
Wenn da plötzlich Vatergefühle aufkommen, dann kann er sein mutmaßliches biologisches Kind natürlich finanziell unterstützen und monatlich eine Rente an die Mutter überweisen. Der Kindesunterhalt beträgt hierbei mindestens so circa 250€, steigt aber beträchtlich bei höherem Einkommen des Mann B. Zusätzlich hat auch die Mutter (wenn sie das Kind betreut und nicht arbeitet) einen eigenen Unterhaltsanspruch in Höhe ihres früheren Arbeitseinkommens, mindestens aber so circa 800€.
Gegen eine entsprechende Vorauszahlung willigt die Mutter dann ja vielleicht auch doch in den Test ein. Am Ende ist im Leben ja doch immer alles eine Frage des Geldes. Nur die Höhe sollte stimmen.
Vielen Dank für deine rasche und ausführliche Antwort, Rechtschreibung.
ZitatAuf Befriedigung der persönlichen Neugier hat er keinen Anspruch. DIese Frage ist inzwischen auch oft genug vor hohen Gerichten gelandet und wurde jedes mal verneint. Dem steht nämlich das Interesse der Mutter, des rechtlichen/sozialen Vaters und auch des Kindes entgegen, niemand in ihrem Familienleben herumpfuschen zu lassen. :
Im Regelfall mag das nicht nur rechtlich sondern auch moralisch richtig sein (zum Schutz der Familie), im vorliegenden Fall mMn leider nicht.
Ich muss gestehen, dass ich in meinen Ausgangspost nur einen Teil der Geschichte geschildert habe, um die Situation und meine Frage sowie eine Antwort darauf nicht zu verkomplizieren.
Ich wollte einfach wissen, ob Mann B rechtlich wirklich gar keine Möglichkeit gehabt hat / hat herauszufinden, ob er der Vater ist.
Falls jemand die lange, verworrene, seifenoper-ähnliche Geschichte interessiert:
Die Mutter hatte sich damals (zur Zeit der Affäre / Zeugung) schon in Mann B verliebt, es gab aber keine Aussicht auf eine Partnerschaft, da Mann B der Mutter wohl nur sexuell zugeneigt war und er zudem mit einer anderen Frau + anderem Kind zusammen in einer "familiären Zweckgemeinschaft" lebte. Naja, und da die Mutter mit Mann A in einer Partnerschaft war.
Beim / nach dem Zusammentreffen von Mutter, Kind und Mann B kommen in Mann B nun tatsächlich Vatergefühle auf (auch wenn er bislang nicht weiß, ob er der biologische Vater ist), sowie erneut die Verliebtheit der Mutter Mann B gegenüber.
Die Mutter lebt noch mit Kind und Mann A, dem rechtlichen Vater, zusammen. Die Partnerschaft zwischen der Mutter und Mann A stand von Anfang an und steht nach wie vor auf sehr wackligen Beinen.
Mann B lebt seit einigen Monaten nicht mehr mit der anderen Frau und dem anderen Kind zusammen.
Es gibt Gespräche zwischen der Mutter und Mann B, es werden Fotos verglichen und so weiter. Die Mutter verweigert Mann B einen Test, die vollständige Gewissheit ob es sein Kind ist. Mann B ahnt oder weiß schon, dass er keine rechtliche Möglichkeit einen Test zu erstreiten.
Eine finanzielle Unterstützung des Kindes wäre für Mann B aufgrund mangelnder Mittel kaum möglich gewesen. Das wäre für die Mutter auch nicht von Belang gewesen (es ist nicht alles eine Frage des Geldes), da sie nichts anderes wollte und will als seine Liebe. Mit allen Mitteln.
Letztendlich hat sie das auch irgendwie geschafft. Zumindest erzwungen bzw. getäuscht.
Die Mutter macht Mann B so ungefähr klar: "wenn wir nicht zusammen sind, brauchst du nicht wissen ob es dein Kind ist und darfst es auch nicht sehen".
Mann B, der für seine Kinder alles tun würde, auch über Leichen gehen, entschließt sich, der Mutter etwas vor zu machen und offiziell mit ihr zusammen zu sein. Immerhin findet er sie zumindest weiterhin sexuell attraktiv und braucht ihr nur genug Honig um den Bart zu schmieren, damit sie es ihm durch ihre (krankhafte) Liebe auch glaubt. Und eine "familiäre Zweckgemeinschaft" hat er in den letzten Jahren ja schon einmal betrieben.
Die Mutter glaubt Mann B nun also tatsächlich irgendwie, dass er sie liebt. Sie trennt sich von Mann A, sie bringt Mann A dazu einen Vaterschaftstest zu machen, es stellt sich heraus, dass Mann A nicht der Vater ist, dieser zieht aus. Er ist nach wie vor der rechtliche Vater des Kindes, er hat nicht vor die Vaterschaft anzufechten, kommt seinen Verpflichtungen nach und darf auch seine Rechte wahr nehmen. Mann A bleibt auch für das Kind der Papa.
Mann B ist eben der Freund der Mutter.
Mann B hat immer noch nirgendwo schwarz auf weiß, ob er der biologische Vater ist, ist sich aber mittlerweile durch Ausschluss von Mann A und nach wie vor wegen der Ähnlichkeiten ganz sicher, dass er es ist.
Die "Beziehung" zwischen der Mutter und Mann B ist ein ständiges auf und ab, on und off (kein Wunder wenn so vieles erzwungen und vorgespielt wird). Wenn es mal wieder ein ab oder off ist, darf er sein Kind nicht sehen, nur wenn die "Beziehung" gut läuft.
Das ist der Stand dieser Geschichte. Dass sie jemals ein stabiles Ende, welcher Art auch immer, haben wird, bezweifel ich.
-- Editiert von Mychild am 27.03.2016 01:53
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das mit der Vaterschaftsfestetellung ist tatsächlich kompliziert. Die Mutter müsste in der jetzigen Situation noch nicht einmal den Namen des biologischen Vaters nennen, selbst wenn sie sicher ist das der rechtliche Vater nicht der biologische ist. Sie müsste es noch nicht einmal dem Kind sagen. Wenn siche jetz Mutter und rechtlicher Vater trennen, dieser die Vaterschaft anfechtet und es sich raustellt das er tatsächlich nicht der vater ist, muss sie immer noch nichts sagen. Das ändert sich leider erst wenn der Staat mit ins Boot kommt. Wenn nämlich der rechtliche Vater auf einmal aus der Verantwortung ist, und sie Geld vom Staat möchte, zum Beispiel Hartz IV oder einfach nur Unterhaltsvorschuss, wird sie auf einmal dem Staat gegenüber mitarbeitspflichtig. Das heiß sie muss den möglichen biologischen Vater nennen. Ansonsten könnten ihr staatliche Leistungen verwährt werden. Sollte sich raustellen das sie z.B. den biologischen Vater wirder besseren Wissens nicht genannt hat kann es noch mehr Ärger bedeuten
Zitat:Ich wollte einfach wissen, ob Mann B rechtlich wirklich gar keine Möglichkeit gehabt hat / hat herauszufinden, ob er der Vater ist.
Und die Antwort hast Du bekommen.
Meine Meinung bzgl. der seifenoper-ähnlichen Geschichte behalte ich für mich
Zitat:Wer ist der Vater?
A.
-- Editiert von cruncc1 am 27.03.2016 20:19
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten