Werden unsere Anwalts- und Gerichtskosten der Ex auferlegt, wenn wir Recht bekommen?

14. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden unsere Anwalts- und Gerichtskosten der Ex auferlegt, wenn wir Recht bekommen?

Die Ex meines Mannes hat dreimal!!!!! KU kassiert. Unter anderem vom Jugendamt, was von der Ex zu Unrecht kassiert wurde. Das Jugendamt fordert das Geld nun von uns zurück, spricht aber gleichzeitig von Betrug seitens der Ex. Wir haben jetzt Klage eingereicht. Werden unsere Anwalts- und Gerichtskosten der Ex auferlegt, wenn wir Recht bekommen?




16 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Ey, wie hat sie das denn gemacht? 2 x kann ich ja noch nachvollziehen, aber dreimal??? Hat das Kind 2 Väter ??
Eure Kosten werden - meines Wissens nach - der Ex auferlegt. Wenn sie allerdings nicht zahlen kann, müsst ihr erstmal auslegen. Bin mir da aber nicht so sicher.
Wieso wollt ihr überhaupt klagen? Und gegen wen? Gegen die Ex wäre ja blödsinnig. Sie ( bzw. das Kind ) war Unterhaltsberechtigt und dein Mann hat KU gezahlt. Also alles in Ordnung !!
Und da dein dein Mann KU gezahlt hat, hat das JA überhaupt nicht das Recht, den Unterhaltsvorschuss von ihm zurückzuverlangen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass hier eine Klage gegen das JA nötig ist...
Soll das JA gegen seine Ex klagen.... dann wird n Schuh draus!!
Gruß
Anna

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#2
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin,
vielen Dank für deine Antwort. Die Geschichte ist recht komplex. Ich versuch's mal vereinfacht darzustellen.
Ein halbes Jahr nach der Trennung hat mein Mann Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt wegen einer Umschulungsmaßmahme erhalten. In dieser Zeit konnte er keinen Unterhalt zahlen. Daraufhin hat seine Ex UV beim JA beantragt. Gleichzeitig hat sie ihrem Anwalt mitgeteilt, daß der Vater keinen Unterhalt zahlt. Dieser ging davon aus, daß er nicht zahlen will und hat eine Gehaltspfändung veranlaßt.
Nach diesem halben Jahr hat mein Mann wieder angefangen zu arbeiten. Ab diesem moment hat er regelmäßig KU in voller Höhe gezahlt. Gleichzeitig griffen jetzt natürlich die Pfändungen. Da mein Mann wußte, daß er für die Zeit, die er nicht gezahlt hat, den UV vom JA zurückzahlen muß, ging er davon aus, daß es sich bei den Pfändungen um diese Rückzahlungen handelt.
Weder das Jugendamt, noch der Anwalt wurden darüber informiert, daß mein Mann schon längst KU zahlt. Somit erhielt seine Ex dreimal KU, 2x von meinem Mann (regulärer KU-Zahlung + Pfändung), 1x vom JA.
Das Ganze ist erst aufgeflogen, nachdem dieses Jahr (beide Kinder sind jetzt über 12, somit hat JA Zahlungen eingestellt) uns eine Aufforderung zur Rückzahlung des UV geschickt hat.
Unser Anwalt hat jetzt erst einmal dafür gesorgt, daß die Pfändungen des Anwalts eingestellt werden. Die Klage richtet sich gegen das Kind bzw. die Ex als gesetzlichen Vertreter.
Bis dato sieht das JA keinen Anlass die Forderungen an uns zurückzunehmen.
Alle Forderungen, die das erste halbe Jahr betreffen, sind ja berechtigt und werden von uns gezahlt.
Ich weiß nicht, was da noch alles auf uns zukommen wird und wie es letztlich endet. Wir haben keine Hoffnung, daß wir finanziell positiv aus der Sache herauskommen. Aber wir hoffen auf Gerechtigkeit.
Oder wie seht ihr das?

