Wer muss den Reisepass zahlen?

9. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Smuji
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Wer muss den Reisepass zahlen?

Guten Tag,

eine kurze Frage. Das Kind lebt bei der Mutter und der Vater zahlt Unterhalt.

Der Vater möchte nun mit dem Kind verreisen und fordert die Mutter auf sich um einen neuen Reisepass zu kümmern. Das Kind ist 15.

Die Mutter möchte aber ihrerseits nicht verreisen.

Ist die Mutter verpflichtet sich um den Pass zu kümmern und auch zu zahlen?




26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2252 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Ist die Mutter verpflichtet sich um den Pass zu kümmern und auch zu zahlen?
Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3409 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Ist die Mutter verpflichtet sich um den Pass zu kümmern und auch zu zahlen?
Grundsätzlich würde ich "Ja" sagen, weil ein Ausweisdokument für mich zum regulären Lebensunterhalt gehört.

Im Detail käme es sicherlich auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. auf die Höhe der Unterhaltszahlung.

Zitat (von vacantum):
Nein.
Was wäre das Argument? Es als Umgangskosten zu betrachten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19177 Beiträge, 10324x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Es als Umgangskosten zu betrachten?

Wenn ein Reisepass erforderlich ist, weil eine Einreise mit Personalausweis in dem Land nicht möglich ist, würde ich das schon als Umgangskosten sehen. Dann müsste der Vater zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

1. Zuständigkeit

Ein Ausweisdokument, kann nur das hauptbetreuende Elternteil alleine beantragen, sprich der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Umgangselternteil kann dies nicht alleine, es braucht entweder die Zustimmung des anderen Elternteiles, oder es muss den Umweg über das Familiengericht gehen, um die Zustimmung des anderen Elternteiles zu ersetzen.
Hier hat sich also die Mutter zu kümmern, sei es in dem sie den Ausweis selbst beantragt, oder dem Vater entsprechende Vollmachten, mit allem was dazu gehört, erteilt.

2. Kostentragung

Ein Ausweisdokument fällt unter den alltäglichen Lebensbedarf, smogman's Gefühl liegt da vollkommen richtig.
Daher sind die Kosten eines Ausweisdokumentes des Kindes, aus dem regulären Unterhalt zu finanzieren.
Anders könnte es aussehen, wenn ein Reisepass im Express Bestellverfahren notwendig würde.
Hier könnte* der Pass eventuell* als Sonderbedarf gelten, da dieser unvorhersehbar und mit höheren Kosten* verbunden ist.

* Ich glaube ich kenne eine Entscheidung, dass der Reisepass im Express Bestellverfahren bei einem Kostenunterschied von 32€ (69,50€ anstatt 37,50€) als Sonderbedarf anerkannt wurde.

Zitat (von vacantum):
Nein.

Das ist, auf beide Punkte bezogen, falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Smuji
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich würde es anders sehen.

Die Mutter kann dem Vater die Vollmacht erteilen und er muss sich selbst darum kümmern.

Ein gültiges Ausweisdokument gehört zwar zum Lebensunterhalt, betrifft in meinen Augen aber den Personalausweis. Ein Reisepass ist ja quasi ein Luxusgut.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Die Mutter kann dem Vater die Vollmacht erteilen und er muss sich selbst darum kümmern.

Ein gültiges Ausweisdokument gehört zwar zum Lebensunterhalt, betrifft in meinen Augen aber den Personalausweis. Ein Reisepass ist ja quasi ein Luxusgut.


Richtig, der Vater will doch zusammen mit dem Kind verreisen. Soll er auch den Pass bezahlen. Vollmacht gemäß 6.1.3.4 PassVwV erteilen, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2252 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Grundsätzlich würde ich "Ja" sagen, weil ein Ausweisdokument für mich zum regulären Lebensunterhalt gehört.
Aber kein Reisepass.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3409 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Aber kein Reisepass.
Und warum nicht? Selbst im Sozialrecht gehört der Reisepass - sogar ein ausländischer im Wert von mehreren hundert Euro - zum Regelbedarf laut Bundessozialgericht.

Aber im Unterhalt, der zumindest bei ausreichender Zahlung, über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt, soll dieser Betrag nicht enthalten sein? Da fehlen mir irgendwie die Argumente.

Zitat (von Smuji):
Ein gültiges Ausweisdokument gehört zwar zum Lebensunterhalt, betrifft in meinen Augen aber den Personalausweis. Ein Reisepass ist ja quasi ein Luxusgut.
Bei einem Preisunterschied von genau 9,90 € erscheint mir diese Argumentation geradezu lächerlich.

Zitat (von Hunter123):
Richtig, der Vater will doch zusammen mit dem Kind verreisen.
Und die sorgeberechtigte Mutter, die dem Reiseziel mit Passerfordernis zugestimmt hat, will das nicht und hat nichts damit zu tun, dass ihr Kind eine gute Zeit erlebt. Das gesetzliche Verständnis von Sorgerecht sieht zum Glück anders aus. Wie man z.B. bei Entscheidungen zum Mehrbedarf gut nachvollziehen kann.

Einziges Argument gegen den Vater ist für mich eine Unterhaltszahlung, die unter dem Mindestunterhalt liegt.

-- Editiert von User am 9. Februar 2026 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Smuji
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Bei einem Preisunterschied von genau 9,90 € erscheint mir diese Argumentation geradezu lächerlich.


Naja, wenn bereits ein gültiges Ausweisdokument (Perso) vorliegt, geht es eben nicht nur um 9,90€.

Im Sozialrecht steht also Personalausweis UND Reisepass?


Und wenn die Mutter dem Reiseziel zustimmt und sich bereit ist die Vollmacht auszustellen, dann kann man ihr wohl nicht unterstellen, dass ihr das Kindeswohl unwichtig ist.



-- Editiert von User am 9. Februar 2026 12:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7550 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
eine kurze Frage. Das Kind lebt bei der Mutter und der Vater zahlt Unterhalt.

Wer hat das Sorgerecht? Beide Eltern? Nur die Mutter?

Zitat:
Der Vater möchte nun mit dem Kind verreisen und fordert die Mutter auf sich um einen neuen Reisepass zu kümmern.

Wenn das Kind bei der Mutter lebt, ist es aus organisatorischen Gründen naheliegend, daß die Mutter sich darum kümmern muss. Die Kosten für Ausweise gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten, wenn sich Mutter und Vater die teilen, müssen sie sich auch die Kosten für die Ausweise teilen.

Zitat:
Das Kind ist 15.

Dann ist es genau genommen kein Kind mehr (Kind = bis 14.Geburtstag), sondern ein Jugendlicher. Das nur am Rande.

Zitat:
Die Mutter möchte aber ihrerseits nicht verreisen.

Das ist doch auch egal - die Tochter bzw. der Sohn will verreisen.

Zitat:
Ist die Mutter verpflichtet sich um den Pass zu kümmern und auch zu zahlen?

Siehe oben. Für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses müssen beide Sorgeberechtigten (Eltern) zusammen mit dem Minderjährigen zur Einwohnermeldebehörde. Hat nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss ein "Sorgerechtsnachweis" vorgelegt werden.

Insofern würde die Mutter ihre Pflichten hinsichtlich der Personensorge verletzen, wenn sie sich weigert, an der Beantragung des Reisepasses für den Sohn/die Tochter mitzuwirken, so wie es nun mal gesetzlich zwingend erforderlich ist. (Man kann ja mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob eine Vollmacht der Mutter ausreicht, ich habe dazu ad hoc nichts finden können. An sich kann man sich bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, aber das erfährt man schnell und sicher mit einem Anruf bei der Behörde.)

Daß die Mutter (so klingt es) eigentlich nicht möchte, daß der Jugendliche mit dem Vater zusammen verreist, spielt keine Rolle, eine Urlaubsreise ist für ein Kind, das bei einem Elternteil lebt, zur Förderung des Kontakts mit dem anderen Elternteil ja in der Regel sehr förderlich. Ganz am Rande gefragt: was sagt denn der Sohn/die Tochter zu der Urlaubsreise mit dem Vater? Ablehnung? Begeisterung?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7550 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Die Mutter kann dem Vater die Vollmacht erteilen und er muss sich selbst darum kümmern.

Das geht meines Wissens nicht, und außerdem wäre es unzumutbar, wenn der Vater dafür extra von weiter her anreisen müsste, während die Mutter es vor Ort erledigen könnte.

Aber wenn sowieso beide hin müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7550 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Naja, wenn bereits ein gültiges Ausweisdokument (Perso) vorliegt, geht es eben nicht nur um 9,90€.

Die Zahl der Länder, in die man mit dem Personalausweis einreisen kann, ist aber stark begrenzt. Für die meisten Länder wird ein Reisepass benötigt.

