Wer kann mir erklären, was eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde ist?

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dana NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Wer kann mir erklären, was eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde ist?

Hallöchen....ich habe eine frage, bezüglich der Jugendamtsurkunde. Habe diese Tage vom Anwalt meines EX einen Brief erhalten, indem ich aufgefordert werde so eine Urkunde zu unterschreiben. Desweiteren soll ich 312 Euro unterhalt zahlen, ansonsten würde er Klage erheben. Nun zu der Vorgeschichte:unser Sohn (16) wohnt seit 4 Monaten bei seinem Vater. Ich habe "nur" einen 1 Euro Job zur Zeit. Mit dem Geld vom AA komme ich gerade mal auf ca 750 Euro...wohne in meinem Elternhaus, was auch mir und meiner schwester gehört. Aber dieses Haus ist ziemlich hoch noch belastet und ich muß dafür monatlich 400 Euro für die Darlehen zahlen. Nun meine Frage: Wenn ich diese Urkunde unterschreibe...welche Konsequenzen hat das für mich? Kann mein Ex mit dieser Urkunde sich ins Grundbuch eintragen lassen? Oder sogar dafür sorgen, das ich das Haus verkaufen muß, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen? Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

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"Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirrt mich nicht mit TATSACHEN!!! ;o)"

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6 Antworten
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#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Mit eines Jugendamtsurkunde verpflichten Sie sich außergerichtlich zur regelmäßigen Zahlung von Unterhalt. Der Anspruch wird also nicht in vollstreckbarer Ausfertigung durch das Gericht bestätigt.

Zur Berechnung Ihrer Unterhaltspflicht sollten Sie sich an den entsprechenden Sachbearbeiter wenden.

- flo -

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
delkitt
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Achtung in einer Jugendamtsurkunde unterwirft man sich normalerweise der sofortigen Zwangsvollstreckung. Deshalb will die Gegenseite sie ja normalerweise auch haben. Sie ist also sehr wohl ein Titel aus dem dann auch vollstreckt werden kann und zwar nach Wahl deines Ex auch in dein Grundstück!

Grundsätzlich:
Wenn ein Titel (bspw. gerichtliches Urteil oder Jugendamtsurkunde) über den monatlich zu zahlenden Unterhalt besteht, dann kann aus diesem Titel vollstreckt werden.

Eine Vollstreckung ist dann möglich, wenn der Unterhaltsschuldner trotz Aufforderung und Fälligkeit des Unterhalts, diesen nicht bezahlt.

Es bestehen vielfache Pfändungsmöglichkeiten. Am bekanntesten sind sicherlich die Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Pfändung von Lebensversicherungen, Sparguthaben, Steuererstattungen vom Finanzamt und natürlich die Sachpfändung.

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#4
 Von 
Dana NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Lieben Dank für Eure Antworten, obwohl sie mich jetzt noch mutloser gemacht haben.

Auch Dir Groellheimer, vielen Dank für Deine Antwort. Auf Deine Frage, ob mir kein Ehegattenunterhalt zusteht: Ich habe freiwillig darauf verzichtet. Mein EX hat(nach der Firmenpleite) seine Privatinsolvenz beantragt und verdient nur 850 Euro. Da wollte ich nicht auch noch von Ihm Unterhalt für mich verlangen...wovon auch? Als Dank bezahle ich jetzt die Schulden, als 1. die vom gemeinsamen Konto und 2. den Kredit für die damalige Firma, für den ich dummerweise gebürgt habe. Es klappte mehr recht als schlecht, aber zum "Leben" reichte es gerade. BIs dann unser Sohn zu Papa zog...ich war Ihm angeblich zu streng und Papa ist ja sooo viel cooler. Ich denke eher der Grund ist, das Papa Ihm mehr bieten kann? Na ja er lebt mit seiner Freundin zusammen und hat deswegen auch mehr Geld. Ich will das nicht verurteilen...nur als Mutter tut das verdammt weh, aber wenns dem Jungen dadurch besser geht, soll mir alles recht sein. Nur das mein Ex mich jetzt noch zu dieser Urkunde zwingen will, das muß ich erstmal wegstecken. Müsste ich den Anwalt selbst bezahlen oder bekomm ich auch in dieser Sache Prozesskostenhilfe?
Schönen Abend noch.....

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Dana NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich werde auf jeden Fall den Kontakt zu meinem Sohn nicht abreissen lassen, dafür liebe ich Ihn viel zu sehr.

Ich habe mir heute einen Termin beim Anwalt geben lassen...ich denke da bin ich dann gut aufgehoben...sozusagen.

Ich hätte da noch eine Frage und zwar betrifft dies eine Bekannte von mir. Ihr EX ist vom Gericht dazu verurteilt worden, Ihr für das Jahr 2005 eine Nachzahlung von 3600 Euro zu zahlen. Nun hat er Ihr das Geld bar, gegen Quittung, bezahlt. Ich habe Ihr geraten das beim AA zu melden, da Sie ALG 2 bekommt und auch im Jahr 2005 schon erhalten hat. Sie will das aber auf keinen Fall, weil Sie Angst hat das das AA ihr das Geld dann verrechnet. Meiner Meinung nach auch zu Recht. Ich denke auch das Ihr EX dem AA das mitteilen wird, dann würde Sie aber dumm dastehen. Oder hat Sie vielleicht Recht, das Sie das Geld behalten darf, ohne es anzugeben? Ich denke das es doch zum Einkommen gezählt wird, auch wenn es nur eine Einmalzahlung ist oder?

Liebe Grüße

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