Widerruf Generalvollmacht rechtens/möglich?

31. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Widerruf Generalvollmacht rechtens/möglich?

Hallo,

ich habe bitte eine Frage. Seit einiger Zeit habe ich durch eine Tante, von welcher mir eine notariell beurkundete Generalvollmacht (uneingeschränkt für alle Bereiche einschließlich Geschäfte mit mir selbst) vorliegt, jede Menge Probleme und Aufgaben zu lösen.

Meine Tante war für einige Zeit in der Psychiatrie, wo u.a. eine beginnende Demenz, Wahnvorstellungen (wahnhafte Störungen) und eine schizophrene Psychose festgestellt und dokumentiert wurden. Aufgrund dieses Krankheitsbildes ist meine Tante in einem Pflegeheim untergebracht. Ich hätte es mir einfacher machen können, wenn ich dem Rat eine Ärztin nachgekommen wäre, und nach eine Unterbringung in einer Psychiatrie geschaut hätte. Dies hat jedoch nichts mit meiner Frage zu tun.

Meine Tante ist gestern hergegangen und hat einem Anwalt Mandat erteilt, der meine Generalvollmacht widerrufen hat.

Wortlaut: Frau XxX hat mir mitgeteilt, dass sie Ihnen umfassend Vollmacht für ihre Vertretung, auch Bankvollmacht, erteilt hat. Namens und in Vollmacht meiner Mandantin werden sämtliche Ihnen erteilten Vollmachten hiermit widerrufen. Ich bitte Sie deshalb, mir sämtliche Ihnen erteilten Vollmachten herauszugeben und hiervon ab sofort keinen gebrauch mehr zu machen.

Das Schreiben habe ich heute erhalten. Er möchte die Vollmacht im Original ausgehändigt haben nebst allen Unterlagen und Bankunterlagen meiner Tante. Ich solle mich schnellst möglichst telefonisch melden um einen Termin abzustimmen wo ich zu erscheinen hätte.

Genau für diesen Fall, nämlich wenn meine Tante ihrem Handeln nicht mehr mächtig ist, ist diese Vollmacht ja eigentlich gedacht.

Meine Fragen sind nun bitte:

Wie soll ich mich gegenüber dem Anwalt verhalten? Ich würde ihm gerne zunächst das Krankheitsbild meiner Tante erläutern. Was meint ihr?
Ist der Widerruf in dieser Form (einfacher Brief) denn überhaupt gültig/möglich?

Meine Tante möchte mit mir nicht darüber reden bzw, tut so als ob sie davon nichts wüsste. Mir ist klar, dass sie krank ist und das eben dazu gehört. Es ist aber gerade an solchen Tagen echt nicht leicht für mich. Laut ihren Worten genügt es ihr, wenn ich nach ihrem Haus schaue, ihre Post erledige, ihr Zeitungen bringe, ihr Einkaufe erledige u.s.w.
Ich erwarte es ja nicht - aber einen Dank dafür habe ich bisher leider auch noch nicht hören dürfen.
Sie ist sich ihrem handeln leider nicht im klaren. Eigentlich hätte dies auch der Anwalt merken müssen. Ich bin ratlos was ich tun soll. Eigentlich wäre es mir danach alles hinzuwerfen und sie sich ihrem eigenen Schicksal zu überlassen. Das haben im übrigen nach und nach alle anderen Verwandten getan. Das entspricht aber eigentlich nicht meiner Art. Ich kann es mir aber auch nicht unbedingt leisten, nun auf meine Kosten für meine Tante einzustehen und selbst einen Anwalt zu beauftragen es sei denn, ich könnte meine Tante vor sich selbst mit Ihrem eigenen Geld schützen :-)
Könnte ich durch die Vollmacht nicht auch dem Anwalt das Mandat wieder entziehen? Klingt blöd, aber ich habe gerade echt keine Ahnung was sinnvoll wäre.

Danke schon mal für jeden Rat!


Grüße Bebbi

-----------------
" "

-- Editiert Bebbi1971 am 31.01.2012 22:36

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn deine tante dir Vollmacht erteilt hat, so verzichtet sie damit ja nicht auf eigenes Handeln.
Es müsste ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - gestellt werden. Dieser ist grundsätzlich formfrei möglich, da bei Vormundschaftsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Dazu wäre der ärztliche Befund hilfreich (

quote:
Meine Tante war für einige Zeit in der Psychiatrie, wo u.a. eine beginnende Demenz, Wahnvorstellungen (wahnhafte Störungen) und eine schizophrene Psychose festgestellt und dokumentiert wurden
).
Hast du eine Vermutung wer hinter der ganzen Angelegenheit stecken könnte? (andere Verwandte, Pflegeheim etc.)
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,


vielen Dank für die Antwort!