Zitat:
Im Sozialrecht steht also Personalausweis UND Reisepass?

Selbstverständlich. Weil der Reisepass ja nun mal für die meisten Länder auf diesem Planeten zwingend erforderlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Die Mutter kann dem Vater die Vollmacht erteilen und er muss sich selbst darum kümmern.

Korrekt, die Kosten wären aber trotzdem aus dem regulären Unterhalt zu zahlen, da ein Reisepass eben weder Mehr- noch Sonderbedarf ist.

Zitat (von smogman):
Bei einem Preisunterschied von genau 9,90 € erscheint mir diese Argumentation geradezu lächerlich.

Der normale Personalausweis wird wohl vorhanden sein, die 37,50€ würden also zusätzlich anfallen.
Die zusätzliche Belastung beträgt, auf die Gültigkeitsdauer gerechnet, sage und schreibe 6,25€ pro Jahr....

Zitat (von vacantum):
Aber kein Reisepass.

Zitat (von Hunter123):
Soll er auch den Pass bezahlen.

Zitat (von Smuji):
Ein Reisepass ist ja quasi ein Luxusgut.

Er ist ein notwendiges Dokument für Auslandsreisen, bei denen der Personalausweis nicht ausreichend ist.

Ich bin aber sehr auf eure Erläuterung gespannt, die einen Reisepass als Mehr- / oder Sonderbedarf einstufen würden, woraus sich eine anteilige Kostentragungspflicht des Barunterhaltspflichtigen ergeben würde.
Bitte dabei die Grundvoraussetzungen des Mehr- / Sonderbedarfs beachten.

-- Editiert von User am 9. Februar 2026 12:12

-- Editiert von User am 9. Februar 2026 12:25

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses müssen beide Sorgeberechtigten (Eltern) zusammen mit dem Minderjährigen zur Einwohnermeldebehörde.

Nein.
Zitat (von eh1960):
Das geht meines Wissens nicht...

Doch, es würde gehen.

Siehe #4 und
§ 6.1.3.4 Passverwaltungsvorschrift - PassVwV
Zitat:
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7550 Beiträge, 1703x hilfreich)

Nur mal um Irrtümer auszuräumen (man muss gar nicht exotische Reiseziele ansteuern, um zwingend einen Reisepass zu benötigen, viele gängige Reiseländer sind darunter):

Ein Reisepass ist z.B. erforderlich für:

USA, Kanada, Mexiko und alle übrigen Länder Zentral- und Südamerikas;
Marroko, Tunesien, Ägypten (teilweise, das Auswärtige Amt rät dringend von der theoretisch möglichen Einreise mit dem Personalausweis ab, die auch einen bürokratischen Mehraufwand bei der Einreise verursacht);
Thailand, Singapur, Japan, Südkorea;
Dubai (und alle anderen Emirate);
Südafrika (und alle anderen Subsahara-Staaten in Afrika);
Australien, Neuseeland.

Schon eine "Billig-Kreuzfahrt" in der Karibik oder ab Dubai u.ä. ist ohne Reisepass nicht möglich.

Hinzu kommt übrigens noch ein weiteres Argument: es ist immer eine sehr gute Idee, bei Auslandsreisen möglichst zwei Ausweispapiere mitzuführen, und diese getrennt aufzubewahren (ein Ausweis "am Mann", ein Ausweis im Reisegepäck bzw. später im Hotel). Es erleichtert das Leben ganz enorm, wenn einem während der Reise ein Ausweis gestohlen wird. Die Ausstellung von Ersatzpapieren durch ein deutsches Konsulat ist einfacher, und innerhalb der EU usw. kann man die Beschaffung des Ersatzes zu Hause regeln, man kommt mit dem zweiten Ausweis immer ins Flugzeug und zurück nach Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7550 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Interessant - auf den Websites einiger Einwohnermeldeämter, die ich kurz angeguckt habe, klang das anders. Aber wie gesagt: man kann das ggf. mit einem Anruf klären, und es würde die Sache dann grundsätzlich erleichtern.

Im Fall des EP käme die Mutter dann aber gar nicht aus der Nummer raus, das Kind hat den gewöhnlichen Aufenthalt bei ihr, also ist sie zuständig, die Sache abzuwickeln, denn der 15jährige kann das nicht allein.

Da würde die Mutter ihre Pflichten gröblich verletzen, wenn sie dem gemeinsamen Kind die Urlaubsreise mit dem Vater unmöglich macht. Wäre keine gute Idee.

