Wer trägt die Kosten einer Scheidung?

23. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)
Wer trägt die Kosten einer Scheidung?

Es ist kein Normalfall, denke ich.
Frau hatte einen Suizidversuch, da sie Ihr Mann stets unter Druck setzte und auch schon früher geschlagen hat.
Jetzt will sie die Scheidung.
Nach Einholung der Kosten bekommt sie angst alles allein zahlen zu müssen.
Beide sind selbständig und verdienen gut wenn die Neugründung der eigenen Firma ins laufen kommt.
Welcher Lohn wird hier angesetzt?
Muss der Mann nicht 50 % der Kosten mittragen?
Frau bekommt angst wenn sie 8 Tausend zum Beispiel vorab zahlen muss und der Mann frei von Unkosten gesprochen wird.
Bis bald
MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 17647x hilfreich)

Frau bekommt angst wenn sie 8 Tausend zum Beispiel vorab zahlen muss und der Mann frei von Unkosten gesprochen wird. Da der Mann nicht "frei von Unkosten gesprochen" werden kann, ist diese Angst völlig unberechtigt. Auch bei einer "streitigen" Scheidung (also gegen den Willen des Mannes) werden die Gerichtskosten geteilt. Teurer wird es allerdings, weil jeder einen Anwalt braucht, aber jeder zahlt natürlich seinen Anwalt - nicht einer für beide Anwälte.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14459x hilfreich)

Und - die Frage ist natürlich auch, was man alles über das Gericht regelt. Wenn man sich auf die Scheidung und den Versorgungsausgleich reduziert, dann ist es natürlich auch preiswerter, als wenn man noch das Sorgerecht, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinn, Hausrataufteilung, Eigentm am Hund, Kindesunterhalt, Umgang u.s.w. mit rein bringt.

wirdwerden

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#3
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Vor Gericht muss geregelt werden:
Scheidung und Versorgungsausgleich, da der Mann nicht darauf verzichte will.
Zu holen ist vermutlich nicht viel, da beide gleich verdient haben und nichts in die RV gezahlt haben, nur 2 LV beidseitig.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14459x hilfreich)

Dadurch weiss man nicht, wie die Gegenstandswerte sind. Wie wärs ganz einfach mal damit, mit allen Unterlagen zum Anwalt zu gehen, den man für das Einreichen der Scheidung sowieso benötigt und eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen?

wirdwerden

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#5
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Man war ja zur Erstberatung bei einem RA, nur bla bla.
Nettoeinkünfte x drei und Versorgungsausgleich 10% des Wertes der Ehescheidung pro Anrecht.

Wie werden Nettoeinkünfte bei Selbständigen ermittelt (Jahresnetto: 12?)
Was ist der Wett der Ehescheidung und Anrecht?

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von HiHallo):
Nettoeinkünfte x drei und Versorgungsausgleich 10% des Wertes der Ehescheidung pro Anrecht.


das ist natürlich nicht der zu zahlende Betrag,sondern der Verfahrenswert.

Zitat (von HiHallo):
Wie werden Nettoeinkünfte bei Selbständigen ermittelt (Jahresnetto: 12?)


Es kommt auf das Betriebsergebnis nach Steuern an, Evtl. entsteht ja gar kein "Netto".

lg
edy

Signatur:

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