Hallo,
ich habe eine Frage.
Wer muss die Schuldhaftentlassung zahlen nach einer Scheidung? Es geht um eine Baufinanzierung in der beide der Ex-Ehepartner noch als Darlehensnehmer vermerkt sind. Ein Darlehensnehmer will nun aus der Schuldhaftentlassung entlassen werden.
Muss dieser dann auch die Kosten übernehmen?
Danke und Gruß
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Wer muss die Schuldhaftentlassung zahlen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es gibt tatsächlich keine allgemein gültige Tabelle, wer nach einer Scheidung welche Kosten zu tragen hat.
In der Regel dürfte der Darlehensnehmer, der entlassen werden will, ein erheblich größeres Interesse an seiner Entlassung haben als der, weiter zahlen wird. Man könnte auch sagen, will der zu Entassende nicht zahlen, bleibt es eben bei der gesamtschuldnerischen Haftung.
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Hallo,
es kommt tatsächlich auf die konkrete Situation an.
So ist es auch möglich, dass eine Schuldhaftentlassung mit einer Änderung des Grundbuchs in Zusammenhang steht, also der aus der Schuldhaftung zu Entlassende auch aus dem Grundbuch ausgetragen wird.
In dem Fall liegt auch ein Interesse bei dem zukünftigen Allein-Eigentümer, denn ohne die Schuldhaftentlassung würde dem Szenario sonst nicht zugestimmt werden.
Insofern kann man das tatsächlich nicht allgemein-verbindlich festlegen.
Gruß,
capitano
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Danke für die schnellen Antworten!
In diesem Fall der derjenige, der aus der Schuld entlassen werden will bereits seid Jahren aus dem Grundbuch ausgetragen!
Wie ist es dann?
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-- Editiert Ferox-1981 am 24.07.2014 13:15
quote:
>Wer muss die Schuldhaftentlassung zahlen
Danke für die schnellen Antworten!
In diesem Fall der derjenige, der aus der Schuld entlassen werden will bereits seid Jahren aus dem Grundbuch ausgetragen!
Wie ist es dann?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
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Andere Frage, macht die Bank da überhaupt mit?
Banken haben nämlich selten ein Interesse daran, einen Schuldner zu verlieren.
Weshalb, falls es hart auf hart kommt, nur bei einem pfänden anstatt bei beiden.
Der der die Schuldhaftentlassung wünscht, sollte sie bezahlen, grade im Hinblick darauf, dass er nicht mehr im Grundbuch steht.
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Es würde ein anderer die Stelle des Schuldners übernehmen!
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In diesem Fall der derjenige, der aus der Schuld entlassen werden will bereits seid Jahren aus dem Grundbuch ausgetragen!
Das kann ja wohl nicht wahr sein...
Wie ist es dann?
Der aus der Haftung zu Entlassene wird diese Kosten wohl oder üblich freiwillig übernehmen - weshalb sollte der Alleineigentümer des Grundbesitzes diese Kosten übernehmen wollen? Ihm kann es doch egal sein, ob der Ex-Partner aus der Haftung entlassen wird.
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