Was die Kosten betrifft bin ich bei der Auffassung: das gehört zum allgemeinen Lebensbedarf. Und die 37,50 Euro sind ja nun auch nicht soo viel. Sollte allerdings wegen einer sehr kurzfristig angesetzten Reise mit dem Vater ein "Express-Pass" nötig werden, wären die Mehrkosten vom Vater verursacht. Aber davon ist im EP ja nicht die Rede, und ein 15jähriger kann eh nur in den Schulferien verreisen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 76x hilfreich)

Sollte ich als umgangsberechtigter Vater für mein Kind einen Reisepass benötigen, gäbe es eine solche überflüssige Diskussion gar nicht. Die Reise selbst zahle ich doch schon, dann kommt es auf Peanuts wie den Reisepass nicht mehr an. Basta.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Interessant - auf den Websites einiger Einwohnermeldeämter, die ich kurz angeguckt habe, klang das anders.

Bei telefonischer Auskunft wäre ich über gegenteilige Aussagen nicht verwundert, denn wenn die Sorgeberechtigten gemeinsam beantragen gibt es schlicht kein Konfliktpotenzial, dass sowas allerdings auf den Webseiten steht verwundert dann doch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
...gäbe es eine solche überflüssige Diskussion gar nicht.

Das Problem fängt doch schon damit an, dass der Umgangselternteil den Reisepass nicht alleine beantragen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 76x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40343 Beiträge, 6567x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Der Vater möchte nun mit dem Kind verreisen und fordert die Mutter auf sich um einen neuen Reisepass zu kümmern. Das Kind ist 15. Die Mutter möchte aber ihrerseits nicht verreisen.
Dass die Mutter nicht verreisen will, spielt bei deiner Frage keine Rolle. Sie möchte sich nicht kümmern und nicht dafür zahlen. Richtig?
Falls die Eltern sich wegen Kosten und Aufwand nicht einigen können, wird wohl ein Gericht auf Antrag des Vaters entscheiden müssen.

Könnte man sich evtl.vllt.uU außergerichtlich darauf einigen, dass man sich die Pass-Kosten und den Aufwand teilt?
Ist evtl. auch ein Visum für diese Reise nach xy erforderlich? Und weitere *Erlaubnisse* der Mutter?

Zitat (von eh1960):
Aber wenn sowieso beide hin müssen...
Wieso und wann müssen beide Sorgeberechtigte mit dem Kind zur Meldebehörde? Das gilt doch nur, wenn die Mutter einverstanden ist bzw. das FamGericht darüber entscheidet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3409 Beiträge, 1145x hilfreich)

Zitat (von Smuji):
Naja, wenn bereits ein gültiges Ausweisdokument (Perso) vorliegt, geht es eben nicht nur um 9,90€.
Okay, verstanden, dann geht es um 37,50 € - einmalig. Für ein mindestens zu einer Reise notwendiges Passdokument, verwendbar bis über die Volljährigkeit hinaus. Luxus ist das nicht.

Zitat (von Smuji):
Im Sozialrecht steht also Personalausweis UND Reisepass?
Ich bin mir nicht sicher, was mit "steht" gemeint ist. Im Sozialrecht sind ALLE notwendigen Pässe im Regelbedarf enthalten. Welche das sind, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein (siehe z.B. BSG Urteil vom 12.09.2018, B 4 AS 33/17 R über einen türkischen Reisepass und Kosten von 217 €).

Zitat (von Smuji):
Und wenn die Mutter dem Reiseziel zustimmt und sich bereit ist die Vollmacht auszustellen, dann kann man ihr wohl nicht unterstellen, dass ihr das Kindeswohl unwichtig ist.
Ich habe das auch nicht unterstellt, sondern sogar genau das Gegenteil sagen wollen. Eine Mutter, die ihrem Kind eine Reise in ein Land mit Passerfordernis in der Umgangszeit mit dem Vater erlaubt, ist in aller Regel sehr am Kindeswohl und einer guten Entwicklung trotz Trennung der Eltern interessiert. Das befreit sie jedoch nicht von Kostenfragen. Mit der Argumentation "der Andere will doch verreisen" würde man genau dieses kindeswohldienliche Denkmuster und Verhalten verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42546 Beiträge, 14747x hilfreich)