Das mit dem Vormundschaftsgericht wird wohl der beste Weg sein. Es war eigentlich einmal angedacht, dass man die zu regelnden Dinge meiner Tante selbst übernimmt, da dies wohl schneller und einfacher möglich wäre. Wenn es jedoch nicht anders gehen sollte, dann eben so. Was wäre eine Alternative bzw. was macht das Vormundschaftsgericht wohl in einem solchen Fall? Wird da ein "Amtsträger" als Vormund bestellt? Könnte ich selbst oder ein anderer Verwandter den Vormund übernehmen? Ich möchte meiner Tante keinenfalls ihre Rechte auf Selbstbestimmung nehmen, sondern sie vor für sie nicht absehbaren Folgen schützen. In einem der Arztberichte steht auch, dass meine Tante nicht im Stande ist, "Dinge" und ihre Folgen zu Ende zu denken.

Eine Vermutung habe ich - genauer gesagt sogar zwei. Meine Tante erzähte zum einen mehreren Leuten, dass sie gerne wieder zurück in ihr Haus wolle. Einen Haushalt kann sie allerdings alleine gernicht führen, was der zugemüllte Zustand des Hauses, Ärzte und einige Zeugen bestätigen. Sie hatte laut ihren Angaben Kontakt zu einem privaten Pflegedienst, welcher sie Zuhause pflegen würde, wenn sie diesem Ihr Vermögen überschreibt. Ob das so stimmt oder ihrer regen Fantasie entsprungen ist, kann ich nicht sagen. Diese Pflegeeinrichtung würden laut ihren Worten sogar später die Grabpflege übernehmen, dass wäre ihr versichert worden.

Ferner hat eine Verwandte sie nach über 14 Jahren besucht. Diese lebt im Ausland. Ihr wollte meine Tante ihr Vermögen anvertrauen, da es in diesem Land besser anzulegen wäre. Das hat sie mir erzählt, worauf ich auch bereits verunsichert war was zu tun ist. Man kann hier nicht den ganzen Sachverhalt so einfach darlegen, aber es ist z.B. so, dass meine Tante auch nahezu täglich behauptet sie würde beklaut. Nachts würden Leute mit Taschenlampen in ihrem Zimmer umherlaufen und ihr Hochzeitsbild anleuchten. Es rufen fremde Männer bei ihr an u.s.w.. das Heim sagt das würde bald besser und läge an der Demenz sowie den Wahnvorstellungen.

Wenn ich heute dem Anwalt meiner Tante die Arztberichte vorlegen würde, dürfte dieser dann weiterhin den Zusatnd meiner Tante ausnutzen? Denn genau so empfinde ich das aus meiner Sicht dann. Jeder Pfleger aus dem Heim, Ihre Psychiaterin, die Psychiatrie und ihr langjähriger Hausarzt haben mir alle mit auf den Weg gegeben, dass man meine Tante vor sich selbst schützen solle. Es gibt auch Arztberichte in welchen festgehalten wurde, dass meine Tante Suizidabsichten geäussert hat.

Meine Tante wollte das Heim, welches ich mittels der Generalvollmacht zur Pflege beauftragt habe, kündigen. Ihr wurde gesagt, dass sie das nicht selbst dürfe/könne. Dies müsste ich für sie tun. Eventuell ist auch dies ein grund, warum sie meint ohne mich als Bevollmächtigten das Heim verlassen zu können. Man muss dazu sagen, dass ich meiner tante angeboten habe (in Absprache mit Ärzten und Heim), dass sie probeweise einmal in ihr eigenes Haus zurück könnte. Hierdurch sollte meiner Tante quasi im Selbstversuch auffallen, dass sie alleine nicht klarkommt. Leider gibt es auch keine Nachbarn die mal aushelfen könnten, denn mit selbigen ist sie rundrum verkracht. Teilweise ging es auch da um Wahnvorstellungen.

Problem an der ganzen Sache ist, dass das Ausmaß ihrer Erkrankung bzw. das dadurch notwendige Handeln in der Zwischenzeit sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Meine eigene Familie sagte mehrmals zu mir, ich würde nur noch nach Dingen meiner Tante sehen und hätte für sie selbst kaum noch Zeit. Sie können das Thema "Tante" langsam nicht mehr hören. Ich muss zugeben, dass dies absolut nachvollziehbar ist.

Ich bin weiterhin für jeden Rat dankbar.


Grüße

Bebbi

-----------------
" "

-- Editiert Bebbi1971 am 01.02.2012 07:47

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Bebbi,

ja man kann in den Antrag reinformulieren dass man sich selbst als Vormund bestellen möchte. Die Tante wird dann von Amts wegen begutachtet. Dazu sollte man die Generalvollmacht in Kopie einreichen und womöglich darlegen wie man bisher für die Tante gesorgt hat. Eventuell sind auch Kontenbewegung wichtig.

So ein Anwalt ist natürlich erst mal als integer einzuschätzen. Das Gericht wird einschätzen müssen ob es bei deiner Form der Besorgung um die Tante selbst geht oder ob du irgendeinen gewinnbringenden Nutzen aus derPflege ziehst. Gggf. wird auch ein amtlich bestellter Betreuer eingesetzt.

Wer hat denn den Anwalt geordert?

Gruß Nubi

-----------------
"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."

-- Editiert Nubikalee am 01.02.2012 08:16

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine Tante wollte das Heim, welches ich mittels der Generalvollmacht zur Pflege beauftragt habe, kündigen. Ihr wurde gesagt, dass sie das nicht selbst dürfe/könne. Dies müsste ich für sie tun.

Die Aussage der Heimleitung scheint mir zwar Vernünftig aber rechtlich fragwürdig.
Deine Verdachtsmomente bezügl. der Motivation der derzeitigen Ereignissse hören sich recht plausibel an. Ich denke nicht das deine Tante den Anwalt von sich aus eingeschaltet hat.
Du solltest schnellstens den Weg zum Vormundschaftsgericht antreten, bevor du etwas anderes unternimmst.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank für die weiteren Ratschläge und Meinungen!

Wer den Anwalt ausgesucht bzw. geordert hat kann ich nicht sicher sagen. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Pflegeheim liegt, gehe ich davon aus, dass meine Tante diesen selbst aus- bzw. aufsuchte. Die Mandatsvollmacht wurde von meiner Tante unterzeichnet und beigefügt.

Grüße

Bebbi

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gingko124
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Bebbi,
wie ist die Sache weiter- bzw. ausgegangen? Wir haben einen ziemlich ähnlich gelagerten Fall: Habe General- und Vorsorgevollmacht seit Jahren und immer auftragsgemäß gehandelt (selbstverständlich unentgeltlich).
Jetzt hab ich Anwaltsschreiben bekommen mit Aufforderung zur Rückgabe der Vollmacht weil sich Vollmachtgeber (Onkel) nicht korrekt vertreten fühlt. Hab mir aber - großes Ehrenwort - nichts zuschulden kommen lassen.

Auch bei ihm (mittlerweile 97 Jahre) liegt laut Hausarzt, sowie einem Neurologe und den Fachkräften im Heim eine Demenzerkrankung vor.Wer sich mit meinem Onkel aber unterhält, dem fällt das zunächst nicht auf.
Er hat aber wie die von Bebbi beschriebene Tante solche Vorstellungen wie dass ihm nachts alles gestohlen wird. Wenn die Dinge dann tagsüber wieder auftauchen, dann nur deshalb, weil die Diebe "mit schlechtem Gewissen alles wieder zurück bringen".
Im vergangenen Herbst ließ er mir schon einmal vom Anwalt schreiben dass ich evtl. Vollmacht abgeben soll.
Ich hab dann mit ihm drüber gesprochen, dass er dann einen gesetzlichen Betreuer bekäme, der sich um seine Angelegenheiten kümmert (auch Verwaltung der Eigentumswohnungen, die vermietet sind etc.). Daraufhin hat er mir bei meinen Besuchen in der Seniorenresidenz jetzt immer wieder gesagt, er sei froh, dass ich mich um alles kümmere. Ich hab ihm freigestellt, dass ich die Vollmacht zurück gebe, wenn er kein Vertrauen mehr zu mir hat. Das hat er abgelehnt, wollte nur die Gewissheit, dass ich kein Grundstück etc. ohne sein Einverständnis verkaufe. Aber das hätte ich ohnehin nicht getan. Schließlich gehören die Sachen alle ihm. Nur am Rande: Ich gehöre nicht zu den Erben. Er hat noch Kinder und weitere Verwandte, aber die haben sich im Laufe der Zeit alle distanziert, wegen seines zugegebenermaßen nicht ganz einfachen Wesens. Er war schon immer sehr "streitbar".

Dabei betont er aber immer, dass er nur "seinen Frieden will und dass alles korrekt geregelt ist". Diese Art der Betrachtung gehört wohl zu dem Krankheitsbild habe ich mir vom Arzt erklären lassen.

MEINE FRAGE: wie ging das mit der Betreuung weiter?
Der zuständige Notar beim Betreuungsgericht hat mir nämlich erklärt, dass ein Bevollmächtigter nicht zum Betreuer bestellt werden kann.

Mir geht es ähnlich wie Ihnen: eigentlich würd ich die Vollmacht ja gleich heut noch zurückgeben. Aber der Onkelhat sie doch extra mal deshalb gemacht, weil er keinen fremden Betreuer wollte. Jetzt fühl ich mich, als würd ich ihn in der Situation, für die er eigentlich vorsorgen wollte, im Stich lassen.

Was mach ich nur???
Wäre für einen Tip sehr dankbar!



















27x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.797 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen