Bei Familiensachen wie z.b. Scheidung oder Umgangsverfahren eines Elternteils werden die Gerichtskosten ja je zur Hälfte bezahlt.
Ist das bei Umgangsverfahren der Großeltern genauso? Also, ob das Verfahren, welches die Großeltern starten, um eine Enkelkind zu sehen, auch je zur Hälfte von z.b. Kindesmutter und Großeltern zu tragen ist?
Werden bei Umgangsverfahren der Großeltern die Kosten auch halbiert?
17. August 2019
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Frage vom 17. August 2019 | 22:03
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden bei Umgangsverfahren der Großeltern die Kosten auch halbiert?
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