Ich teile @smogmans Einschätzung. Und es ist doch sauber zwischen öffentlichem Recht und Familienrecht zu unterscheiden. Öffentlich-rechtlich ist geregelt, wer berechtigt ist, den Antrag zu stellen. Wie intern die Kosten aufzuteilen sind, das ist doch eine ganz andere Sache. Und hier stellt sich die Frage, ob die Kosten nicht bereits durch den Unterhalt abgedeckt sind. Der Unterhaltsempfänger hat letztlich das Kind auch für die Zeit auszustatten, welche es sich beim anderen Elternteil aufhält. Also Klamotten mitzugeben u.s.w. Also der gesamte Alltag inkl. Sonderausgaben z.B. für Reisen, Schule, Konfirmations/Kommunionsfeiern sind aus diesem Topf zu finanzieren. Bleibt die Frage, ob ein Reisepass zu diesem Ausgabenbereich gehört. Die Zeiten ändern sich, inzwischen durchaus. Ich erinnere mich noch an die Zeit, als ein Fernseher ein Luxus war; als Laptops für Kinder undenkbar waren - so der Untergang des Abendlandes. Wo diese Sachen eben zusätzlich zu finanzieren waren. Heute gehören Reisen auch in Länder, für die ein Pass benötigt wird, zum Standard. Sind also vom Unterhaltsberechtigten zu finanzieren. Wie der andere Alltag auch. Und - mal ganz ehrlich, wie will die Mutter diesen Streit dem Kind erklären, mit der Begründung, sie persönlich wolle ja nicht in das Land reisen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also der gesamte Alltag inkl. Sonderausgaben z.B. für Reisen, Schule, Konfirmations/Kommunionsfeiern sind aus diesem Topf zu finanzieren.

Das ist dann doch ein wenig zu pauschal.

Es muss eben geguckt werden, welche Ausgaben einen Mehrbedarf, welche einen Sonderbedarf darstellen, welche Kosten trotz Mehr/-Sonderbedarf vom Regelunterhalt abgegolten sind, und welche Kosten grundsätzlich vom Regelunterhalt abgegolten sind.

Ein Ausweisdokument, egal ob nun Personalausweis, oder Reisepass, fällt, bis auf sehr begrenzte Ausnahmefälle, welche hier nicht ansatzweise erkennbar sind, eben weder unter Mehr-/ noch unter Sonderbedarf.
Unter Mehrbedarf nicht, weil dessen Kosten nur einmalig in einem langen Zeitraum anfallen.

Es ließe sich eventuell noch ein Sonderbedarf konstruieren, wobei es einer sehr guten Begründung bedarf, weswegen es unzumutbar ist, die Finanzierung aus der laufenden Unterhaltszahlungen zu bestreiten.
Denn in der Regel ist Sonderbedarf welcher nur eine äußerst geringe Belastung darstellt, ebenfalls mit dem regulären Unterhalt abgegolten.

Und selbst wenn Sonderbedarf und die Unzumutbarkeit bejaht werden sollte, liegt die Kostentragungspflicht noch immer nicht alleinig beim barunterhaltspflichtigen Elternteil.
Sonderbedarf, ebenso wie Mehrbedarf wird nach dem Einkommen beider Elternteile gequotelt.

Man kann die Frage
Wer muss den Reisepass zahlen?
also recht einfach ohne viele Worte beantworten.

1. Der Betreuende Elternteil aus dem regulären Unterhalt.
2. Falls für den Reisepass ein Sonderbedarf und die Unzumutbarkeit festgestellt wird, BEIDE Elternteile gemäß der Quotelung ihres Einkommens.

-- Editiert von User am 9. Februar 2026 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42546 Beiträge, 14747x hilfreich)

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind doch ganz anders definiert. Hier handelt es sich um einen Vorgang, der gar nicht in diese Kategorien fällt. Erst wenn etwas so definiert wird, kann man sich Gedanken über anteilige Kostenteilung u.s.w. machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13425 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mehrbedarf und Sonderbedarf sind doch ganz anders definiert. Hier handelt es sich um einen Vorgang, der gar nicht in diese Kategorien fällt.

Eben.

Die Antwort auf die Frage nach der (anteiligen) Kostentragungspflicht des Barunterhalspflichtigen ergibt sich aber einzig daraus, ob der Reisepass unter Mehrbedarf oder Sonderbedarf fallen würde.
Da er es nicht tut, sind die Kosten vom "Unterhaltsempfänger" aus dem laufenden Unterhalt zu begleichen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.644 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.