Hallo,
habe mal wieder ein Kleines Problem. Dass wir ungerechter Weise noch Unterhalt an die Ex meines Freundes zahlen obwohl der Kleine (6 Jahre) jetzt mittlerweile ca 80% bei uns wohnt hatte ich ja schon erwähnt.
Wir haben mit dem Kleinen am Donnerstag einen Zahnarzttermin per Vollnarkose, da man viel machen muss und er panische Angst vorm Zahnarzt hat (Danke an seine Mutter).
Die Behandlungen ist nicht komplett umsonst, das heißt einen Teil zahlt die Kasse nicht, genau gesagt 200 Euro.
Wer muss das zahlen? Die Behandlung ist wirklich notwendig, aber Die Kindsmutter sagt sie hat kein Geld dafür.
Wir gehen am Donnerstag jetzt mit ihm hin und müssen dies bar bezahlen. Können wir das vom Unterhalt abziehen?
Danke für die Antworten
-- Editiert von Sabrina25 am 25.03.2007 18:15:58
Wer zahlt was?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Soweit ich das noch in Erinnerung habe besteht ein gemeinsames Sorgerecht. Wenn anders keine Einigung möglich ist, können sie m. R. die Hälfte der Zahnbehandlung mit dem kindesunterhalt verrechnen.
Sollten sie aber der Mutter schriftlich mitteilen und eventuell nicht auf einmal einbehalten. Bedenken sie auch, dass auf diese Art und Weise das Kind seine Zahnbehandlung selber bezahlt...
Gruß
Sparafucile
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Alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlt bereits die Krankenkasse des Kindes. Wenn nicht, war sie nicht notwendig und ist Verhandlungssache zwischen den Eltern.
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Hi Sabrina,
darauf bin ich grad gestoßen,wird dir bestimmt nicht so gut gefallen.Das stand auf der Internetseite TrennungsFAQ.
Tut mir leid das ich nicht mehr helfen kann.
Liebe Grüße
Dori
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@Sparafucile
Das Kind zahlt das sicherlich nicht selbst, da das Kind mehr davon hat wenn das Geld bei uns bleibt, da er von uns alles bekommt was er braucht, er "übernachtet" ja in der Regel nur 2-3 mal pro Woche bei seiner Mutter und verbringt dort 2-3 nachmittage.
Das Geld geht nur für Kleidung, Solarium und Fingernägel drauf.
Aber Danke trotzdem für die Antwort
Bin dann mal aufs nächste Schreiben vom Anwalt gespannt.
Letzte Woche wollte sie meinem Freund eine Rechnung unterjubeln (besser gesagt ein Schreiben über Gehaltspfändung). Zum Glück hat mein Freund bei dem zuständigen Anwalt angerufen und rausgefunden dass es um eine Rechnung von einem Versandhaus im Jahre 1998 ging. Da waren die noch nicht einmal verheiratet und die Kundennummer lief noch unter ihrem Mädchennamen. Jetzt wollte die ernsthaft das mein Freund das zahlt. Den Gegenstand hatte mein Freund damals nie mitgenutzt und sie hat es verschenkt, aber nie bezahlt... Die Frau hat se echt nimmer alle!
Hab da noch was,was auch vieleicht helfen könnte eventuell die Zahlungen an die Mutter zu kürzen:
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Wie komme ich von den Kindesunterhaltszahlungen herunter?
Die Barunterhaltspflicht entfällt oder wird vermindert in folgenden Fällen:
Das Kind verbringt mindestens 50% des Jahres beim bisher Unterhaltsverpflichteten, beide Eltern leisten zu gleichen Teilen Betreuungsunterhalt. Einzefallentscheidungen über Unterhaltsverminderung bei einer nicht ganz hälftigen Betreuung existieren ebenfalls: Das Berliner Kammergericht, Az. 19 WF 367/01
(aus FamRZ 2003, 53
) geht sogar von Gleichheit aus, wenn ein Elternteil das Kind zu einem Drittel betreut, sofern er wesentliche Alltagsaufgaben mit dem Kind übernimmt. Laut Beschluss des OLG Hamm vom 26.2.1993, 1 UF 429/92
, FamRZ S. 529, 1994 ergeben sich 25% Unterhaltsabzug. Das OLG FFM (Az 1 WF 17/03
) spricht von "überwiegend" hälftiger Betreuung, ohne näher auszuführen was darunter zu verstehen ist.
Wechselt das Kind ganz zum vormals Verpflichteten, wird der andere Elternteil unterhaltspflichtig. Bei zwei Kindern von 6 und 8 Jahren macht das heftige ~1150 EUR pro Monat Unterschied aus - statt 500 EUR bezahlen bedeutet es, 500 EUR zu kassieren plus 154 EUR Kindergeldanteil. Zieht das Kind in eine eigene Wohnung oder kommt es in ein Internat, werden beide Eltern barunterhaltspflichtig.
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Bin mir nicht sicher wie das in der Praxis aussieht,aber darüber würde ich mal mit dem Anwalt deines Mannes reden.Und wenns nur drum ist die Ex zu ärgern
Wenn der Unterhalt überwiegend für >Kleidung,Solarium + Fingernägel< verwendet wird, dass Kind überwiegend bei Ihnen ist (in dem Fall können Sie in der Tat den Unterhalt kürzen), wäre es - im Interesse des Kindes - nicht in diesem Fall nicht besser, dass sich Ihr Freund darum bemüht dass Kind ganz zu sich (Ihnen) zu nehmen? Zur Not durch die alleinige Übertragung der elterlichen Sorge auf ihn. Wird nicht einfach, aber so wie Sie es schildern ist die Mutter offensichtlich nur eingeschränkt in der Lage oder Willens sich um das kind zu kümmern, wie es sein sollte.
Für das Kind wärer es sicher besser...
Gruß
Sparafucile
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Ja, wäre schon schön, da sich meine Tochter auch freuen würde wenn ihr Bruder öfters da wäre. Problem ist nur die Angst, dass der Mutter mal wieder das Recht zugesprochen wird und sie dann beleidigter Weise den Jungen wieder öfters bei ihren Freunden unterbringt (was wir natürlich nicht beweisen können) und wir sehen ihn dann nur noch jedes 2. Wochenende.
Aber müssen wir erst mit dem Anwalt reden bevor wir die Zahnarzt-Kosten vom Unterhalt abziehen?
Hatten mal Versucht, als wir den Jungen 6 Wochen am Stück hatten und davon 3 Wochen Urlaub in Spanien, 100 Euro wegzulassen. Das gab mächtig Ärger vor Gericht.
Gruß Sabrina
Wenn die Mutter dazu neigt das Kind als, sagen wir >Druckmittel< zu gebrauchen, wäre es richtiger die Angelegenheit über Ihren Anwalt regeln zu lassen. Auch vor dem Hintergrund wenn Sie befürchten müssen, dass Ihr Freund bei >unbotmäßigem< Verhalten damit rechnen muß sein Kind nur eingeschränkt zu sehen.
Andererseits sind das aber alles auch Gründe (Verhaltensweisen der Mutter)die dabei hilfreich sein können, dass Kind ganz zu sich zu holen.
Gruß
Sparafucile
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