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Alsooo... zu meinem Verständnis: Er hat die Umschulung begonnen......
1. Durfte er dies unterhaltsrechtlich gesehen?
2. Hat er damals eine Neuberechnung bzw. Unterhaltsabänderungsklage veranlasst? Er kann nicht einfach den Unterhalt einstellen !!
3. Welchen Betrag lässt die Ex pfänden ? Den vollen oder den Differenzbetrag?
Bestand ein Titel gegen ihn? Und wenn : Ein dynamischer oder ein statischer?

Und - wenn ich dich richtig verstanden habe - hat sie nach der Umschulung den laufenden KU bekommen plus Unterhaltsvorschuss. Wie lange denn?
Und um welchen Zeitraum gehts denn jetzt eigentlich ? Um die Zeit NACH der Umschulung oder um die Zeit WÄHREND der Umschulung?

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#4
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Die Umschulung hat bereits vor der Trennung begonnen, d.h. während der Trennung befand er sich schon mitten in der Umschulung. Nach der Trennung ging die Umschulung noch ein halbes Jahr.

2. Er hat den Unterhalt nicht eingestellt, denn er hatte ja noch gar keinen Unterhalt gezahlt. Er hat aufgrund der Umschulung ein halbes Jahr später anfangen zu zahlen. Es gab auch keine Neuberechnung oder Abänderung. Es war überhaupt die erste Berechnung nach der Trennung.

3. Es gibt keinen Titel. Es wird der volle zu zahlende Unterhalt für ca. 2,5 Jahre gepfändet.

Zum Zeitraum: Das Ganze lief ca. 2,5 Jahre. Über die Zeit während der Umschulung (halbes Jahr) ist ja keine Diskussion notwendig. Mein Mann hat ein halbes Jahr später erst angefangen KU zu zahlen, was er auch nachträglich zurückzahlt. Aber für die Zeit nach der Umschulung lief laufender KU plus UV nochmals ca. 2 Jahre. Zusätzlich hat ihr Rechtsanwalt auch noch mal die Summe für 2,5 Jahre gefordert. Es kann ja wohl nicht sein, daß mein Mann für 2 Jahre doppelt vollen Unterhalt zahlen muß + die volle Rückzahlung ans Jugendamt???

Hat man als Unterhaltspflichtiger denn überhaupt keine Rechte mehr? So wie die Ex ein Recht auf Zahlung des KU hat, hat doch mein Mann auch das Recht nur eben soviel zahlen zu müssen. Oder???

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

????????????????
Er hat also nach der Umschulung gezahlt und dies wird noch einmal gefordert??????
Ich weiss nicht........ klagen würde ich da nicht, dafür wäre mir mein Geld und meine Nerven zu schade. Ich würde dem Anwalt einen netten Brief schreiben, indem ihr offenlegt, dass ihr 2 Jahre lang gezahlt habt ( Hoffentlich habt ihr das schriftlich !? Kontoauszüge etc....) und überhaupt - wenn es keinen Titel gibt und Madame ihn nicht schon früher in Verzug gesetzt hat, eh kein Unterhalt nachgezahlt werden muss!!!!
Soll doch die Gegenseite doch klagen !
( evtl aber könnte der Differenzbetrag für das halbe Jahr wirksam gepfändet werden, denn da hat er - so, wie das verstanden habe, keinen KU gezahlt, obwohl er aufgefordert wurde. Hat er damals einfach nicht gezahlt, oder ist dies durch Geric bzw. JA abgesegnet worden ? )

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo,

nun muß ich doch mal was sagen.

@Anna:

Eine Pfändung ist ohne Titel überhaupt nicht möglich. Also dürfte die Frage nach einem Titel überflüssig sein.

Es muß einer existieren und hierbei ist es nun völlig unerheblich, ob der -wie Du immer so schön fragst- "dynamisch oder statisch" ist.

Grundvoraussetzung einer Pfändung ist 1. ein zugestellter (mit Zustellungsnachweis und Zwangsvollstreckungsklausel versehener Titel) und 2. ein Rückstand (ganz wichtig).

Es handelt sich ganz offensichtlich bei der Pfändung der Fragestellerin und eine sogenannte Vorratspfändung.

Hiergegen kann Zwangsvollstreckungsgegenklage erhoben werden, so denn die Pfändung unberechtigt ist.

Ev. sollte die Fragestellerin hier mal einstellen, was in dem Pfüb steht, sonst kann man schlecht weiterhelfen.

Und auf was wird jetzt hier geklagt? Ich sehe keine Grundlage, auf welcher der Vater die Mutter bzw. das Kind verklagen könnte.

Sollte es sich so dargestellt haben, wie es die Fragestellerin beschreibt, dann ist das JA sogar verpflichtet, Strafantrag wegen Betrug zu stellen, da es sich bei Unterhaltsvorschuß um Steuergelder handelt.

Da das JA dies aber nicht tut, vermute ich, hat der KV was ganz drastisch falsch verstanden.



-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Iss ja mein reden.... ich bin auch der Meinung, dass es hier nichts zu Klagen gibt, höchstens von seiten des JA.
Un dass eine Pfändung ohne Titel nicht möglich ist, ist gut möglich.... in Sachen Pfändung kenne ich mich nicht so aus, ich weiss nur, dass eine rückwirkende Zahlung von Unterhalt bei Inverzugsetzen auch ohne Titel möglich ist...
Anna

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#8
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna, hallo Runa

momentan habe ich wieder das Gefühl, wenn man auf der Seite des Unterhaltspflichtigen steht, hat man grundsätzlich schon mal verloren. Egal was man tut, egal ob man zahlt oder nicht zahlt, auch wenn's am Ende dreimal sein sollte.

zum Titel:
Ein Titel vom JA über den KU gibt es nicht. Mein Mann zahlt FREIWILLIG, auch ohne Titel.
Für die Pfändungen des Anwalts gibt es natürlich einen Titel, sonst wäre diese ja nicht möglich. Gegen diesen Titel wurde wie Runa richtig erwähnt hat, Zwangsvollstreckungs- gegenklage eingereicht. Dies ist auch der Grund, warum hier Klage eingereicht worden ist. Oder glaubt ihr etwa, wir schreiben dem Rechtsanwalt der Ex einen netten Brief und er oder die Ex zahlt uns daraufhin 2 Jahre zuviel gezahlten Unterhalt einfach so zurück???

zum JA:
das JA hält sich momentan noch zurück etwas zu unternehmen, da die Sache mit der Pfändung das Ganze so verworren macht. Aber wenn ihr der Meinung seit, daß es grundsätzlich so ist, daß wenn KU vom Unterhaltspflichtigen gezahlt wird und trotzdem weiterhin UV kassiert wird, das JA Strafantrag wegen Betruges stellt, dann hoffe ich, daß es dies auch in unserem Fall tun wird.

zu Anna:
auch wenn's an die Nerven geht, aber muß man sich als Unterhaltspflichtiger alles gefallen lassen? Nochmal, wir glauben nicht, daß wir einen Pfennig von unserem zuviel gezahlten Geld wiedersehen werden. Wenn wir Glück haben, können wir die Forderungen vom JA abwenden (immerhin um die 7000€).
Aber wenn wir nichts tun, dann bleibt die GERECHTIGKEIT auf jeden Fall auf der Strecke.

