Mich würde mal interessieren, wer die Fahrtkosten für den Besuch des eigenen Kindes, welches man alle 14 Tage sieht zu tragen hat.
Ich beziehe momentan mein Geld vom Sozialamt und aufgrund dessen, ist es mir nicht möglich, meine Tochter regelmäßig zu sehen.
Habe auch gehört, dass das Kind während der Zeit einen Tagessatz für volle 12 Stunden zusteht und das es beim Amt beantragt werden kann. Ist dies so richtig?
Gruß Björn
Wer trägt die Kosten für das Umgangsrecht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja.
wirdwerden
Wo muss man die kosten denn rückwirkend beantragen?
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Rückgängig glaube ich nicht, allenfalls für einen beschränkten Zeitraum. In Zukunft ja, dafür müssen die entsprechenden Anträge beim Jobcenter gestellt werden. Allerdings wird die Kindesmutter bestätigen müssen, an welchen Tagen das Kind bei Ihnen ist. Wenn Sie zum Kind fahren stehen Ihnen ausschließlich die Fahrtkosten zu.
Obwohl ich meine Leistungen über das Sozialamt beziehe, muss ich die Fahrtkosten beim Jobcenter geltend machen. Werden mir dann diese Kosten nicht vom Sozialamt wieder abgezogen bzw verrechnet?
Nein, solche Leistungen nach SGB II werden nicht angerechnet.ZitatWerden mir dann diese Kosten nicht vom Sozialamt wieder abgezogen bzw verrechnet? :
Muss ich dann jeden Besuch meiner Tochter beim Jobcenter anmelden oder wie läuft das ab?
Habe ja so mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun. Seit ca einem Jahr bin ich nämlich beim Sozialamt.
Kann mir jemand erklären, wie ich da vorzugehen habe?
Und jetzt?
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