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Ihr HABT doch noch gar nicht zuviel bezahlt !!!
Das JA hat zuviel bezahlt !!
Lediglich die Pfändung ist unberechtigt, aber euer RA hat jetzt dafür gesorgt, dass die Pfändungen eingestellt wurden und wird wohl hoffentlich auch dafür sorgen, dass diese nicht wieder aufgenommen werden. Dafür sollte aber keine Klage notwendig sein, sondern es langt doch, offenzulegen, dass man 2 Jahre lang brav den KU gezahlt hat, der gezahlt werden musste. Basta !
Um den Rest soll sich das JA kümmern, diese haben nämlich 2 Jahre lang zuviel gezahlt, nicht ihr!!
Oder verstehe ich die ganze Sache immer noch nicht?

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#10
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

In den besagten 2 Jahren wurde gezahlt

1. regulärer Unterhalt von meinem Mann
2. UV vom JA
3. Pfändungen Unterhalt für eben diese 2 Jahre vom Lohn meines Mannes

Ergo hat mein Mann neben dem regulären Unterhalt zusätzlich 2 Jahre lang nochmal denselben Unterhalt über die Pfändungen gezahlt.

Die Rückzahlung des UV an das JA hat damit überhaupt nichts zu tun. Nur durch die Forderung des JA, die dieses Jahr an uns kam, ist die Sache ja aufgeflogen.

Mein Mann dachte nur, daß es sich bei der Pfändung um die Rückzahlung ans JA handelt. War eben aber nicht so.

Habe ich das jetzt verständlich rübergebracht?

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Achsooooooooooooo, manno, schreib das doch gleich!!!
Ich war der Meinung, die Pfändung läuft erst seit kurzem!!!

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Sorry, kam grad n Telefonanruf dazwischen und ich hab versehentlich auf "Absenden" gedrückt.
Na klar, dann ist die Klage gegen die Frau natürlich berechtigt.
So ganz kann ich natürlich nicht nachvollziehen, wie man so etwas 2 Jahre lang nicht bemerken kann, aber man denkt ja an nicht böses gelle !!?? Und an soviel Dummheit seitens der Ex schon mal gar nicht!

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#13
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Anfang nächstes Jahr findet die Hauptverhandlung statt. Wenn du Interesse hast, kann ich dir das Ergebnis ja mitteilen.

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#14
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kam deshalb, weil mein Mann nach der Trennung in ein tiefes Loch gefallen ist, so daß ihm eigentlich alles egal war. Zum anderen hat er immer gesagt, wenn's um seine Kinder geht, wird er nie anfangen zu diskutieren. Er ist davon ausgegangen, daß das alles so seine Ordnung hat. Sicher kann man meinem Mann Blauäugigkeit vorwerfen. Er macht sich auch selber Vorwürfe, daß er sich damals um nichts gekümmert hat.

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo Lilly,
nene, Blauäugikeit will ich ihm nicht vorwerfen. Ich kenne das von meinem LG auch, dass er erstmal dachte, alles würde seine Richtigkeit haben ( sind ja schliesslich Fachleute, die da entscheiden und Maßnahmen ergreifen ) und ausserdem hat man durch die Trennung ganz andere Dinge im Kopf.
Was ich aber nicht verstehe, ist, dass der Anspruch nicht durch das Gericht geprüft wurde. Wieso ist es zu der Pfändung gekommen? Auch, wenn dein Mann der Meinung war, es käme vom JA, muss es doch vorher Mahnungen gehagelt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher, es gab Unmengen an Papierkram während der Trennung bzw. Scheidung. Wir mußten jetzt alles erst zusammensuchen. Teilweise waren die Briefe noch verschlossen. Da kann man mal sehen, daß mein Mann damals komplett resigniert hatte. Soweit ich mich erinnere waren da aber auch keine Mahnungen dabei. Momentan liegt ja alles bei unserem Anwalt. Ich muß gestehen, daß ich auch nicht ganz 100% nachvollziehen kann, wie es dazu gekommen ist. Was damals im Einzelnen gelaufen ist weiß ich eben auch nicht.
Ist aber schon'n Ding, oder? Und Dummheit, das trifft's schon sehr gut :)

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